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Familie
Elternzeit beantragen: Wie geht das?
In der Elternzeit können sich frisch gebackene Eltern ganz auf ihr Kind konzentrieren. Doch muss man die Elternzeit eigentlich beantragen und wie geht das?
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Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild) | In der Elternzeit können Mütter und Väter sich ganz auf ihr Kind konzentrieren.
Deborah Dillmann
 |  aktualisiert: 24.10.2024 16:43 Uhr

Die Geburt eines Kindes verändert für viele Eltern das Leben grundlegend. Der Alltag verändert sich und auch finanziell muss anders geplant werden. In Deutschland werden Familien aber besonders gefördert. So gibt es etwa Leistungen wie das Kindergeld, den Kinderzuschlag und das Elterngeld. Kurz nach der Geburt und wenn Kinder noch sehr klein sind, soll das Elterngeld Müttern und Vätern laut dem Familienportal des Bundes ermöglichen, ausreichend Zeit für die Erziehung und Betreuung zu haben - ohne dabei große finanzielle Einbußen zu haben. Die Leistung schafft nämlich einen Ausgleich, wenn Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten.

Solange Mütter oder Väter Elterngeld bekommen, dürfen sie laut dem Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen daher ihre Arbeitszeit verringern und nutzen dazu die Elternzeit. Das ist zwar kein Muss, bietet sich jedoch an. Doch was ist die Elternzeit eigentlich genau und wie kann man sie beantragen?

Auszeit für Mütter und Väter: Was ist die Elternzeit?

Die Elternzeit soll Müttern und Vätern laut dem BMFSFJ Zeit für die Erziehung und Betreuung ihres Kindes verschaffen. Wer also in Elternzeit geht, nimmt sich eine Auszeit oder Teilauszeit vom Berufsleben. Jeder Elternteil hat dabei Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Diesen müssen sie ihrem Arbeitgeber gegenüber geltend machen. Dabei bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen und ruht lediglich. Nach der Elternzeit lebt es dann wieder vollständig auf.

Arbeiten Mütter und Väter während der Elternzeit nicht, erhalten sie auch keinen Lohn - als Lohnersatz kann Elterngeld beantragt werden. Trotzdem können Eltern in dieser Zeit auch in Teilzeit bis zu 32 Wochenstunden arbeiten, wenn sie das möchten. Sind beide Elternteile gleichzeitig in Elternzeit, können sie insgesamt pro Woche bis zu 64 Stunden arbeiten.

Elternzeit beantragen: Wie geht das?

Wer in Elternzeit gehen möchte, nimmt sich damit eine berufliche Auszeit, die bis zu drei Jahre dauern kann. Darüber sollte auch der Arbeitgeber rechtzeitig informiert werden. Beantragen müssen Mütter und Väter die geplante Elternzeit aber tatsächlich nicht. Laut dem Familienportal reicht es aus, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich bei ihrem Arbeitgeber anmelden. Eine bestimmte Form muss dabei nicht eingehalten werden, der geplante Beginn und das Ende der Elternzeit sowie die eigene Unterschrift sollten aber enthalten sein. Auf der Seite des Familienportals ist ein passendes Musterschreiben zu finden.

Nach der Anmeldung sollten sich werdende Mütter und Väter von ihrem Arbeitgeber bestätigen lassen, dass sie die Elternzeit angemeldet haben. Dazu ist der Arbeitgeber laut dem Familienportal verpflichtet.

Wichtig: Wenn die Elternzeit ab dem Tag der Geburt beginnen soll, ergeben sich für Mütter und Väter unterschiedliche Fristen. Bei Müttern beginnt die Elternzeit nämlich erst nach Ende der Mutterschutzfrist, die nach der Geburt üblicherweise acht Wochen dauert. Mütter sollten die Elternzeit demnach spätestens eine Woche nach der Geburt ihres Kindes anmelden. Väter oder der Elternteil, der das Kind nicht zur Welt bringt, müssen die Elternzeit schon vor der Geburt anmelden, wenn diese ab der Geburt beginnen soll - eben spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.

Laut dem Familienportal können in Ausnahmefällen, etwa bei Frühgeburten oder einer Adoption, auch kürzere Fristen für die Anmeldung der Elternzeit gelten.

Übrigens: Unter bestimmten Umständen kann die Elternzeit verlängert werden.

 
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