Auf frisch gebackene Eltern kommen einige Pflichten zu. Da wäre die Anmeldung beim Standesamt oder die Suche nach Kindergarten oder Kindertagesstätte. Und natürlich die Beantragung von finanziellen Leistungen wie Kindergeld. Mittlerweile gewährt der Staat für jeden Nachwuchs 250 Euro pro Monat. Unabhängig von der Einkommenssituation der Eltern. Eine andere Leistung ist an Bedingungen geknüpft: das Elterngeld. Auch hier müssen Mütter und Väter aber erst aktiv werden. Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Frage, ob auch Selbständige Elterngeld beantragen und bekommen können.
Elterngeld: Welche Voraussetzungen gelten?
Das vom Familienministerium bereitgestellte Familienportal informiert, dass Mutter oder Vater Elterngeld bekommen, wenn sie ihr Kind selbst betreuen oder erziehen, mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt in Deutschland leben und gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Für ausländische Eltern gelten weitere Voraussetzungen.
Elterngeld kann fließen für das eigene leibliche Kind, das leibliche Kind des Ehe- oder Lebenspartners, das Adoptivkind und in besonderen Fällen auch für das Enkel- oder Urenkelkind, die Nichte, den Neffen, die Schwester oder den Bruder. Es können also auch Groß- oder Urgroßeltern, Tanten und Onkel profitieren.
Elterngeld: Wie hoch fällt es aus?
Wie dem Familienportal zu entnehmen ist, gibt es zwei verschiedene Optionen. Beim Basiselterngeld werden monatlich je nach Einkommen zwischen 300 und 1800 Euro ausgezahlt, beim ElterngeldPlus sind es zwischen 150 und 900 Euro. Die Höhe hängt auch von weiteren Faktoren wie den Fragen ab, ob noch andere staatliche Leistungen wie etwa Bürgergeld fließen und die Person weitere kleine Kinder hat.
Übrigens: Beim ElterngeldPlus gibt es auch den Partnerschaftsbonus.
Elterngeld: Können es auch Selbständige beantragen und bekommen?
Laut dem Familienportal spricht nichts dagegen, auch als selbstständiger Elterngeld zu beantragen. Denn bei der Leistung kommt es nicht auf das Arbeitsverhältnis an. Als bezugsberechtigt werden folgende Personengruppen aufgezählt: Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige, Erwerbslose, Studenten, Auszubildende, Hausfrauen beziehungsweise -männer, Teilzeitarbeiter, geringfügig Beschäftigte (Minijob), selbstständig und nicht-selbständig Arbeitende sowie Arbeitende im Ausland.
Elterngeld für Selbständige: Was gibt es zu wissen?
Das Familienportal beschäftigt sich ausführlicher mit dem Thema Selbständigkeit und Elterngeld. War der Antragsteller vor der Geburt des Kindes selbständig, wird das Einkommen berücksichtigt, das die Person im Jahr der Geburt hatte. Dies gilt auch, wenn beide Elternteile vor der Geburt selbständig waren.
Weicht bei einem Selbstständigen das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab, ist der Zeitraum entscheidend, auf den es auch bei der Einkommenssteuer ankommt. Liegt der aktuelle Steuer-Bescheid noch nicht vor, können auch der vorige Steuer-Bescheid, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eine Bilanz herhalten. Dann wird das Elterngeld vorläufig gezahlt, bis der neue Steuer-Bescheid nachgereicht wird.
Als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit werden Gewinne aus selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb und aus Land- und Forstwirtschaft berücksichtigt. Um das maßgebliche Netto-Einkommen zu berechnen, zieht die Elterngeldstelle Steuern und Sozialabgaben vom durchschnittlichen monatlichen Gewinn aus dem letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt ab.
Während des Bezugs von Elterngeld darf die selbständige Tätigkeit mit höchstens 32 Stunden pro Woche fortgeführt werden. Nach Ende des Bezugs muss dann – zumeist mit Hilfe von Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz – nachgewiesen werden, wie viel Einkommen tatsächlich während dieser Zeit zusammenkam. Davon abhängig, ist letztlich eine Rück- oder eine Nachzahlung wahrscheinlich.
Welchem Zeitraum Einnahmen und Ausgaben zugerechnet werden, hängt vom gewählten Modell ab. Bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung gilt das „Zufluss-Prinzip“, Einnahmen werden also erst bei Zahlungseingang berücksichtigt. Im Falle einer Bilanz gilt das „Realisations-Prinzip“, hier werden Einnahmen zu dem Zeitpunkt berücksichtigt, an dem der Gewinn entstanden ist.
Übrigens: Wann das Elterngeld jeweils ausgezahlt wird, steht bereits im Vorfeld fest. Neben der Bescheinigung vom Arbeitgeber müssen beim Antrag weitere Dokumente eingereicht werden. Interessant ist auch die Frage, ob Elterngeld steuerfrei ist.