Elterngeld ist in Deutschland essenziell, weil es Eltern nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützt, um Einkommensverluste auszugleichen. Elterngeld soll beiden Elternteilen ermöglichen, sich in den ersten Lebensmonaten intensiv um ihr Kind zu kümmern, ohne finanzielle Notlagen zu erleiden. Doch nicht nur Menschen in einem Arbeitsverhältnis haben Fragen zum Elterngeld, sondern auch werdende Eltern, die vielleicht gerade ihre Arbeit verloren haben. Sie fragen sich häufig, ob sie überhaupt einen Anspruch auf Elterngeld haben. Die Antwort auf diese Frage finden Sie in diesem Artikel.
Kann man Elterngeld bekommen, wenn man keine Arbeit hat?
Auch, wenn Sie arbeitslos sind, können Sie in Deutschland Elterngeld erhalten. Eine Erwerbstätigkeit ist laut dem Bundesfamilienministerium keine Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld. Daher können sowohl Menschen, die ALG I beziehen, als auch Bürgergeld-Empfänger Elterngeld erhalten. Elterngeld können Sie beispielsweise auch dann bekommen, wenn Ihre Arbeit vor oder nach der Geburt Ihres Kindes endet. Die Höhe des Elterngelds richtet sich laut dem Ministerium dann nach dem durchschnittlichen Einkommen, das Ihnen im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes monatlich zur Verfügung stand und das nach der Geburt wegfällt. Falls Sie gar kein Einkommen hatten, erhalten Sie den Elterngeld-Mindestbetrag.
Dieser beträgt beim Basiselterngeld 300 Euro monatlich und beim ElterngeldPlus 150 Euro monatlich. Diese Beträge können Sie auch dann erhalten, wenn Sie bisher kein Einkommen hatten oder nach der Geburt genauso viel verdienen wie davor.
Wie hoch ist das Elterngeld, wenn ich arbeitslos bin und ALG I erhalte?
Wenn Sie erwerbslos sind, können Sie also Basiselterngeld und auch ElterngeldPlus erhalten. Das gilt laut dem Bundesfamilienministerium auch, wenn Sie arbeitssuchend sind und ALG I beziehen. In diesem Fall wird dieses auf das Elterngeld angerechnet, weil beide Leistungen als Ersatz für Ihr früheres Einkommen dienen. Hingegen wird beim Bürgergeld das Elterngeld als Einkommen gewertet. Bei ALG I wird der Mindestbetrag des Elterngeldes nicht angerechnet, was bedeutet, dass Sie zusätzlich zu Ihrem Arbeitslosengeld I mindestens den Mindestbetrag des Elterngeldes erhalten. Wie weiter oben im Text erwähnt, kommen also auf Ihr ALG I noch 300 Euro monatlich für Basiselterngeld oder 150 Euro monatlich für ElterngeldPlus.
Ferner können Sie sich dem Bundesfamilienministerium zufolge auch entscheiden, zuerst das Elterngeld in voller Höhe zu beziehen und danach Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld I geltend zu machen.
Falls Sie nach der Geburt weniger verdienen als davor - zum Beispiel, weil Sie in Teilzeit arbeiten - wird die Entgeltersatzleistung nur zum Teil auf das Elterngeld angerechnet, um sicherzustellen, dass Ihr Elterngeld ungefähr so hoch bleibt wie während Ihrer Teilzeitarbeit.