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Kindergeld
Wegen der Kindergeld-Erhöhung 2025: Was hat sich bei der Düsseldorfer Tabelle geändert?
Mit der Kindergelderhöhung 2025 verändert sich auch die Höhe der Unterhaltszahlungen. Wer laut Düsseldorfer Tabelle wie viel zahlen muss, erfahren Sie hier.
Kindergeld beantragen_selbst.jpg       -  Die Düsseldorfer Tabelle zeigt, wie viel Kinderunterhalt Eltern zahlen müssen.
Foto: Fabian Sommer, dpa (Symbolbild) | Die Düsseldorfer Tabelle zeigt, wie viel Kinderunterhalt Eltern zahlen müssen.
Emeli Glaser
 |  aktualisiert: 22.03.2025 14:56 Uhr

Sind die Eltern geschieden oder lebt ein Kind nur bei einem Elternteil wegen einer Scheidung oder anderer Gründe, dann leistet der andere Elternteil seinen Beitrag zur Erziehung und Pflege meist in Kindesunterhalt. Weil am 1. Januar 2025 das Kindergeld erhöht wurde, verändern sich auch die Höhe des Unterhalts, schreibt das Oberlandesgericht Düsseldorf auf seiner Website. Für die Berechnung des Unterhalts dient die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Was es damit genau auf sich hat und wie sich die Unterhaltszahlungen ab 2025 verändern, erfahren Sie in diesem Artikel.

Auch interessant: Auch wenn das Kind volljährig ist, muss man meist weiter finanziell für es aufkommen. Wie hoch der Unterhaltsanspruch ist, wenn das Kind älter als 18 Jahre ist, kann man ebenfalls der Tabelle entnehmen. Eltern sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihrem Kind Unterhalt zu zahlen. Auch, wenn es studiert und Bafög bezieht.

Unterhalt steigt: Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Laut Oberlandesgericht Düsseldorf dient die Düsseldorfer Tabelle dazu, festzustellen, wie viel Unterhalt in einem individuellen Fall gezahlt werden sollte. Abhängig ist die Höhe der monatlichen Unterhaltszahlungen von folgenden Faktoren:

  • Alter des Kindes

  • Ausbildungsverhältnis des Kindes (auch nach 18 Jahren Lebensalter muss weiter Unterhalt gezahlt werden, wenn das Kind seine erste Ausbildung absolviert)

  • Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils

Übrigens: Das Kindergeld steigt 2025: Für jedes Kind werden Eltern monatlich ab 2025 also 255 Euro erhalten. Für jedes Kind ergibt sich damit eine jährliche Erhöhung um 60 Euro. Genau wie das Kindergeld wurde auch der Kindersofortzuschlag ebenfalls zum 1. Januar 2025 erhöht. Und es gibt noch weitere Verbesserungen für Familien.

Unterhalt steigt: Was ändert sich in der Düsseldorfer Tabelle 2025?

Der Unterschied der Unterhaltszahlungen bleibt jedoch gering: Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder beträgt ab dem neuen Jahr bis zum 6. Geburtstag 482 statt bisher 480 Euro, für die Zeit vom 6. bis zum 12. Geburtstag 554 statt bisher 551 Euro und für die Zeit vom 12. bis zum 18. Geburtstag 649 statt bisher 645 Euro monatlich. Für volljährige Kinder sind mindestens 693 Euro (statt bisher 689 Euro) zu berappen, heißt es auf der Website des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Einen deutlichen Sprung macht der Bedarfssatz von Studierenden, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil leben. Er steigt von 930 auf 990 Euro, war aber im Vorjahr unverändert geblieben, als die Bedarfssätze für die jüngeren Kinder deutlich gestiegen waren. Für geringverdienende Elternteile mit Unterhaltspflicht gibt es allerdings eine Untergrenze des Existenzminimums namens Selbstbehalt. Der beträgt für nicht erwerbstätige Väter und Mütter 1.200 Euro und für Erwerbstätige 1.450 Euro.

Auch interessant: Wenn Eltern den Unterhaltszahlungen nicht nachkommen, sammelt sich einiges an: Beim deutschen Staat sind gegenüber säumigen Unterhaltspflichtigen Forderungen im Umfang von mehr als fünf Milliarden Euro aufgelaufen.

 
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