Elterngeld ist in Deutschland eine von mehreren Leistungen, die speziell auf die finanzielle Unterstützung von Familien abzielt. Laut dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) schafft das Elterngeld einen Ausgleich, wenn nach der Geburt eines Kindes ein Einkommen wegfällt. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich dabei nach dem vorherigen Gehalt, maximal sind es jedoch 1800 Euro. Ausgezahlt wird das Elterngeld monatlich. Doch wann muss das Elterngeld eigentlich beantragt werden, damit man rechtzeitig darauf zugreifen kann?
Übrigens: Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, trotzdem wirkt es sich auf die Höhe der Steuer aus. Grund dafür ist der sogenannte Progressionsvorbehalt.
Elterngeld: Wann muss man es beantragen?
Damit Mütter und Väter Elterngeld bekommen, müssen sie die Leistung zunächst beantragen. Großartig in Vorplanung können Eltern hier allerdings nicht gehen. Laut dem Familienportal kann der Antrag auf Elterngeld nämlich erst nach der Geburt eines Kindes gestellt werden. Vorher ist dies nicht möglich. Trotzdem besteht kein Grund zur Eile, denn Elterngeld wird bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt.
Also: Um Elterngeld ab der Geburt eines Kindes zu bekommen, müssen Eltern es innerhalb der ersten drei Lebensmonate ihres Kindes bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragen. Maximal für diesen Zeitraum wird es nämlich rückwirkend gezahlt. Was das konkret bedeutet, erklärt die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) auf ihrer Webseite an einem Beispiel:
Ist ein Kind am 10. Juli 2024 geboren, startet ab der Geburt der erste Lebensmonat des Kindes. Diese Zeiträume ergeben sich:
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1. Lebensmonat: 10. Juli bis 9. August
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2. Lebensmonat: 10. August bis 9. September
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3. Lebensmonat: 10. September bis 9. Oktober
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4. Lebensmonat: 10. Oktober bis 9. November
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5. Lebensmonat: 10. November bis 9. Dezember
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6. Lebensmonat: 10. Dezember bis 9. Januar 2025
Damit das Elterngeld ab der Geburt des Kindes gezahlt wird, muss der Antrag laut dem ZBFS spätestens im vierten Lebensmonat des Kindes eingehen, da es rückwirkend für drei Lebensmonate gezahlt wird.
Würde der Antrag auf Elterngeld allerdings erst am 15. Dezember bei der Elterngeldstelle eingehen - also im sechsten Lebensmonat -, könnte das Elterngeld ab Beginn dieses Lebensmonats rückwirkend frühestens ab dem 10. September - dritter Lebensmonat - gezahlt werden, schildert das ZBFS.