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Finanzen
Elterngeld: Wie viel bekommt man bei Zwillingen?
Mit der Geburt eines Kindes können Eltern Elterngeld bekommen. Doch wie sieht es aus, wenn man Zwillinge bekommen hat?
Baby.jpeg       -  Erhöht sich das Elterngeld, wenn man Zwillinge oder sogar Drillinge bekommt?
Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild) | Erhöht sich das Elterngeld, wenn man Zwillinge oder sogar Drillinge bekommt?
Lennardt Loß
 |  aktualisiert: 11.11.2024 09:10 Uhr

Die meisten Eltern wissen vermutlich, dass ihnen nach der Geburt ihres Kindes Elterngeld zusteht. Aber wie sieht es aus, wenn man Zwillinge oder gar Drillinge bekommen hat? Erhöht sich dann das Elterngeld? Und wenn ja: Um wie viel? Antworten auf diese Fragen lesen im nachfolgenden Text.

Gut zu wissen: Elterngeld ist nicht die einzige finanzielle Leistung, die Eltern nach der Geburt eines Kindes zusteht.

Elterngeld: Was ist das?

Wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erklärt, soll das Elterngeld fehlendes Einkommen auffangen, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.

Das Elterngeld gibt es in den Varianten:

-Basiselterngeld-ElterngeldPlus-und Partnerschaftsbonus.

Wie hoch das Elterngeld ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen. Es wird von Fall zu Fall errechnet. Denn seine Höhe hängt davon ab, wie viel Einkommen der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und ob nach der Geburt Einkommen wegfällt.

Das BMFSFJ schreibt dazu: „Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1800 Euro im Monat und das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat.“

Gut zu wissen: Wer genau wissen will, mit wie viel Elterngeld sie oder er rechnen kann, kann den Elterngeldrechner des Familienministeriums nutzen.

Wie hoch ist das Elterngeld bei Zwillingen?

Wie bereits erwähnt, hängt die Höhe des Elterngeldes von vielen individuellen Faktoren. Was sich jedoch pauschal sagen lässt: Wer Zwillinge bekommt, kann mit einem Zuschlag rechnen.

Wie das BMFSFJ schreibt, beträgt dieser sogenannte Mehrlings-Zuschlag 300 Euro auf das Basiselterngeld oder 150 Euro auf das ElterngeldPlus. Bei Drillingen bekommt man den doppelten Zuschlag, bei Vierlingen den dreifachen und so weiter.

„Mit dem Mehrlings-Zuschlag erhöhen sich auch der Mindestbetrag und der Höchstbetrag des Elterngelds“, schreibt das BMFSFJ weiter. „Bei Zwillingen zum Beispiel kann das Basiselterngeld mindestens 600 Euro und höchstens 2.100 Euro betragen, das ElterngeldPlus mindestens 300 Euro und höchstens 1.050 Euro.“

Wichtig: Das Elterngeld landet nicht automatisch auf dem Konto. Man muss das Elterngeld beantragen.

Übrigens: Wie lange man Elterngeld bekommt, hängt ebenfalls von verschiedenen Faktoren ab.

 
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