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Energie
Strom- und Heizkosten: Können sie von der Steuer abgesetzt werden?
Wer an der eigenen Steuererklärung sitzt, fragt sich oft, ob er die Kosten für Strom und Heizung steuerlich geltend machen kann. Wie das funktioniert, erfahren Sie in diesem Artikel.
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Foto: Oliver Berg, dpa (Symbolbild) | Die Kosten für Strom und Heizung können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden.
Ann-Katrin Hahner
 |  aktualisiert: 11.03.2024 09:39 Uhr

Kann man Strom- und Heizkosten von der Steuer absetzen? Wer hat sich das bei den stetig steigenden Lebenshaltungskosten in Deutschland nicht auch schon mal gefragt. Während die einen bei der Frage kategorisch mit dem Kopf schütteln, wissen andere um die Ausnahmen, die es in diesem Bereich gibt. Ob und wann Sie Strom- und Heizkosten von der Steuer absetzen können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Übrigens: In vielen Fällen stellt sich die Frage: Wann muss man Steuern nachzahlen? Diese Unsicherheit belastet viele Bürger. Doch es gibt gute Neuigkeiten, denn für das Jahr 2024 sind Steuerentlastungen geplant. Manchen Bürgern könnten bis zu 1600 Euro mehr vom Gehalt bleiben.

Kann man Strom- und Heizkosten von der Steuer absetzen?

Tatsächlich können in Deutschland in gewissem Maße Strom- und Heizkosten von der Steuer abgesetzt werden. In beiden Fällen müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit dies möglich ist, denn in Deutschland können generell private Ausgaben - und zu diesen zählen Strom- und Heizkosten ursprünglich - nicht geltend gemacht werden. Insbesondere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können hier profitieren.

Laut dem Portal smartsteuer.de können Strom und Heizung insbesondere dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn Sie im Homeoffice arbeiten. Durch die Homeoffice-Pauschale, die seit 2020 existiert könnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Teil der Energiekosten im eigenen Heim, einschließlich Strom- und Heizkosten, absetzen. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob jemand angestellt oder selbstständig ist. Pro Tag im Home-Office konnten bislang 5 Euro von der Steuer abgesetzt werden, was die Mehrkosten für Strom, Gas und Wasser abdeckt. Insgesamt ließen sich maximal 120 heimische Arbeitstage anrechnen, was insgesamt 600 Euro entsprach. Seit 2023 wurde die Regelung noch einmal erweitert: Inzwischen sind es 210 Tage und bis zu 1260 Euro im Jahr, wie die Bundesregierung in einer Mitteilung auf ihrer offiziellen Website schreibt.

Wichtig: Hierbei sollten Sie beachten, dass die Homeoffice-Pauschale immer in Ihre Werbungskostenpauschale von 1000 Euro einfließt. Auf ein Plus darf man deshalb bei der Steuererklärung laut Stiftung Warentest somit nicht automatisch hoffen. "Ihr Einkommen rechnen also nur Angestellte klein, die mit Homeoffice-Pauschale plus weiteren Werbungskosten, etwa für Computer, Handy oder Drucker über 1230 (Anm. der Redaktion: Also dem aktuellen Werbungskosten-Pauschbetrag) Euro kommen", schreibt Stiftung Warentest.

Wenn es darum geht, Steuerangelegenheiten zu klären, ist es zudem wichtig zu wissen, wo man seine Steuernummer und Steuer-ID findet. Diese Informationen sind entscheidend, um Ihre Steuererklärung korrekt auszufüllen. Ebenso sollten Sie bestimmte Belege nicht wegwerfen, da sie für Ihre Steuererklärung von Bedeutung sein könnten.

Alternativ zur Homeoffice-Pauschale können aber auch Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, einschließlich anteiliger Strom- und Heizkosten, abgesetzt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Statt Homeoffice-Pauschale: So lassen sich Strom- und Heizkosten mit einem Arbeitszimmer absetzen

Das Portal finanztip.de erklärt, dass für das Absetzen von Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers bestimmte Kriterien erfüllt sein müssen. Das Arbeitszimmer muss dabei:

  • der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit sein
  • ein abgeschlossener Raum sein
  • überwiegend beruflich genutzt werden (wird er mehr als 10 Prozent privat genutzt ist kein Abzug möglich)
  • als Büro ausgestattet sein
  • und die Arbeit muss tatsächlich in diesem Zimmer erledigt werden (nicht der Fall bei Angestellten im Außendienst)

Wie finanztip.de erklärt, schickt das Finanzamt bei der erstmaligen Angabe eines Arbeitszimmers einen Fragebogen, den Sie ausfüllen müssen. Das Amt kann zudem Fotos oder Skizzen des Raumes anfordern.

Ab 2023 gibt es nur noch die Möglichkeit, Kosten für ein Arbeitszimmer abzusetzen, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit bildet. Alle entstehenden Kosten sind dann unbeschränkt abzugsfähig. Zusätzlich kann ab 2023 eine Jahrespauschale von 1260 Euro genutzt werden, anstatt die exakten Kosten zu ermitteln.

Wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt seien, könnten anteilige Kosten für das Arbeitszimmer, einschließlich Strom und Heizung, als Werbungskosten abgesetzt werden. Dies umfasse allerdings nicht nur die direkten Kosten für Strom und Heizung, sondern auch andere anteilige Kosten wie Miete, Rundfunkgebühren und Versicherungen. Die Kosten werden laut finanztip.de auf Basis des prozentualen Anteils des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche berechnet.

Beispielsweise, wenn das Arbeitszimmer 10 Prozent der Gesamtfläche der Wohnung einnimmt, könnten laut steuerbot.de 10 Prozent der gesamten Strom- und Heizkosten für das Arbeitszimmer abgesetzt werden.

Wichtig: Auch die Kosten für das Arbeitszimmer werden laut finanztip.de als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt.

Übrigens: Ein zentraler Unterschied bei der Steuererklärung liegt zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben. Klären Sie, was genau dieser Unterschied bedeutet und wie er Ihre Steuern beeinflusst. Darüber hinaus gibt es auch steuerliche Regelungen für Umzugskosten. Nutzen Sie außerdem wertvolle Tipps, um bei Ihrer Steuererklärung Geld zu sparen. Zusätzlich können Sie bis zu 5200 Euro Steuerbonus über die Nebenkostenabrechnung erhalten. Sind Ihnen Fehler unterlaufen, kann es nötig sein, die Steuererklärung zu korrigieren.

 
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