
Das Kindergeld wurde zum 1. Januar 2025 erhöht. Seit diesem Tag bekommt man pro Kind 255 Euro monatlich. Aber steht die Leistung auch Kindern zu, die bereits arbeiten — und somit ein eigenes Einkommen erwirtschaften? Die Antwort auf diese Frage lesen Sie in diesem Text.
Gut zu wissen: In der Regel wird das Kindergeld auf das Konto der Eltern oder der Erziehungsberechtigten überwiesen. Wenn man über 18. Jahre alt ist, kann man das Kindergeld unter bestimmten Voraussetzung auch für sich selbst beantragen.
Wie viel darf ich arbeiten, um noch Kindergeld zu bekommen?
Auf diese Frage gibt es eine einfache Antwort: Wenn man das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann man so viel Einkommen dazuverdienen, wie man möchte, und bekommt trotzdem Kindergeld.
Das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen schreibt dazu: „Das Kindergeld hängt nicht davon ab, ob Ihr Kind ein eigenes Einkommen hat. Es kommt auch nicht darauf an, wieviel Ihr Kind verdient.“
Das bedeutete im Klartext: Auch, wenn das eigene Kind bereits mit 16 Jahren mehr Geld als beide Elternteile verdienen sollte, erlischt damit nicht der Anspruch auf Kindergeld. Die Leistung wird trotzdem überwiesen.
Etwas komplizierter wird es allerdings, wenn man das 18. Lebensjahr bereites vollendet habt und damit als volljährig gilt.
Bekommt man Kindergeld, wenn man eine Ausbildung macht oder studiert?
Grundsätzlich gilt: Kindergeld wird gezahlt, bis man volljährig ist. Danach erlischt der Anspruch.
Doch unter bestimmten Voraussetzungen kann man laut dem Familienportal Kindergeld auch noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres erhalten, etwa wenn man:
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eine Ausbildung macht
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ein Studium aufnimmt
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oder einen Bundesfreiwilligendienst leistet
In seltenen Fällen, etwa bei einer Behinderung, kann man Kindergeld auch dann noch beantragen, wenn man das 25. Lebensjahr vollendet hat.
Übrigens: So kann man Kindergeld von der Mutter auf den Vater ummelden.
Bekommt man Kindergeld, wenn man neben dem Studium arbeitet?
Wer eine Ausbildung macht, erhält in der Regel auch ein kleines Gehalt. Anders sieht es bei einem Studium aus. Um sich den Lebensunterhalt zu finanzieren, beantragen viele Studierende deswegen BAföG — oder jobben nebenbei.
Doch verliert man dadurch den Anspruch auf Kindergeld? Die gute Nachricht zuerst: nicht bei einem Erststudium. Wie Focus Online erklärt, kann man als Studierender sowohl BAföG als auch Kindergeld erhalten. Mehr noch: Das Kindergeld wird nicht als Einkommen zur Berechnung des individuellen BAföG-Satzes herangezogen.
Auch die Höhe des Einkommens aus Nebentätigkeiten spielt für den Anspruch aufs Kindergeld keine Rolle, wie der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V. erklärt. Entscheidend sei lediglich, dass die Ausbildung tatsächlich fortgeführt wird. Das bedeutet: Man muss neben dem Jobben nachweislich studieren. Wer einfach nur eingeschrieben ist, aber keine Leistungen vorweisen kann, riskiert seinen Anspruch auf Kindergeld.
Jetzt die schlechte Nachricht: Es gibt laut dem Deutschen Studierendenwerk eine große Ausnahme von dieser Regel. Wenn man bereits ein Studium oder eine Ausbildung abgeschlossen hat, darf man neben seinem neuen, zweiten Studium maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten oder einen Minijob ausüben. Sonst erlischt der Anspruch auf Kindergeld.
Gut zu wissen: Das kann man tun, wenn das Kindergeld trotz Antrag nicht auf dem Konto landet.