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Elterngeld
Elterngeld: Bescheinigung vom Arbeitgeber - was muss sie beinhalten?
Elterngeld unterstützt Eltern finanziell nach der Geburt ihres Kindes. Doch bevor die Unterstützung fließen kann, braucht es eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
Elterngeld.jpeg       -  Wer einen Elternantrag ausfüllt, muss einige Dokumente beilegen. Dazu gehört auch eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
Foto: Jan Woitas, dpa-Zentralbild, dpa (Symbolbild) | Wer einen Elternantrag ausfüllt, muss einige Dokumente beilegen. Dazu gehört auch eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
Ann-Katrin Hahner
 |  aktualisiert: 21.06.2024 11:12 Uhr

Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern, um ihnen zu ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Es gleicht dem Bundesfamilienministerium zufolge Einkommensverluste aus, die entstehen, wenn Eltern nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten. Dadurch soll das Elterngeld die finanzielle Grundlage für Familien bilden. Es existiert in drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus, die miteinander kombiniert werden können. Bevor man Elterngeld erhalten kann, muss es allerdings beantragt werden. Dabei wird eine Bescheinigung des Arbeitgebers benötigt. Was diese enthalten muss, erfahren Sie hier. 

Elterngeld-Antrag: Diese Dokumente müssen neben der Arbeitgeberbescheinigung eingereicht werden

Ähnlich wie beim Kindergeld geht dem Elterngeld in seinen drei Varianten immer ein schriftlicher Antrag voraus. Laut dem Bundesfamilienministerium kann er erst nach der Geburt des Kindes eingereicht werden. Warum das so ist, wird deutlich, wenn man sich anschaut, welche Dokumente dem Antrag beigelegt werden müssen: 

  • Geburtsnachweis Ihres Kindes: Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung (erhalten im Krankenhaus oder von der Hebamme)
  • Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen: Mütter: Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes; Väter: Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Für Selbstständige reicht der letzte Steuerbescheid in der Regel aus.
  • Nachweise für Arbeitnehmerinnen: Bescheinigungen der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld nach der Geburt, Bescheinigungen des Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld
  • Nachweise für Beamtinnen/Soldatinnen: Bescheinigungen über Dienstbezüge während des Mutterschutzes, Bescheinigungen über Zuschüsse zu diesen Bezügen
  • Nachweise für privat krankenversicherte Mütter mit Krankentagegeld-Versicherung: Bescheinigungen der Krankenversicherung über Krankentagegeld während des Mutterschutzes

Wer während des Elterngeld-Bezugs in Teilzeit arbeitet, muss weitere Unterlagen beilegen. Beispielsweise Angabe zum voraussichtlichen Einkommen während des Elterngeld-Bezugs oder im Falle von Selbstständigen eine eigene Erklärung über bisherige und zukünftige Arbeitszeiten. Was in diesen Fällen genau gefordert wird, ist der Broschüre des Bundesfamilienministeriums zum Elterngeld zu entnehmen. 

Elterngeld: Bescheinigung vom Arbeitgeber - was sie beinhalten muss

Doch was genau hat es mit der Bescheinigung des Arbeitgebers für das Elterngeld eigentlich auf sich, die bei dem Antrag abgegeben werden muss? Tatsächlich ist die Bescheinigung maßgeblich dafür, um das Einkommen der Eltern vor der Geburt des Kindes nachzuweisen. Diese Information ist notwendig, um die Höhe des Elterngeldes korrekt zu berechnen und sicherzustellen, dass die Antragsteller die erforderlichen Einkommensverluste aufgrund der Geburt und Betreuung ihres Kindes belegen können. 

Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) regelt unter Paragraf 9 Abs. 1 genau, welche Angaben eine solche Arbeitgeberbescheinigung beinhalten muss. Demnach muss die Arbeitgeberbescheinigung Folgendes enthalten: 

  • Das Einkommen aus der Erwerbstätigkeit.
  • Die steuerlichen Abzüge und Sozialabgaben, die für die Berechnung des Elterngeldes notwendig sind.
  • Die wöchentliche Arbeitszeit.

Verpflichtet zu diesen Angaben sind laut dem Gesetz der aktuelle Arbeitgeber sowie auch ehemalige Arbeitgeber. Für Heimarbeitende übernimmt diese Pflicht der Auftraggeber oder Zwischenmeister. 

Die Bescheinigung beziehungsweise Einkommensnachweise kann die zuständige Behörde auch elektronisch vom Arbeitgeber abrufen, sofern der betroffene Arbeitnehmer der Nutzung dieses Verfahrens zugestimmt hat. Verwendet der Arbeitgeber ein geprüftes Entgeltabrechnungsprogramm, muss er die Entgeltbescheinigungsdaten über das genannte elektronische Verfahren übermitteln.

Wichtig: Elterngeld-Anträge können sich von Bundesland zu Bundesland in Details unterscheiden, wie beispielsweise der spezifischen Anforderungen der Elterngeldstellen. Eine Arbeitgeberbescheinigung muss aber immer dem Antrag beigelegt werden. Meist bieten die Elterngeldstellen der Länder Vordrucke und Muster für die Arbeitgeberbescheinigungen an. So heißt der Vordruck in Bayern beispielsweise "Verdienstbescheinigung" und ist über die Website des Zentrums Bayern Familie und Soziales abrufbar, in Baden-Württemberg findet sich ein entsprechendes Formular auf der Seite der Landeskreditbank Baden-Württemberg.

 
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