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Familie
Kindergeld, Elterngeld & Co.: Diese finanziellen Hilfen für Eltern gibt es
Kinder gehen ins Geld. Doch Eltern haben diverse Optionen, um sich finanzielle Hilfe vom Staat zu holen. Ein Überblick über Kindergeld, Elterngeld und Co.
Kleine Kinder stellen das Leben ihrer Eltern erst einmal auf den Kopf. Damit sich Vater und Mutter frei von Arbeit um den Nachwuchs kümmern können, gibt es das Elterngeld.jpeg       -  Glückliche Familie: Die Eltern freuen sich über ihren Nachwuchs.
Foto: Mascha Brichta, dpa-tmn (Symbolbild) | Glückliche Familie: Die Eltern freuen sich über ihren Nachwuchs.
Marcus Giebel
 |  aktualisiert: 15.07.2024 11:00 Uhr

Kinder bereichern das Leben – vor allem das der Familie. Gehen aber auch mit finanziellen Belastungen einher. Schließlich sollte das Wohl der Kleinsten über Allem stehen.

Folglich ist der Nachwuchs auch teuer. Damit das Geld auf dem Konto der Eltern nicht irgendwann versiegt, stehen verschiedene staatliche Programme parat, die angezapft werden können. In diesem Text werden finanzielle Hilfen für Eltern vorgestellt.

Welche finanziellen Leistungen für Eltern gibt es in Deutschland?

Eine Übersicht der finanziellen Leistungen, die Eltern in Deutschland zustehen, liefert das Familienportal des Familienministeriums:

Für Familien mit kleinem Einkommen werden außerdem diese Optionen genannt:

  • Kinderzuschlag
  • Leistungen zur Bildung und Teilhabe
  • finanzielle Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind

Für die Zukunft ist zudem die Kindergrundsicherung in Planung, die 2025 erstmals ausgezahlt werden soll. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) nennt sie "eine der wichtigsten Zukunftsinvestitionen".

Kindergeld: Was steckt dahinter?

Kindergeld bekommen laut dem Familienportal alle Familien einkommensunabhängig. Dabei gibt es drei Abstufungen: Die Leistung fließt für alle Kinder bis zum Ende von deren 18. Lebensjahr, für arbeitslose Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres und für Kinder in Ausbildung bis zu deren 25. Geburtstag.

Im Jahr 2023 beträgt das Kindergeld 250 Euro monatlich pro Kind. Auch Adoptiveltern erhalten diese Leistung. Kindergeld kann auch an Stiefeltern, Pflegeeltern und Geschwister oder Großeltern ausgezahlt werden.

Mutterschaftsleistungen: Was gehört dazu?

Die Mutterschaftsleistungen sollen dem Familienportal zufolge das Einkommen sichern, falls die Mutter während der Schwangerschaft oder nach der Geburt nicht arbeiten darf. Demnach gibt es während der Mutterschutzfrist:

  • Mutterschaftsgeld der Krankenkasse
  • Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung
  • Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Darf die Frau vor und/oder nach der Mutterschutzfrist nicht arbeiten, weil etwa ein ärztliches Beschäftigungsverbot verhängt wurde, kann Mutterschutzlohn beantragt werden.

Die Art der Mutterschaftsleistungen hängt von der Arbeitssituation, von der Krankenversicherung und davon ab, ob sich die Mutter in den Mutterschutzfristen befindet, heißt es weiter.

Elterngeld: Was steckt dahinter?

Das Elterngeld ist laut dem Familienportal für Eltern gedacht, die "weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten". Bezugsberechtigt sind auch "Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten".

Unterschieden wird zwischen Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Die Varianten können miteinander kombiniert werden. Die Höhe des Elterngelds ist dabei abhängig von der Lebenssituation und der gewählten Variante.

Steuerentlastungen: Welche Optionen gibt es?

Zu den Steuerentlastungen für Eltern zählt laut dem Familienportal den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Ersterer beträgt im Jahr 2023 6024 Euro, Zweiterer liegt bei 2928 Euro. Von der Lebenssituation des Kindes hängt es ab, ob der Freibetrag bis zu dessen 21. oder 25. Geburtstag greift.

Kinderbetreuungskosten können zu zwei Dritteln bis zu einem Maximal-Betrag von 4000 Euro pro Kind pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Auch das Schulgeld für das Kind kann unter bestimmten Voraussetzungen zu 30 Prozent als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden. Hier liegt der jährliche Maximal-Betrag bei 5000 Euro pro Kind.

Leidet der Nachwuchs an einer Behinderung, greifen auch der Behinderten-Pauschbetrag – dieser beträgt je nach Grad der Behinderung zwischen 384 und 2840 Euro – und unter bestimmten Voraussetzungen der Pflege-Pauschbetrag.

Unterhaltsvorschuss: Was steckt dahinter?

Beim Unterhaltsvorschuss handelt es sich laut dem Familienportal um "eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden". So soll die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes gesichert werden, "wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt".

Die Höhe bemisst sich am Alter des Nachwuchses: Für Kinder bis zu fünf Jahren gibt es demnach 187 Euro monatlich, für Kinder von sechs bis elf Jahren sind 252 Euro pro Monat vorgesehen, für Kinder zwischen zwölf und 17 Jahren gibt es im Monat 338 Euro. Allerdings kann es noch Abzüge geben, womit es sich hier um Höchstbeträge handelt.

Kinderzuschlag: Was steckt dahinter?

Der Kinderzuschlag ist laut dem Familienportal für Familien gedacht, bei denen zwar das Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, es jedoch für den gesamten Bedarf der Familie "nicht oder nur knapp ausreicht". Im Jahr 2023 beträgt er pro Kind bis zu 250 Euro im Monat, die genaue Höhe hängt von der Situation der Familie ab. Enthalten ist der Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro je Kind.

Leistungen zur Bildung und Teilhabe: Welche Optionen gibt es?

Wie das Familienministerium schreibt, handelt es sich bei den Leistungen zur Bildung und Teilhabe um ein Paket aus Geld- und Sachleistungen. Aufgezählt werden:

  • eintägige Ausflüge von Schule, Kita oder Tagespflege
  • mehrtägige Klassenfahrten von Schule, Kita oder Tagespflege
  • 174 Euro für die Ausstattung mit Schulbedarf pro Schuljahr
  • Kostenübernahme für ÖPNV-Tickets für Schüler (auch wenn die Fahrkarten für andere Fahrten nutzbar sind)
  • Kostenübernahme für angemessene Lernförderung für Schulkinder (unabhängig von einer unmittelbaren Versetzungsgefährdung)
  • kostenlose gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule, Kindertagesstätte oder Hort oder in der Tagespflege
  • der monatliche Betrag für soziale und kulturelle Aktivitäten wie etwa im Sportverein oder an der Musikschule in Höhe von pauschal 15 Euro

Finanzielle Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind: Welche Optionen gibt es?

Gedacht sind die Mittel als ergänzende Hilfen, wie die Bundesstiftung Mutter und Kind informiert. Es geht darum, "Müttern, die sich wegen einer Notlage an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden, die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern". Weiter heißt es: "Höhe und Dauer der Unterstützung richten sich nach den besonderen Umständen der persönlichen Notlage."

Die Mittel werden für Aufwendungen gewährt, "die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft, Geburt sowie der Pflege und Erziehung des Kleinkindes stehen". Diese Beispiele werden genannt:

  • Erstausstattung des Kindes
  • Weiterführung des Haushalts
  • Wohnung und Einrichtung
  • Betreuung des Säuglings oder Kleinkindes
  • Schwangerschaftskleidung
 
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