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Familie
Ab der Geburt oder nach dem Mutterschutz: Ab wann bekommen Frauen Elterngeld?
Frauen befinden sich rund um die Geburt ihres Kindes in aller Regel im Mutterschutz. Bekommen sie in dieser Zeit auch schon Elterngeld?
Einer Studie zufolge verschlechtert sich das Wohlbefinden jeder dritten Mutter in den Jahren nach der Geburt «substanziell». Foto: Maurizio Gambarini.jpeg       -  Die ersten gemeinsamen Monate: Bekommen Frauen auch während des Mutterschutzes Elterngeld?
Foto: Maurizio Gambarini, dpa (Symbolbild) | Die ersten gemeinsamen Monate: Bekommen Frauen auch während des Mutterschutzes Elterngeld?
Marcus Giebel
 |  aktualisiert: 27.02.2025 13:44 Uhr

Kinder öffnen den Weg zum Elterngeld. Und es müssen nicht einmal die eigenen sein. Denn auch Regenbogenfamilien, Adoptiveltern oder Großeltern sowie andere Verwandte können anspruchsberechtigt sein.

Mit der Familienleistung soll die wirtschaftliche Existenz der Familien gesichert werden, eine bessere Vereinbarung zwischen Privatleben und Beruf ermöglicht werden. Denn auf diese Weise können sich Eltern mehr Zeit für ihr Kind nehmen, ohne allzu große finanzielle Abstriche machen zu müssen.

In diesem Artikel wird geklärt, ab welchem Zeitpunkt Frauen Elterngeld bekommen. Gilt dies schon nach der Geburt oder erst nach dem Mutterschutz?

Elterngeld: Was gibt es zu wissen?

Wie das Familienportal des Familienministeriums informiert, gibt es drei Varianten vom Elterngeld. Diese sind das Basiselterngeld, das ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus. Die Höhe hängt von der persönlichen Lebenssituation und der gewählten Variante ab. Grundsätzlich kommt es beim Elterngeld nicht auf das Arbeitsverhältnis an.

Das Basiselterngeld beträgt zwischen 300 und 1800 Euro monatlich, beim ElterngeldPlus sind es pro Monat 150 bis 900 Euro. Der Mindestbetrag kann auch von Anspruchsberechtigten bezogen werden, die bisher kein Einkommen hatten. Er greift auch bei Bürgern, die nach der Geburt genauso viel verdienen wie davor.

Der Antrag auf Elterngeld sollte gleich nach der Geburt des Kindes gestellt werden, es wird maximal für drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt. Er muss an die Elterngeldstelle gehen, die für den Wohnort des Kindes zuständig ist. Jeder Elternteil kann Elterngeld nur einmal pro Kind beantragen, die Partner können den Antrag aber auch gemeinsam stellen.

Mutterschutz: Was gibt es zu wissen?

Laut dem Familienportal handelt es sich beim Mutterschutz um einen besonderen Schutz für Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und schwanger sind oder ein Kind stillen. Der Schutz für Mutter und Kinder gilt für die Zeit vor der Geburt als auch danach. In der Regel beginnt der Zeitraum sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt.

Der Mutterschutz umfasst unter anderem:

  • Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz

  • besonderen Schutz vor der Kündigung

  • Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt

  • Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots

Beim Mutterschutz kommt es nicht auf die Art des Arbeitsverhältnisses an. Auch die Staatsangehörigkeit und die Frage, ob die Frau verheiratet ist, spielen keine Rolle. Wichtig ist nur, dass sie entweder in Deutschland arbeitet oder für ihr Arbeitsverhältnis deutsches Recht gilt. Mutterschutz gilt jedoch nicht für Adoptivmütter.

Elterngeld: Ab wann bekommen Frauen die Leistung?

Um die Frage zu beantworten, ob Frauen nach der Geburt ihres Kindes oder erst im Anschluss an ihren Mutterschutz Elterngeld bekommen, muss etwas weiter ausgeholt werden. Während des Mutterschutzes stehen Müttern sogenannte Mutterschaftsleistungen zu. Hierzu zählen laut dem Familienportal das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen, der Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und die Dienstbezüge für Beamtinnen während des Mutterschutzes.

Diese Mutterschaftsleistungen werden auf das Elterngeld angerechnet. Denn sie haben denselben Zweck, sollen eine mögliche Lücke wegen des Wegfalls des Einkommens schließen. Beziehen sich die Mutterschaftsleistungen auf dasselbe Kind, werden diese Monate als Monate mit Basiselterngeld angesehen. Dies gilt bereits, wenn der Frau an nur einem Tag des Monats Mutterschaftsleistungen zustehen.

Sind die Mutterschaftsleistungen höher, bekommt die Frau nur diese ausgezahlt, also kein Elterngeld. Ist dagegen das Elterngeld höher, fließt zusätzlich zu den Mutterschaftsleistungen der Unterschied in Form von Elterngeld. Besteht gleichzeitig noch ein Elterngeldanspruch für ein älteres Kind, bleibt dieses Elterngeld davon unberührt.

Mutterschaftsleistungen werden im Gegensatz zum Elterngeld in Tagen berechnet und damit auch auf den Tag genau auf das Elterngeld angerechnet. Es ist folglich möglich, dass am Anfang eines Lebensmonats Mutterschaftsleistungen zustehen, diese im Laufe des Monats enden und für die restlichen Tage dieses Lebensmonats anteilig Elterngeld ausgezahlt wird.

Frauen sind also auch während des Mutterschutzes grundsätzlich berechtigt, Elterngeld zu beziehen. Ob das Geld aber wirklich ausgezahlt wird, hängt eben von dessen Höhe im Vergleich zu den Mutterschaftsleistungen ab.

Wichtig: Das also während des Mutterschutzes aktivierte Basiselterngeld kann nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bezogen werden, wobei ein Elternteil maximal zwölf Lebensmonate bekommen kann. Bekommen beide Elternteile in einem Lebensmonat gleichzeitig Basiselterngeld, werden direkt zwei dieser 14 Lebensmonate abgezogen.

Übrigens: 2025 gelten neue Regeln beim Elterngeld, mit den richtigen Tipps lässt sich das Maximum herausholen. Ein Top-Ökonom ging mit dem Elterngeld hart ins Gericht und würde es sogar abschaffen. Die Grünen wollen Familien derweil jährlich mit einem vierstelligen Betrag entlasten.

 
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