Eine Familie gründen und Geld verdienen ist oft gar nicht so leicht unter einen Hut zu bringen. Das Kümmern um den Nachwuchs nach der Geburt ist ein Full-Time-Job. Für manche Familien oder Alleinerziehenden kann es zu einer finanziellen Belastung werden, eine Zeit weniger Einkommen zu haben, während das Kind in den ersten Monaten umsorgt werden muss. Deshalb gibt es die Familienleistung Elterngeld. Es soll die Existenz von jungen Familien sichern. Und: „Es soll den Eltern ermöglichen, sich Zeit für ihr Kind zu nehmen“, schreibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Aber wie verhält sich das Elterngeld zu anderen Sozialleistungen? Wer es wie lange bekommt und ob es als steuerfreies Einkommen zählt, erfahren Sie hier.
Übrigens: Ab der Geburt des Kindes kann man als Elternteil Elterngeld bekommen. Die Höhe hängt vom Einkommen der Eltern ab. Das Basiselterngeld liegt zwischen mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro im Monat. Dabei kann man sich anschauen, wie sich die Höhe des Elterngeldes individuell berechnet und wie man es beantragt.
Wer bekommt Elterngeld und wie lange?
Grundsätzlich sind alle Eltern berechtigt, Elterngeld zu beziehen, sobald sie ein Kind bekommen. Pro Kind kann ein Elternteil Elterngeld beantragen. Es gibt allerdings eine Einkommensgrenze. Bei Geburten ab dem ersten April 2024 gilt laut BMFSFJ eine neue Einkommensgrenze: Wenn ein Elternteil mehr als 200.000 Euro Jahreseinkommen hat, fällt der Elterngeldanspruch weg. Ab April 2025 liegt diese Grenze bei 175.000 Euro. Vorher lag diese Grenze bei 300.000 Euro.
Das Elterngeld gibt es in drei verschiedenen Ausfertigungen, schreibt das Familienministerium. Und zwar: Das Basiselterngeld, das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Diese unterscheiden sich darin, wie lange man das jeweilige Elterngeld beziehen kann:
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Basiselterngeld: Eltern, die ihren Beruf einschränken oder unterbrechen, können insgesamt 14 Monate nach der Geburt des Kindes Elterngeld beziehen.
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ElterngeldPlus: Eltern können ElterngeldPlus beziehen, wenn sie während der ersten Monate nach der Geburt wieder in Teilzeit arbeiten. Dann kann das Elterngeld sogar doppelt so lange bezogen werden, wie beim Basiselterngeld.
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Partnerschaftsbonus: Wenn zwei Elternteile gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, können sie das ElterngeldPlus noch zwei bis vier weitere Monate länger beziehen als das eigentliche Maximum.
Übrigens: Elterngeld kann auch rückwirkend beantragt werden und es gibt Sonderregelungen für Frühgeborene.
Zählt das Elterngeld als Einkommen?
Grundsätzlich ist wichtig: Elterngeld und Bürgergeld können gleichzeitig bezogen werden. Wichtig dabei ist nur: „Das Elterngeld wird beim Bürgergeld, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet“, schreibt das BMFSFJ. Das gilt auch für den Mindestbetrag von 300 Euro. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Für Eltern, die beim Zeitpunkt der Geburt Sozialhilfe, Bürgergeld oder Kinderzuschlag beziehen, aber vorher noch erwerbstätig waren, gibt es einen Freibetrag für das Elterngeld. Abhängig vom Verdienst liegt dieser bei maximal 300 Euro im Monat. Dieses Geld steht dann monatlich zusätzlich zur Verfügung.
Das Elterngeld ist außerdem steuerfrei. Allerdings wird es aber auch bei der Berechnung der Steuerklasse bedacht, was zu einer höheren Steuerklasse führen kann, schreibt das Familienportal des Bundes.