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Elterngeld
Elterngeld: Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Das zu versteuernde Einkommen ist wichtig für die Berechnung des Elterngeldes. Wie berechnet es sich und wie findet man es heraus?
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Foto: Marco Rauch, dpa (Symbolbild) | Das zu versteuernde Einkommen hat einen Einfluss auf das Elterngeld.
Emeli Glaser
 |  aktualisiert: 27.02.2025 13:45 Uhr

Das Elterngeld hat den Sinn, Menschen, die kleine Kinder haben, finanziell etwas zu entlasten. Besonders aber, um eine verhältnismäßig sorgenfreie Betreuung von Neugeborenen und Kleinkindern zu ermöglichen, wenn das Geld knapp ist, wie das Familienportal des Bundes schreibt: „Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten.“

Die Höhe des Elterngeldes hängt von mehreren Faktoren ab. Unter anderem davon, für welche Elterngeld-Variante man sich entscheidet. Aber zum Beispiel auch von der eigenen finanziellen Situation. Gemessen wird diese am zu versteuernden Einkommen. Was damit aber genau gemeint ist und welche Einkommensgrenzen es beim Elterngeld seit 2024 gibt, erfahren Sie hier.

Auch interessant: Um Elterngeld zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Dieser kann laut Ministeriumsangaben erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Kinder kosten Geld – daher kann es sich für Eltern lohnen, finanzielle Vorteile vom Staat zu nutzen. Nicht nur bei Elterngeld, auch beim Kinderfreibetrag lauert Sparpotenzial.

Elterngeld: Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Das zu versteuernde Einkommen kann man seinen Steuerbescheiden entnehmen, schreibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Das Finanzamt berechnet es jedes Mal bei der Steuererklärung, um darauf basierend den Einkommensteuerbetrag zu erheben.

Wer Elterngeld beantragt, muss sein zu versteuerndes Einkommen angeben. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Brutto- oder Nettoeinkommen. Beim Bruttoeinkommen, das man als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ausgezahlt bekommt, sind die Sozialabgaben schon abgezogen. Beim zu versteuernden Einkommen müssen weitere Einkünfte wie beispielsweise aus selbstständiger Arbeit oder der Tätigkeit als Vermieterin oder Vermieter hinzugerechnet werden. Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) werden folgende Dinge bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens abgezogen:

  • Sonderausgaben

  • Vorsorgeaufwendungen

  • individuelle Freibeträge

  • außergewöhnliche Belastungen

Das Elterngeld selbst ist steuerfrei. Wenn man es bezieht, wird es allerdings auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet, schreibt das Zentrum Bayern Familie und Soziales. Der Fachbegriff dafür lautet Progressionsvorbehalt und bedeutet einfach nur, dass sich der Einkommenssteuersatz mit dem Elterngeld entsprechend erhöht.

Elterngeld: Welche Einkommensgrenzen gibt es?

Für Geburten nach dem 1. April 2025 hat sich die Einkommensgrenze für das Elterngeld verändert. Ab da legt das BMFSFJ fest: Wenn Paare oder Alleinerziehende ein höheres Jahreseinkommen als 200.000 Euro haben, dann sind sie nicht mehr berechtigt, Elterngeld zu beziehen. Ab dem 1. April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 Euro im Jahr. Nur wer darunter liegt, kann Elterngeld beziehen.

Übrigens: Elterngeld soll frischgebackene Mütter und Väter finanziell unterstützen. Trotzdem dürfen sie nebenbei arbeiten. Viele fragen sich deshalb, wie viel sie dabei verdienen dürfen. Und Frauen befinden sich rund um die Geburt ihres Kindes in aller Regel im Mutterschutz. Da stellt sich die Frage, ob man parallel schon Elterngeld beziehen kann.

 
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