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Finanzen
Steuererklärung: Wie Sie mit der Günstigerprüfung sparen können
Die Günstigerprüfung in der Steuererklärung soll Bürger vor einer zu hohen Steuerlast bewahren. In einem Punkt muss sie jedoch erst beantragt werden.
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Foto: Federico Gambarini, dpa, dpa-tmn (Symbolbild) | Mehr im Geldbeutel: In der Steuererklärung kann mehrfach die Günstigerprüfung greifen.
Marcus Giebel
 |  aktualisiert: 22.08.2024 09:11 Uhr

Um die Steuererklärung kommen nur wenige Bürgerinnen und Bürger im erwerbsfähigen Alter herum. Sie kann eine teure Angelegenheit werden. Und selbst, wenn es am Ende Geld zurückgibt, kann es trotzdem gut möglich sein, dass dem Staat dann doch irgendwie ungewollt und unnötigerweise Einnahmen überlassen wurden.

Wer wirklich richtig sparen will, sollte bei der Steuererklärung diverse Tipps befolgen. So lohnt sich auch die Günstigerprüfung. Dieser Kniff steht im Mittelpunkt dieses Textes.

Steuererklärung: Wie kann man mit der Günstigerprüfung sparen?

Beim Ausfüllen der Steuererklärung haben Bürger die Option, die Günstigerprüfung zu aktivieren. In diesem Fall obliegt es dem Finanzamt, zu überprüfen, was für den Steuerzahler die günstigste Variante ist. Also worin der steuerlich größte Vorteil liegt. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) nennt dabei vier Beispiele, bei denen die Günstigerprüfung zur Anwendung kommen kann:

  • Kindergeld oder Kinderfreibetrag

  • Riester-Rente: Sonderausgabenabzug oder staatliche Zulagen

  • Pendeln: Entfernungspauschale oder tatsächliche Kosten

  • Kapitalerträge: Abgeltungssteuer oder persönlicher Steuersatz

Laut der VLH führt das Finanzamt die Günstigerprüfung beim Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag, beim Sonderausgabenabzug der Riester-Rente und bei der Entfernungspauschale automatisch durch. Lediglich bei den Kapitalerträgen muss der Steuerzahler diese selbst beantragen, was über einen entsprechenden Haken auf der ersten Seite der Anlage KAP passiert.

Zur Riester-Rente wird weiter erklärt: In der Ansparphase lassen sich die selbst gezahlten Beiträge sowie die staatliche Zulage bis maximal 2100 Euro Jahr für Jahr als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend machen. Erst durch die Günstigerprüfung wird aber klar, ob sie auch so anerkannt werden. Demnach findet der Sonderausgabenabzug nur statt, wenn die Steuerersparnis höher ist als die Zulage.

Günstigerprüfung in Steuererklärung: Wie läuft das mit den Kapitalerträgen?

Die Günstigerprüfung zu den Kapitalerträgen lässt sich der VLH zufolge beantragen, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt, also unter dem Prozentsatz der Abgeltungssteuer. Dann gibt es die zu viel gezahlten Steuern vom Finanzamt zurück.

Wie Haufe berichtet, soll so sichergestellt werden, "dass insbesondere für Kapitalanleger mit einer geringen Steuerbelastung durch die 25-prozentige Abgeltungssteuer keine Nachteile eintreten". Es gilt allerdings auch, dass zusammenveranlagte Ehegatten das Wahlrecht nur gemeinsam ausüben können.

Betont wird, dass durch die Wahl der Günstigerprüfung dem Steuerzahler kein Schaden entstehen kann. Es wird lediglich überprüft, ob diese Option zu einer niedrigeren Steuerfestsetzung führt. Das Finanzamt wählt demnach "in jedem Fall die für den Steuerpflichtigen günstigere Lösung".

In aller Regel kann die Günstigerprüfung nur solange gestellt werden, bis der Steuerbescheid nicht mehr anfechtbar bzw. eine Änderung nach den Vorschriften der Abgabenordnung oder den Einzelsteuergesetzen möglich ist. Eine Ausnahme würde greifen, sollten "die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag auf Günstigerprüfung erst nach Eintritt der Bestandskraft" gegeben sein.

Haufe nennt auch vier Besonderheiten im Rahmen der Günstigerprüfung:

  • Alle Kapitalerträge müssen erklärt werden.

  • Nicht ausgeglichene Verluste bei inländischen Kreditinstituten werden nur mit Verlustbescheinigung des Instituts berücksichtigt.

  • Wenn die tarifliche Einkommensteuer angesetzt wird, ist auch die Kirchensteuer als Sonderausgabe abzugsfähig.

  • Es ist auch möglich, die Günstigerprüfung bei der Bemessung der Vorauszahlungen zu beantragen.

 
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