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Steuer
Bis zu 5200 Euro Steuerbonus über die Nebenkostenabrechnung: So geht's
Mit der Nebenkostenabrechnung lassen sich Steuern sparen. Möglich ist das bis zu einer Höhe von 5200 Euro. Wie das geht und worauf zu achten ist, lesen Sie hier.
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Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild) | Die Nebenkostenabrechnung ist meistens nichts worauf Mieter sich freuen. Doch bei der Steuer kann sie für Erleichterung sorgen.
Deborah Dillmann
 |  aktualisiert: 11.03.2024 11:22 Uhr

Nebenkostenabrechnung und Steuererklärung: Beide Begriffe sorgen bei den meisten Menschen nicht für Freude, sondern eher für Sorgenfalten auf der Stirn. Doch besonders in der Kombination betrachtet, könnte es doch Grund zur Freude geben, denn einige Punkte in der Nebenkostenabrechnung können von der Steuer abgesetzt werden und so für eine Vergünstigung sorgen. Dabei sind bis zu 5200 Euro möglich.

Übrigens gibt es dank einer Gesetzesänderung noch mehr Möglichkeiten für Steuerzahler bei der Steuererklärung zu sparen und Vorteile zu nutzen.

Nebenkostenabrechnung: Was können Mieter von der Steuer absetzen?

Einige Posten aus der Nebenkostenabrechnung können laut dem Steuerportal buhl.de nicht nur Vermieter oder Eigenheimbesitzer, sondern auch Mieter von der Steuer absetzen, wenn es sich dabei etwa um Arbeiten rund um Haus und Garten handelt. Absetzbar sind demnach Handwerkerleistungen sowie Hilfsarbeiten im Haushalt, wie Rasenmähen oder der Winterdienst - sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen.

Nicht absetzen können Mieter hingegen die Kosten für Wasser, Strom und Heizung sowie Müllgebühren, Mietvereine, die Grundsteuer und Pauschalen an den Vermieter.

In der Steuererklärung können Mieter Posten aus der Nebenkostenabrechnung entweder als haushaltsnahe Dienstleistung oder als Handwerkerleistung angeben und steuerlich geltend machen. So kann ein Steuervorteil von insgesamt bis zu 5200 Euro entstehen.

Nebenkostenabrechnung von der Steuer absetzen: Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen dürfen laut dem Lohnsteuerhilfeverein VLH pro Jahr mit maximal 4.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Weil pro Rechnung in der Regel 20 Prozent der Kosten in die Steuererklärung eingetragen werden können, wird dieser Betrag nur ausgeschöpft, wenn die entsprechenden Leistungen Kosten von mehr als 20.000 Euro verursacht haben.

Pro Rechnung können aber nicht alle Posten steuerlich geltend gemacht werden. Nur die Arbeitskosten, Fahrtkosten, Maschinenkosten, Entsorgungskosten sowie Kosten für Verbrauchsmittel können angegeben werden. Materialkosten, Verwaltungsgebühren, Müllabfuhrgebühren sowie Kosten für die Anlieferung von Waren dürfen dem VLH zufolge nicht in die Steuererklärung eingetragen werden.

Laut dem Mieterschutz-Club Mieter Engel dürfen folgende Posten aus der Nebenkostenabrechnung als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden:

  • Gebäudereinigung
  • Fensterputzen
  • Gartenpflege
  • Winterdienst
  • Abfallmanagement (Vorsortieren von Müll)
  • Straßenreinigung
  • Hauswart
  • Schädlingsbekämpfung

Dem VLH zufolge können übrigens auch Bewohnerinnen und Bewohner eines Seniorenheims haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung angeben, wenn sie in einem eigenen, abschließbaren Appartement mit Bad, Küche, Wohn- und Schlafbereich wohnen.

Nebenkostenabrechnung von der Steuer absetzen: Was sind Handwerkerleistungen?

Von den Kosten für Handwerkerleistungen können genau wie bei haushaltsnahen Dienstleistungen 20 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Laut dem VLH gilt das aber auch hier wieder nicht für alle Kosten, sondern nur für die Lohnkosten der Handwerkerin oder des Handwerkers. Die Steuerersparnis für Handwerkerleistungen ist auf 1.200 Euro pro Jahr begrenzt. Um den Betrag auszuschöpfen, müssen die Kosten insgesamt also bei über 6.000 Euro liegen.

Dem Mieter Engel zufolge dürfen folgende Posten aus der Nebenkostenabrechnung als Handwerkerleistung steuerlich geltend gemacht werden:

  • Wartungsarbeiten an Elektro-, Gas- oder Wasserinstallationen, Abwasserentsorgung, Pumpen, Heizungsanlage, Feuerlöschern, Blitzableitern, Fahrstuhl, Gemeinschaftsmaschinen (z.B. Waschmaschinen, Trockner), Müllschlucker, Feuermelder
  • Kehr- Wartungs- und Reparaturarbeiten des Schornsteinfegers (Feuerstättenschau, Prüf- und Messarbeiten sind dagegen ausgeschlossen)
  • Graffitibeseitigung
  • Dachrinnenreinigung
  • Austausch von Verbrauchszählern
  • Abflussrohrreinigung

Da bei Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen nicht die gesamten Kosten von der Steuer abgesetzt werden können, rät der Mieterschutz-Club Mietern dazu, ihren Vermieter um eine Kostenaufstellung über die absetzbaren Kosten wie etwa den Lohn von Handwerkern zu bitten.

Übrigens: Die Frist für die Steuererklärung 2022 läuft am 30. September 2023 ab. Daran sollten sich auch  Rentnerinnen und Rentner halten, da sonst Strafen drohen können. Wer studiert, muss in der Regel keine Steuererklärung abgeben, lohnen kann sich das aber trotzdem. Wer eine Steuererklärung abgibt, benötigt zudem eine Steuer-ID.

 
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