Elterngeld gehört in Deutschland zu den Familienleistungen und soll laut dem Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) die wirtschaftliche Existenz von frischgebackenen Müttern und Vätern sichern. Dabei soll es außerdem für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sorgen. Insgesamt gibt es das Elterngeld in drei Varianten: Basiselterngeld, Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus. Alles drei können miteinander kombiniert werden und auch getrennt lebende Elternteile haben Anspruch auf die Leistung.
Apropos besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf dürften sich viele Mütter und Väter die Frage stellen, ob man neben dem Elterngeld noch arbeiten darf und wie hoch der Hinzuverdienst dabei maximal sein darf. Die Antworten lesen Sie hier.
Elterngeld: Darf man einen Nebenjob haben oder in Teilzeit arbeiten?
Zu den Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld gehört laut dem BMFSFJ, dass Eltern ihr Kind selbst betreuen müssen und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden, sind es 30 Stunden pro Woche.
Im Rückschluss bedeutet das also, dass Mütter und Väter neben dem Bezug von Elterngeld durchaus arbeiten dürfen - aber eben nicht in Vollzeit. Die maximale Arbeitszeit in einem Nebenjob oder in Teilzeit liegt bei 32 beziehungsweise 30 Stunden. Wer mehr arbeitet, dürfte den Anspruch auf Elterngeld verlieren.
Arbeit neben dem Elterngeld: Wie viel darf man verdienen?
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich laut dem BMFSFJ nach dem vorherigen Verdienst. Eltern mit höheren Gehältern erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des Voreinkommens. Dabei beträgt das Basiselterngeld mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro pro Monat und das Elterngeld Plus zwischen 150 und 900 Euro.
Dem Familienportal des Bundes zufolge wirkt sich der Verdienst aus einem Nebenjob oder aus einer Teilzeitstelle auf die Höhe des Elterngeldes aus. Es wird nämlich aus dem Unterschied zwischen dem Einkommen vor der Geburt und dem Einkommen danach berechnet und daher mit großer Wahrscheinlichkeit gekürzt. Deshalb kann es sich für Mütter und Väter, die nebenbei arbeiten, unter Umständen lohnen, statt dem Basiselterngeld das Elterngeld Plus zu beziehen. Zweiteres ist zwar geringer, wird aber länger gezahlt und kann mit dem Hinzuverdienst ähnlich hoch ausfallen wie das Basiselterngeld ohne Kürzung durch den Hinzuverdienst.
Eine Hinzuverdienstgrenze gibt es beim Elterngeld nicht. Eltern sollten aber eines beachten: Je kleiner der Unterschied zwischen dem Gehalt vor der Geburt und dem Hinzuverdienst aus einem Neben- oder Teilzeitjob ist, desto weniger Elterngeld erhalten Mütter und Väter monatlich.