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Steuererklärung
Gartenarbeit von der Steuer absetzen: Bis zu 5200 Euro in der Steuererklärung angeben
Von der Steuer lassen sich viele Ausgaben absetzen – auch die Gartenarbeit. Worauf es dabei ankommt und was in der Steuererklärung angegeben werden kann, lesen Sie hier.
Gartenarbeit von der Steuer absetzten: Bis zu 5200 Euro sind möglich. (Symbolbild)
Foto: demaerre (iStockphoto) | Gartenarbeit von der Steuer absetzten: Bis zu 5200 Euro sind möglich. (Symbolbild)
Deborah Dillmann
 |  aktualisiert: 11.03.2024 12:19 Uhr

Die Steuererklärung kostet oft viel Zeit, schließlich geht es darum, möglichst viel Geld zurückzubekommen. Dabei können Fehler einem das Leben schwer machen, mit den richtigen Tipps kann die Rückzahlung aber höher ausfallen. Dafür kann auch Gartenarbeit sorgen. Welche Kosten von der Steuer abgesetzt werden können und worauf zu achten ist, lesen Sie hier.

Übrigens: Für die Steuererklärung für das Jahr 2022 haben Personen, die zur Abgabe verpflichtet sind, noch bis 2. Oktober Zeit. Dann endet die Abgabefrist. Zum Ausfüllen benötigt man auch die Steuernummer sowie die Steuer-ID.

Gartenarbeit in der Steuererklärung 2022: Wie können bis zu 5200 Euro von der Steuer abgesetzt werden?

Je nachdem, wie viel jemand in einem Steuerjahr im eigenen Garten oder in dem der Mietwohnung oder des Miethauses gemacht hat, kann eine relativ hohe Summe zusammenkommen. Alles kann aber nicht von der Steuer abgesetzt werden – bis zu 5200 Euro sind möglich. 

Wer sich jetzt aber auf die Suche nach alten Rechnungen aus dem Gartencenter oder Baumarkt macht, kann das getrost sein lassen. Von der Steuer können im Zusammenhang mit Gartenarbeit laut dem Lohnsteuerhilfeverein VLH nur Handwerkerleistungen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden.

An Handwerkerleistung beteiligt sich der Staat mit höchstens 1200 Euro. Dabei werden 20 Prozent der Kosten übernommen. Diese Höchstsumme wird also erreicht, wenn Kosten in Höhe von 6000 Euro entstanden sind. Auch bei haushaltsnahen Dienstleistungen beteiligt sich der Staat mit 20 Prozent an den Kosten, aber maximal mit 4000 Euro. Dafür müssten den Betroffenen Kosten in Höhe von 20.000 Euro entstanden sein.

Gartenarbeit von der Steuer absetzten: Welche Voraussetzungen gelten?

Damit das Finanzamt die Leistungen anerkennt, müssen Betroffene das zum Garten gehörende Haus oder die zugehörige Wohnung selbst bewohnen. Zudem darf es sich laut dem VLH nicht um einen Neubau handeln. 

Die Absetzbarkeit von Gartenarbeit ist demnach an einen Haushalt gebunden, nicht aber an nur ein Haus oder eine Wohnung. Laut dem Bundesfinanzministerium können nämlich auch mehrere "räumlich voneinander getrennte Orte dem Haushalt des Steuerpflichtigen zuzuordnen sein". Demnach können also auch Arbeiten in Zweit-, Ferien, oder Wochenendwohnungen abgesetzt werden. Auch eine Hütte im Schrebergarten kann laut merkur.de dazuzählen, wenn man darin wohnen kann. Unter diese Regelung fallen dem VLH zufolge übrigens auch Haushalte, die im europäischen Ausland liegen.

Gartenarbeit von der Steuer absetzten: Wie können Handwerkerleistungen angerechnet werden?

Wer Pflanzen für den Garten gekauft hat, kann die Kosten dafür nicht von der Steuer absetzen. Wurde aber jemand beauftragt, um Aushub- und Erdarbeiten, Pflanzarbeiten, Pflasterarbeiten oder andere Arbeiten zur Gartengestaltung oder Gartenpflege zu übernehmen, sollte die Rechnung aufgehoben werden. Diese Arbeiten können laut dem VLH als Handwerkerleistungen von der Steuer abgesetzt werden. 

Viel hilft in diesem Fall aber nicht unbedingt viel. Handwerkerleistungen können nur bis zu 1200 Euro pro Jahr in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Wer mehr gezahlt hat, hat hoffentlich einen schönen Garten, kann diese Kosten aber nicht mehr absetzen – außer es handelt sich um haushaltsnahe Dienstleistungen. In beiden Fällen beteiligt sich der Staat aber mit 20 Prozent an den Kosten.

Gartenarbeit von der Steuer absetzen: Wie werden haushaltsnahe Dienstleistungen angerechnet?

Auch haushaltsnahe Dienstleistungen können von der Steuer abgesetzt werden, und zwar in deutlich größerem Umfang. Pro Jahr können bis zu 4000 Euro in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Übliche Arbeiten, die so abgesetzt werden können, sind laut dem VLH Rasenmähen, Unkraut jäten oder Heckenschneiden.

Wichtig: Egal ob Handwerkerleistung oder haushaltsnahe Dienstleistungen, Rechnungen sollten aufgehoben werden.

 
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