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Finanzen
Mehr Netto-Gehalt für 2024: Dafür müssen Sie jetzt schnell handeln!
Mehr Geld auf dem Konto: Bis zum 30. November können Arbeitnehmer beim Finanzamt noch ihre Lohnsteuer-Freibeträge erhöhen. Was man dabei beachten sollte, erfahren Sie hier.
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Foto: Tobias Hase, dpa (Symbolbild) | Bei hohen Ausgaben lohnt sich für viele Arbeitgeber eine Lohnsteuerermäßigung.
Lennardt Loß
 |  aktualisiert: 11.03.2024 09:53 Uhr

Mehr Netto vom Brutto: Für das Steuerjahr 2023 können Arbeitnehmer noch bis zum 30. November 2023 einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt stellen. Für wen sich das lohnt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, verraten wir Ihnen in diesem Text.

Einfach erklärt: Was ist eine Lohnsteuerermäßigung?

Als Arbeitnehmer ist man lohnsteuerpflichtig. Allerdings muss man die Lohnsteuer nicht selbst ans Finanzamt abführen. Das übernimmt der Arbeitgeber. Er behält vom Bruttogehalt jeden Monat einen bestimmte Summe ein und überweist sie ans Finanzamt. In der Regel holen sich Arbeitnehmer zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurück, wenn sie ihre Steuererklärung machen

Doch für Arbeitnehmer, die nicht ein Jahr auf ihre Steuererstattung warten wollen, gibt es auch einen anderen Weg: Wer hohe monatliche Ausgaben hat, kann beim Finanzamt seine Lohnsteuer-Freibeträge erhöhen. Laut der Vereinigte Lohnsteuerhilfe zieht der Arbeitgeber dann jeden Monat automatisch weniger Steuern und Sozialabgaben ab und es bleibt mehr Netto vom Brutto.

Gut zu wissen: „Der höhere Netto­lohn ist kein Geschenk vom Finanz­amt“, wie Stiftung Warentest schreibt. Der Steuersatz bleibt gleich. Man zahlt bloß weniger Steuern im voraus.

Lohnsteuerermäßigung: Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Damit das Finanzamt die Lohnsteuerermäßigung bewilligt, muss man allerdings Ausgaben haben, die höher als 600 Euro pro Jahr sind. Laut der Vereinigte Lohnsteuerhilfe zählen zu diesen Ausgaben:

  • Hohe Sonderausgaben (wie Ausbildungskosten, Kosten für die Kinderbetreuung oder Spenden)
  • Hohe außergewöhnliche Belastungen (wie Krankheitskosten oder Heimunterbringungskosten)
  • Negative Einkünfte (etwa aus selbstständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung)
  • Hohe Werbungskosten (wie Fahrkosten oder doppelte Haushaltsführung)

Bei den Werbungskosten gibt es jedoch eine Ausnahme: Hier zieht das Finanzamt zuerst den Pauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro ab. Damit die Lohnsteuerermäßigung greift, müssen die Werbungskosten deswegen höher als 1.630 Euro sein (Pauschbetrag + Freibetrag).

Wie stellt man einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung?

Ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung kann man entweder online über Elster stellen oder per Post. Das entsprechende Formular findet man auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.

Für das Steuerjahr 2023 kann man den Antrag noch bis zum 30. November 2023 stellen. „Das kann sich zum Beispiel lohnen, wenn im Dezember eine hohe Einmalzahlung wie ein Bonus ansteht, denn der komplette Freibetrag wird dann im Dezember angerechnet“, schreibt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe.

Wenn der Freibetrag bewilligt wurde, gilt er für maximal zwei Jahre. Danach muss er neu beantragt werden. Aber Vorsicht: Wer von den Freibeträgen profitiert, ist auch dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

 
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