Elterngeld zählt zu den Familienleistungen, die der Staat den Bürgern gewährt, die Nachwuchs aufziehen. Anders als beim Kindergeld gibt es jedoch Abstufungen und verschiedene Varianten.
Zudem wurden erst Neuregelungen für Geburten ab dem 1. April 2024 eingeführt, unter anderem eine neue Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende. Denn die Höhe des Elterngelds hängt auch davon ab, wie viel Einkommen der Antragsteller bekommt.
In diesem Text wird erklärt, ob es auch nachträglich möglich ist, einen Änderungsantrag zu stellen.
Elterngeld: Dieses Wissen ist unverzichtbar
Wie das Familienportal des Familienministeriums informiert, stellt Elterngeld „eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern“ dar. Den Eltern soll ermöglicht werden, „ihr Kind zu erziehen und zu betreuen“.
Dabei gibt es die Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Die Höhe hängt von der persönlichen Lebenssituation und der gewählten Variante ab. Das Basiselterngeld beträgt zwischen 300 und 1800 Euro monatlich, das ElterngeldPlus liegt zwischen 150 und 900 Euro pro Monat.
Den Mindestbetrag gibt es auch, wenn der Bezugsberechtigte nach der Geburt genauso viel verdient wie davor. Normalerweise beträgt das Basiselterngeld 65 Prozent des Netto-Einkommens, das vor der Geburt floss und nach der Geburt wegfällt. Maximal werden als Netto-Einkommen vor der Geburt 2770 Euro berücksichtigt.
Der Antrag ist bei der Elterngeldstelle zu stellen, die für den Wohnort des Kindes zuständig ist. Das Formular gibt es bei der Elterngeldstelle, bei vielen Gemeinde-Verwaltungen, bei den meisten Krankenkassen und bei den meisten Krankenhäusern mit Geburtenstation. In einigen Bundesländern ist auch ein Online-Antrag möglich.
Jeder Elternteil kann pro Kind nur einmal Elterngeld beantragen. Auch bei Zwillingen, Drillingen oder Mehrlingen ist pro Elternteil nur ein Antrag möglich.
Elterngeld wird monatlich ausgezahlt, und zwar für die Lebensmonate des Kindes – beginnend mit dem Geburtstag. Paare und getrennt Alleinerziehende können 14 Basiselterngeldmonate untereinander aufteilen, wenn mindestens einer der Elternteile in zwei Lebensmonaten nach der Geburt weniger Einkommen als davor hat. ElterngeldPlus kann doppelt so lange bezogen werden. Der Partnerschaftsbonus umfasst für jeden Elternteil jeweils bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn beide parallel in Teilzeit arbeiten.
Elterngeld: Kann ich nachträglich einen Änderungsantrag stellen?
Der Elterngeld-Antrag kann laut dem Familienportal nachträglich geändert werden. Betreffen die Änderungen zukünftige Lebensmonate, ist dies immer möglich. Zielen die Änderungen jedoch auf vergangene Lebensmonate ab, gibt es einige Voraussetzungen.
So lässt sich rückwirkend nichts mehr ändern, was länger als drei Monate zurückliegt. Ist der Zeitraum, in dem Elterngeld bezogen wurde, bereits abgelaufen, lässt sich gar nichts mehr ändern. Sind Monate betroffen, für die Elterngeld bereits ausgezahlt wurde, lassen sich Änderungen nur noch in Härtefällen umsetzen, etwa bei schwerer Krankheit oder dem Tod des anderen Elternteils.
Eine Ausnahme gilt bei ElterngeldPlus: Für Monate, in denen diese Variante floss, kann nachträglich Basiselterngeld gezahlt werden, auch wenn das ElterngeldPlus bereits gezahlt wurde.
Grundsätzlich sollten Änderungen für Monate, für die Elterngeld bisher nicht ausgezahlt wurde, kein Problem sein. Sogar mehrfache Änderungen sind in solchen Fällen möglich.
Zu beachten ist: Durch nachträgliche Änderungen kann unter anderem die Krankenversicherung wegfallen. Um auf Nummer sicher zu gehen, wird dazu geraten, sich vorher bei der Krankenkasse zu informieren.
Änderungen sind bei der Elterngeldstelle zu beantragen. Dazu kann ein einfaches Schreiben aufgesetzt werden und es ist nicht nötig, ein bestimmtes Formular zu verwenden.