zurück
Familienleistungen
Elterngeld: Wie viel bekommt der Vater für zwei Monate?
Sowohl Mütter als auch Väter können nach der Geburt eines Kindes in Elternzeit gehen. Aber wie viel Elterngeld bekommt man in dieser Zeit eigentlich? Alle Informationen im Text.
394217660.jpg       -  Männer übernehmen immer häufiger die Fürsorge für ihre Kinder. Doch wie schlägt sich das im Elterngeld nieder?
Foto: Marco Rauch, dpa (Symbolbild) | Männer übernehmen immer häufiger die Fürsorge für ihre Kinder. Doch wie schlägt sich das im Elterngeld nieder?
Pegah Julia Meggendorfer
 |  aktualisiert: 06.06.2024 06:16 Uhr

Das Elterngeld ist eine der wichtigsten Leistungen, um den Lebensunterhalt zu sichern, wenn ein Paar ein Kind bekommen hat. Aber steht es beiden Elternteilen gleichermaßen zu? Mit wie viel Elterngeld kann der Vater rechnen, wenn er zwei Monate Elternzeit nimmt?

Welche Elterngeld-Varianten gibt es für Väter?

Väter haben genauso wie Mütter ein Anrecht auf Elterngeld. Auch die Voraussetzungen unterscheiden sich laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nicht. Damit ein Elternteil Elterngeld bekommt, muss es:

  • das Kind selbst betreuen und erziehen,
  • mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt wohnen,
  • entweder gar nicht erwerbstätig sein oder höchstens 32 Stunden pro Woche,
  • in Deutschland leben.

Wie viel Elterngeld man genau bekommt, hängt von der Elterngeld-Variante ab, für die man sich entscheidet. Neben dem Basiselterngeld gibt es auch das ElterngeldPlus.

Das Basiselterngeld können Elternpaare bis zu zwölf Monate lang bekommen. Wenn beide Elterngeld beantragen und eine Person nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor, dann sogar 14 Monate lang. Diese Elterngeld-Monate können Paare nach Wunsch untereinander aufteilen. Allerdings muss jeder Elternteil mindestens zwei Monate beantragen und ein Elternteil kann maximal zwölf Monate beantragen.

Das ElterngeldPlus können Paare doppelt so lange beziehen wie Basiselterngeld. Wenn der oder die Beziehende nach der Geburt nicht arbeitet, ist das ElterngeldPlus dafür aber nur halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wer nach der Geburt in Teilzeit arbeitet, kann mit ElterngeldPlus genauso viel beziehen wie mit dem Basiselterngeld.

Wie viel Elterngeld bekommt der Vater für zwei Monate?

Wie hoch das Elterngeld genau ausfällt, hängt nach Angaben des BMFSFJ von mehreren Faktoren ab:

  • Beantragt die Person Basiselterngeld oder ElterngeldPlus?
  • Wie viel Einkommen hatte die Person bisher?
  • Wie viel Einkommen wird die Person haben, während sie Elterngeld bezieht?
  • Bekommt sie noch andere staatliche Leistungen?
  • Bekommt sie Zwillinge oder weitere Mehrlinge?
  • Hat sie bereits Kinder?

Je nach bisherigem Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1800 Euro im Monat. Beim ElterngeldPlus sind es zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich, mit denen man rechnen kann. Hat man bereits Kinder oder erwartet man Zwillinge, erhöht sich auch das Elterngeld.

Wer einen Anhaltspunkt haben will, wie hoch das Elterngeld ungefähr ausfallen wird, für den bietet das BMFSFJ den Elterngeldrechner unter www.familienportal.de an. In diesem Portal kann man auch den Antrag auf Elterngeld stellen.

Als Basiselterngeld bekommt man für gewöhnlich 65 Prozent des Nettoeinkommens, das nach der Geburt wegfällt. Beantragt man beispielsweise Elterngeld für das erste Kind und hat vorher 2500 Euro netto verdient, kann man mit rund 1570 Euro Basiselterngeld rechnen, wenn man in den Bezugsmonaten nicht zusätzlich arbeitet.

Wie kann der Vater zwei Monate Elternzeit nehmen?

Elternzeit kann jeder nehmen, der in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis arbeitet, das nach deutschem Recht vereinbart wurde. Das gilt auch für den Vater eines Kindes. Nimmt man die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes, ist nicht einmal das Einverständnis des Arbeitgebers erforderlich. Allerdings muss man ihm rechtzeitig mitteilen, dass man Elternzeit nehmen möchte und sie muss schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Zum Beantragen der Elternzeit beim Arbeitgeber gelten folgende Fristen:

  • Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes muss spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit angemeldet werden. Wenn die Elternzeit am Tag der Geburt beginnen soll, bedeutet das: 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.
  • Elternzeit im Zeitraum vom dritten Geburtstag bis zum Tag vor dem achten Geburtstag muss spätestens 13 Wochen vor Beginn dieser Elternzeit angemeldet werden.

Jeder Elternteil ist berechtigt, bis zu drei Jahre Elternzeit zu nehmen. Diese kann man am Stück nehmen oder auf bis zu drei Blöcke aufteilen.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Bundesfamilienministerium
Elterngeld
Elternzeit
Nettoeinkommen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen