Das eigene Bankkonto ist für die meisten Menschen ein Heiligtum, von dem alle anderen die Finger zu lassen haben, mögen sie auch noch so gute Freunde oder nahe Verwandte sein. Der Inhalt und die Zahlen sind und bleiben Privatsache.
Allerdings gilt es nicht nur im Alter vorzusorgen. Denn wenn dem Kontoinhaber etwas zustößt, soll oftmals zumindest der Partner direkt Zugriff haben. Dafür gibt es die Kontovollmacht.
Hier wird erklärt, worauf zu achten ist, wenn der unverheiratete Partner eine Kontovollmacht erhalten soll.
Kontovollmacht: Was steckt dahinter?
Die Sparkasse erklärt zur Kontovollmacht, dass über diese Bankgeschäfte an eine ausgewählte Vertrauensperson übergeben werden können. Sie gilt entweder nur zu Lebzeiten, über den Tod hinaus oder ausschließlich im Todesfall.
Bevollmächtigte bekommen demnach Verfügungsgewalt über ein Girokonto, ein Wertpapierdepot oder ein Anlagekonto. Da es keine gesetzlichen Vorgaben gibt, können die Details frei festgelegt und auch mehrere Personen bestimmt werden.
Die Kontovollmacht kann formlos verfasst werden. Zwar sei eine notarielle Beglaubigung nicht nötig, werde aber von vielen Sparkassen und Banken verlangt.
Soll für Konten bei verschiedenen Kreditinstituten eine Vollmacht abgeschlossen werden, kann sich der Gang zum Notar lohnen. Ansonsten ist womöglich für jede Sparkasse oder Bank eine eigene Vollmacht nötig.
Kontovollmacht: Welche Rechte werden abgedeckt?
Die Volksbank Raiffeisenbank listet auf, was Bevollmächtigten bei einer Kontovollmacht zusteht. Grundsätzlich dürfen diese:
- über das Geld auf dem Konto des Vollmachtgebers und dessen Kreditrahmen verfügen
- Devisen und Wertpapiere kaufen und verkaufen
- Kontoauszüge, Post und Depotauszüge erhalten
- Schulden gegenüber Gläubigern anerkennen
Dagegen umfasst eine Kontovollmacht folgendes nicht, wenn es nicht ausdrücklich zugestanden wird:
- Konten im Namen des Vollmachtgebers eröffnen, kündigen oder auf andere Namen umschreiben
- Untervollmachten ausstellen
- Kreditverträge abschließen oder ändern
- Kreditkarten oder Debit-Karten beantragen
- Schließfächer einrichten
Kontovollmacht für unverheirateten Lebenspartner: Was ist zu beachten?
Die Volksbank Raiffeisenbank betont, dass für unverheiratete Lebenspartner genauso wie für hinterbliebene Ehepartner gilt: Sie benötigen im Fall des Todes des Kontoinhabers eine Bankvollmacht, um die finanziellen Angelegenheiten des Verstorbenen regeln zu dürfen. Automatischen Zugriff erhalten lediglich die Erben. Da jede Vollmacht individuell ausgestaltet werden kann, gibt es also keinen grundsätzlichen Unterschied zwischen einem verheirateten oder unverheirateten Partner.
Als Alternative bringt die Postbank ein Gemeinschaftskonto ins Spiel, auf das beide Partner Zugriff haben. Nachteil sei jedoch, dass einer der Kontoinhaber ohne Absprache das gesamte Geld abheben könnte. Außerdem wird das Drei-Konten-Modell erwähnt, bei dem jeder der Partner ein eigenes Girokonto bekommt und es zusätzlich ein Gemeinschaftskonto gibt.
Übrigens ist auch genau geregelt, wer ein Konto nach dem Tod des Inhabers auflösen kann.