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Bürgergeld
Viele Bürgergeld-Empfänger erhalten aktuell diese Aufforderung per Post: Was können sie tun?
Viele Bürgergeld-Bezieher bekommen derzeit Aufforderungen zur Kostensenkung der Unterkunftskosten. Was dahinter steckt, lesen Sie hier
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Foto: Britta Pedersen, dpa (Symbolbild) | Post vom Jobcenter: Zahlreiche Bürgergeld-Empfänger bekommen derzeit die Aufforderung, ihre Wohnkosten zu senken.
Julius Bretzel
 |  aktualisiert: 30.06.2024 06:56 Uhr

Das Bürgergeld hilft bedürftigen Menschen in Deutschland dabei, die Existenz zu sichern und einen Weg zurück in den Arbeitsmarkt zu finden. Neben einem Regelsatz übernimmt das Jobcenter im Regelfall auch die Wohnkosten der Leistungsberechtigten - also etwa Miete, Nebenkosten wie Wasser sowie Heizkosten.

Doch derzeit bekommen viele Bürgergeld-Empfänger eine schriftliche Aufforderung zugeschickt, ihre Wohnkosten zu senken. Aber was ist damit gemeint? Warum häufen sich die Aufforderungen derzeit? Und wie können Betroffene reagieren? Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Artikel.

Aufforderung zur Senkung: Jobcenter prüft Wohnungskosten

Wie hoch die Miete sein darf, damit das Jobcenter sie übernimmt, ist je nach Wohnort unterschiedlich. So gibt es etwa in den unterschiedlichen Städten auch verschiedene Grenzwerte für eine angemessene Miete. Bei einer Person mit einer Wohnungsgröße von 50 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze in München bei 849 Euro. In Berlin beträgt der Richtwert für eine Person dagegen nur 449 Euro, in Köln sind es 651 Euro.

Aber nicht nur die Miete, sondern auch unterschiedliche andere Kosten rund um die Wohnung, etwa Renovierungskosten und Kosten für Neubeschaffungen übernimmt das Jobcenter. Welche Kosten angemessen sind, erfahren Bürgergeld-Empfänger laut der Bundesagentur für Arbeit bei ihrem zuständigen Jobcenter.

Wohnungskosten senken: Wieso gerade jetzt?

Dass derzeit viele Bürgergeld-Empfänger die Aufforderung bekommen, die Wohnkosten zu senken, ist kein Zufall. Denn bei vielen Menschen läuft derzeit die sogenannte Karenzzeit aus. Dabei handelt es sich um einen Zeitraum, in dem der Staat das Vermögen der Leistungsbezieher und die Kosten ihrer Unterkunft nicht prüft. In diesem Zeitraum werden die tatsächlichen Kosten für die Wohnung laut Bundesregierung übernommen. Danach prüft das Jobcenter, ob die Wohnung nicht vielleicht doch zu teuer ist.

Die Karenzzeit beträgt beim Bürgergeld ein Jahr. Weil das Bürgergeld 2023 eingeführt wurde, um das bis dahin geltende Hartz-4-System abzulösen, heißt das: Seit 2024 laufen die Karenzzeiten derjenigen aus, die seit vergangenem Jahr Bürgergeld beziehen. Die Jobcenter prüfen also seitdem, ob die Wohnkosten tatsächlich angemessen sind oder gesenkt werden müssen.

Aufforderungen zur Kostensenkung: Wie können Wohnkosten gesenkt werden?

Gesetzlich ist die Senkung der Wohnungskosten kaum geregelt. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt auf ihrer Website: "Ist Ihre Wohnung nicht angemessen, müssen Sie die Kosten möglichst senken. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass Sie in eine günstigere Wohnung umziehen oder ein Zimmer untervermieten."

Kommt es tatsächlich dazu, dass ein Bürgergeld-Bezieher zur Senkung der Unterkunftskosten umziehen soll, werden die Aufwendungen für die Unterkunft nur solange in vollständiger Höhe anerkannt, bis ein Umzug möglich ist oder zugemutet werden kann - in der Regel­ jedoch für längstens sechs Monate, erklärt die Bundesagentur für Arbeit. Und: Das Jobcenter kann in diesen Fällen die notwendigen Kosten für das Beschaffen der neuen Wohnung und den Umzug sowie die Mietkaution übernehmen.

Doch Vorsicht: Wer Bürgergeld bezieht, sollte nicht einfach so umziehen. Vorher sollte man mit dem Jobcenter Rücksprache halten.

Aufforderungen zur Kostensenkung: Was können Bürgergeld-Empfänger tun?

Bekommt man als Bürgergeld-Bezieher die Aufforderung, die Kosten zu senken, beginnt damit gegebenenfalls auch eine Regelfrist, falls diese in der Aufforderung genannt wird. In der Regel haben Leistungsberechtigte sechs Monate Zeit, um die Kosten zu senken.

Falls die Kosten nicht gesenkt wurden, kann es dazu kommen, dass das Jobcenter die Unterkunft künftig nur noch bis zur angemessenen Höhe bezahlt. Wenn es aber in einer Stadt zum Beispiel gar keine freie Wohnung gibt, die der vom Jobcenter als angemessen geltenden Höhe entspricht, dann kann eine höhere Miete konkret angemessen sein und das Jobcenter muss die höhere Miete zahlen. Dafür müssen Bürgergeld-Bezieher das schriftlich erklären.

Übrigens: Nicht nur die Wohnungskosten, sondern auch die Größe der Wohnung spielt beim Bürgergeld eine Rolle. Auch hier gilt eine Schonfrist für Erst-Empfänger, bevor sie Abstriche an der Wohnung machen müssen.

 
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