Alle Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken sind unwirksam, wenn diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wurde. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Darunter fallen auch die Preiserhöhungen für Kontoführungsgebühren.
Der bisherige Weg vieler Banken, die neuen AGB nur mitzuteilen, ist nicht ausreichend. Denn den Kundinnen und Kunden muss eine Widerspruchsmöglichkeit eingeräumt werden. Wie Stiftung Warentest berichtet, hat das Landgericht Hannover dies nun in einem Eilverfahren weiter ergänzt: Wer sein Konto fortführt, ohne den neuen AGB zugestimmt zu haben, stimmt diesen nicht automatisch zu. Dies geschah auf Antrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbz).
Viele Banken haben nun begonnen, die Konten derjenigen zu kündigen, die den neuen AGB bislang noch nicht zugestimmt haben. Wie Stiftung Warentestberichtet, fordern viele Banken jedoch nun auch rückwirkende Zustimmungen zu älteren AGB-Änderungen ein.
Neue AGB bei Banken: Urteil des Bundesgerichtshofs
Bislang haben Banken ihre Preiserhöhungen und AGB-Änderungen mindestens zwei Monate vorher mitgeteilt. Wenn die Kundinnen und Kunden nicht widersprachen, galt dies als Zustimmung.
Durch das Urteil des BGH wird nun klar, dass dieses Verfahren rechtswidrig ist. Denn die Kundinnen und Kunden würden benachteiligt, wenn damit eine Verschlechterung der Bedingungen, wie beispielsweise eine Preissteigerung, verbunden ist.
Weiter begründete der BGH, dass das Schweigen der Kundinnen und Kunden bei Benachteiligung keine Zustimmung ist. Anders sieht das jedoch bei besseren oder neutralen Konditionen aus. Sobald sich die Gegebenheiten jedoch verschlechtern, müssen die Verbraucherinnen und Vebraucher aktiv zustimmen. Wie Stiftung Warentest berichtet, kam auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu einem ähnlichen Ergebnis: Wenn Banken ihre AGB ändern, ohne die Zustimmung der Kundinnen und Kunden einzuholen, muss überprüft werden, ob dies unfair ist.
Kontogebühren zurückfordern: Wer ist betroffen?
Wie Stiftung Warentest weiter berichtet, können Verbraucherinnen und Verbrauchern unter Umständen bis zu mehreren Hundert Euro Erstattung zustehen. Das gelte vor allem für diejenigen, die ein ursprünglich kostenloses Konto hatten. Dabei bezieht sich Stiftung Warentest auf einen Bericht von finanz-szene.de. Durchschnittlich stiegen die Kontoführungsgebühren in den Vergangenen acht Jahren um etwa 40 Prozent.
Weiter heißt es bei Stiftung Warentest, dass auch Negativzinsen und die Erhöhung von Depotgebühren betroffen sein können. So hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geklagt, nachdem ein Broker einem Kunden die Gebührenerhöhung erstattete, aber die Erstattung der Negativzinsen ablehnte.
So fordern Sie Ihre Kontogebühren wieder zurück
Wie Stiftung Warentestschreibt, müssen Kundinnen und Kunden selbst aktiv werden, wenn sie ihre Bankgebühren zurückfordern wollen. Das gelingt nur mit einem Antrag.
Dafür hat die Stiftung Musterschreiben auf ihrer Website veröffentlicht, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher die Rückzahlungen bei der Bank beantragen können.