Mit Steuer-Tricks zu mehr Geld kommen? Das klingt erst einmal illegal. Beim Elterngeld ist das aber anders. Werdende Eltern können die Höhe der Auszahlungen nämlich selbst beeinflussen, indem sie vor der Geburt ihres Kindes in die passenden Steuerklassen wechseln. Laut Stiftung Warentest kann so das Elterngeld deutlich erhöht werden. Erlaubt wurde der Steuerklassen-Trick übrigens 2009 vom Bundessozialgericht. Wie er funktioniert, lesen Sie hier.
Elterngeld: Wer bekommt es und was hat es mit der Steuerklasse zu tun?
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll beiden Elternteilen ermöglichen, sich um den Nachwuchs zu kümmern. Dafür gibt es Geld vom Staat. Laut dem Bundesfamilienministerium soll es einen Ausgleich schaffen, wenn Eltern nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. So wird die finanzielle Lebensgrundlage der Familien gesichert.
Unterschieden wird zwischen dem Basiselterngeld, dem ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus. Das Basiselterngeld beträgt zwischen 300 und maximal 1800 Euro im Monat und das ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro im Monat. Die genaue Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem Netto-Einkommen vor der Geburt. Deshalb macht die Steuerklasse bei Partnern, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, den bedeutenden Unterschied.
Für wen lohnt sich der Wechsel in eine andere Steuerklasse?
Laut Stiftung Warentest sollte der Elternteil, der nach der Geburt zu Hause bleibt und Elterngeld beziehen wird, in eine günstige Steuerklasse wechseln. So könne das Elterngeld um mehrere hundert Euro erhöht werden. Diese Kombinationen können Paare wählen:
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beide Partner in der Steuerklasse 4 oder in der sogenannten Klasse "4 mit Faktor"
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ein Partner in Steuerklasse 3 und der andere in Steuerklasse 5
Für den "legalen Steuerklassen-Trick" beim Elterngeld sollte die Person in Steuerklasse 3 wechseln, die nach der Geburt in Elternzeit geht. Die Experten von Stiftung Warentest legen ein Beispiel vor:
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Eine Frau verdient monatlich 3000 Euro brutto. In Steuerklasse 5 liegt ihr Netto-Gehalt bei etwa 1477 Euro. In Steuerklasse 3 liegt es bei etwa 2105 Euro.
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Nach der Geburt ihres Kindes errechnet die Elterngeldstelle ein Elterngeld in Höhe von etwa 65 Prozent ihres Netto-Gehalts.
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Mit Steuerklasse 5: monatlich rund 906 Euro Elterngeld
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Mit Steuerklasse 3: monatlich rund 1314 Euro Elterngeld
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Bezieht die Mutter für zwölf Monate Elterngeld, bekommt sie in der besseren Variante rund 4900 Euro mehr.
Eine Ausnahme: Die Elterngeldstelle zahlt monatlich maximal 1800 Euro aus. Wer vor der Geburt in Steuerklasse 5 oder 4 netto schon mehr als 2800 Euro pro Monat verdient, kann sich den Wechsel in die günstigere Steuerklasse 3 also sparen. Das Elterngeld-Maximum wird ohnehin ausgezahlt.
Mehr Elterngeld: Wann sollte die Steuerklasse gewechselt werden?
Beim Steuerklassen-Trick für mehr Elterngeld gilt es rechtzeitig zu wechseln, denn als Berechnungsgrundlage betrachtet der Gesetzgeber die letzten zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Es gilt die Steuerklasse, in der die Person, die in Elternzeit gehen möchte, während dieses Zeitraums überwiegend eingruppiert war. Gewechselt werden sollte also spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Halten sich Steuerklasse 3 und 5 zeitlich die Waage, zählt die Klasse, in der Mutter oder Vater vor Beginn der Elternzeit sind.
Wer mit dem Wechsel zu spät dran ist, hat mit dem Verzicht auf Ausklammerung trotzdem noch Möglichkeiten:
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Seit der jüngsten Elterngeld-Reform können Mütter (Väter können das nicht) rechnerisch gegenüber der Elterngeldstelle auf die Ausklammerung des Mutterschutzes für einen Monat verzichten. Der Bemessungszeitraum verlängert sich dann um diesen Zeitraum.
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Auch auf eine Ausklammerung des Mutterschutzes im zweiten Monat zu verzichten, lohnt sich nicht. Laut Stiftung Warentest zählen Monate ohne Lohn sowie der Geburtsmonat nicht in den Bemessungszeitraum.
Nach der Geburt: Kann die Steuerklasse erneut gewechselt werden?
Für die Zeit nach der Geburt des Nachwuchses lohnt sich ein erneuter Steuerklassenwechsel besonders für den Partner, der kein Elterngeld bezieht. Das können Eltern nach Angaben der Stiftung Warentest sofort tun: "Diese Änderung hat weder positive noch negative Auswirkungen auf das ausgezahlte Elterngeld." Zudem lohne sich der erneute Wechsel auch für den Elternteil, der etwa im 13. und 14. Lebensmonat des Kindes in Elternzeit gehen und Elterngeld beantragen möchte.