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Finanzen
Zuschuss für Sparer: Jetzt können weitere 17 Millionen Menschen Geld bekommen
Geld vom Staat fürs Sparen? Bisher war das nur für Geringverdiener möglich. Doch jetzt sollen 17 Millionen weitere Menschen von der sogenannten Arbeitnehmer-Sparzulage profitieren.
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Foto: Christin Klose, dpa-tmn (Symbolbild) | Über 17 Millionen weitere Menschen könnten in Deutschland von der Arbeitnehmer-Sparzulage profitieren.
Lennardt Loß
 |  aktualisiert: 03.04.2024 11:32 Uhr

Der Staat subventioniert das Sparen: Dieses Jahr wurde die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Sparzulage erhöht. Laut MDR-Informationen können davon über 17 Millionen Sparer in Deutschland profitieren. Was man unter der Arbeitnehmer-Sparzulage versteht, wer sie beantragen kann und wie viel Geld es gibt, lesen Sie hier.

Was ist die Arbeitnehmer-Sparzulage und für wen gilt sie?

Mit der Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat den Vermögensaufbau von Arbeitnehmern. Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist also nichts anderes als eine staatliche Subvention. Sie gilt allerdings nur für Bausparverträge und für sogenannte vermögenswirksame Leistungen. Das sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Dazu zählen laut der Sparkasse:

  • Aktien- und Fondssparpläne
  • die Tilgung eines Immobilienkredits
  • und Banksparpläne.

Von der Arbeitnehmer-Sparzulage können aber nicht nur klassische Arbeitnehmer profitieren. Laut dem Bundesministerium der Finanzen gilt sie auch für Beamte, Richter und Soldaten. 

Gut zu wissen: Vermögenswirksame Leistungen sind laut der BaFin immer Bestandteil des Arbeitslohns und fließen in der Regel direkt in die vom Arbeitnehmer gewählte Anlageform. Manchmal werden sie zusätzlich zum Grundgehalt gewährt. Und manchmal werden sie vom Grundgehalt abgezogen.

Übrigens: Auch auf das Sammeln von Pfandflaschen können Steuern anfallen.

Einkommensgrenze 2024 erhöht: Wie hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage und wer hat einen Anspruch darauf?

Bisher haben vor allem Geringverdiener vom Arbeitnehmer-Sparzuschlag profitiert:

  • Bei ledigen Arbeitnehmern mit einem Bausparvertrag durfte das steuerpflichtige Einkommen laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) nicht mehr als 17.900 Euro betragen. Verheiratete Arbeitnehmer, die einen Bausparvertrag hatten, konnten maximal 35.8000 Euro pro Jahr verdienen.
  • Bei anderen Sparprodukten lag die Einkommensgrenze für Singles bei 20.000 Euro. Und für Verheiratete bei 40.000 Euro.

Doch das hat sich jetzt geändert. 2024 wurde laut der dpa die Einkommens-Grenze für Singles auf 40.000 Euro angehoben — und zwar sowohl für Bausparverträge als auch für andere Sparprodukte. Die neue Grenze für Verheiratete liegt bei 80.000 Euro pro Jahr.

Laut MDR-Informationen aus dem Bundesfinanzministerium vergrößert sich damit die Gruppe der Anspruchsberechtigten auf 17,3 Millionen Menschen.

Übrigens: Kontoauszüge sollte man nicht einfach ins Altpapier werfen.

Arbeitnehmer-Sparzulage: Wie viel Geld zahlt der Staat?

Mehr Geld für 17,3 Millionen Menschen in Deutschland. Das klingt erstmal gut. Doch wie hoch sind die Subventionen des Staates genau?

  • Vermögenswirksame Leistungen fördert der Staat laut der dpa mit 20 Prozent. Allerdings dürfen die Leistungen dabei nicht mehr als 400 Euro pro Jahr betragen.
  • Bausparverträge subventioniert der Staat mit neun Prozent. Die jährliche Anlagesumme darf dabei allerdings nicht höher als 470 Euro pro Jahr sein.

Wer in beiden Anlageformen den zulässigen Höchstbetrag investiert, bekommt der dpa zufolge also insgesamt 122 Euro pro Jahr vom Staat:

  • 80 Euro (20 Prozent von 400 Euro) pro Jahr für die vermögenswirksamen Leistungen.
  • Und 42 Euro (9 Prozent von 470 Euro) pro Jahr für den Bausparvertrag.

Übrigens: Steuernummer und Steuer-ID sind nicht das Gleiche.

Wie beantragt man die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Die Sparzulage beantragt man laut der dpa mit der Einkommenssteuer. Wird sie bewilligt, setzt das Finanzamt die Höhe des Zuschlags fest. Dabei müsse der Antrag „spätestens nach vier Jahren der Investition gestellt und die vermögenswirksamen Leistungen durch das Anlageinstitut bescheinigt werden“, heißt es aus dem Bund der Steuerzahler gegenüber der dpa.

Allerdings wird die Zulage nicht sofort ausgezahlt. Die gewährten Beträge werden stattdessen angesammelt und erst dann am Stück ausgezahlt, wenn entsprechende Bedingungen der Sparprodukte erfüllt sind. Dazu zählen etwa die Erreichungen der Sperr- und Rückzahlungsfristen, wie der Bund der Steuerzahler erklärt.

Übrigens: Auch Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben. Doch mit einigen Tricks können Rentner bei der Steuererklärung richtig sparen.

 
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