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Beitragsbemessungsgrenze
Beitragsbemessungsgrenze 2024 steigt: Einige Bürger müssen künftig deutlich mehr zahlen
2024 steigt die Beitragsbemessungsgrenze deutlich an und damit werden auch einige Bürgerinnen und Bürger stärker zur Kasse gebeten. Wer stark die Erhöhung ausfällt und wer betroffen ist, lesen Sie hier.
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Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild) | 2024 steigt die Beitragsbemessungsgrenze deutlich an und damit werden auch einige Bürgerinnen und Bürger stärker zur Kasse gebeten.
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 11.03.2024 10:35 Uhr

Das kommende Jahr hält einige Veränderungen bereit. Rentnerinnen und Rentner zum Beispiel dürfen sich auf der einen Seite über deutlich steigende Renten freuen, auf der anderen Seite müssen arbeitende Bürger zum Teil mehr Geld zahlen. Der Grund: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt. Diese erhöht sich zwar jedes Jahr, doch 2024 deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Wie hoch sie ausfallen wird, wer davon betroffen ist und was das genau bedeutet, haben wir für Sie zusammengefasst.

Beitragsbemessungsgrenze: 2024 wird es für einige Bürger teurer

Ab nächstem Jahr sollen Bürgerinnen und Bürger stärker zur Kasse gebeten werden, denn die Beitragsbemessungsgrenze für Sozialbeiträge soll erhöht werden, wie das Nachrichtenportal The Pioneer berichtete. Das trifft vor allem Besserverdiener.

Schon seit längerem wurde in der Ampelkoalition darüber diskutiert, genaue Pläne soll das Bundeskabinett der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge Mitte Oktober vorlegen. Ein entsprechender Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium liegt bereits vor.

Derzeit liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung in den neuen Bundesländern bei 7100 Euro pro Monat, in alten Bundesländern bei 7300 Euro pro Monat. Wenn Menschen über diese Grenze hinaus mehr verdienen, müssen davon dann keine weiteren Abgaben abgeführt werden. Der Tagesschau zufolge soll die Grenze auf monatlich 7450 Euro in Ostdeutschland und monatlich 7550 Euro in Westdeutschland steigen.

Zudem soll auch die Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigen. Laut Entwurf soll diese ab dem 1. Januar 2024 bundeseinheitlich auf monatlich 5175 Euro steigen - derzeit lieht sie bei 4987,50 Euro. Weiterhin soll die Versicherungspflichtgrenze von 66.600 auf 69.300 Jahreseinkommen erhöht werden. Bürgerinnen und Bürger, die mit ihrem Gehalt über dieser Grenze liegen, haben die Möglichkeit sich privat krankenversichern zu lassen.

Der Vorschlag, dass Besserverdienende über eine höhere Beitragsbemessungsgrenze künftig mehr zahlen müssen, war innerhalb der Koalition umstritten. Auf der einen Seite befürworteten SPD und die Grünen die Idee, die FDP hingegen kritisierte sie. Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) erklärte, dass es dadurch zu einer "Zusatzsteuer auf Arbeit" kommt. Auch Arbeitnehmerverbände kritisierten die Pläne, da es durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitnehmer zu einer steigenden finanziellen Belastung kommt.

Beitragsbemessungsgrenze 2024 steigt: Was bedeutet das für die Menschen in Deutschland?

2024 soll deutlich teurer werden. Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) ausgerechnet, was das genau für arbeitende Menschen in Deutschland bedeuten wird.

Laut des IW ist die geplante Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung die stärkste prozentuale Erhöhung seit 1994. Und auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ist der Anstieg überdurchschnittlich hoch, wenn man die vergangenen 20 Jahre betrachtet. Noch höher ist der Anstieg nur 2023 und 2022 ausgefallen. Wie stark die Grenze erhöht wird, hängt von der Lohnentwicklung in Deutschland ab.

Die Berechnungen des IW zeigen die Konsequenzen für die Bürgerinnen und Bürger: Wer ein Bruttojahreseinkommen von 60.000 Euro hat, muss ab 2024 pro Jahr 16 Euro mehr Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Bei 70.000 Euro Bruttojahreseinkommen liegt das jährliche Plus sogar bei 234 Euro. Den annähernd gleichen Betrag muss der Arbeitgeber dann auch nochmal an die Sozialkassen abführen. Personen, die weniger als 60.000 Euro brutto pro Jahr verdienen, wird sich allerdings nichts ändern.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftige mit einem Bruttogehalt von 90.000 Euro müssen durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung nächstes Jahr 488 Euro mehr zahlen, wenn diese gesetzlich krankenversichert sind. Maximal liegt die Zusatzbelastung bei 552 Euro pro Jahr.

Allerdings: Die Einkommenssteuer reduziert sich wieder, da die Sozialbeiträge angesetzt werden dürfen. Die Mehrbelastung fällt also weniger stark aus.

„Die Erhöhungen sind zwar gesetzeskonform und erwartbar“, sagt Tobias Hentze, Steuerökonom des Instituts der Deutschen Wirtschaft. „Allerdings belastet dieser große Sprung Teile der Mittelschicht weiter und senkt in der Folge die Arbeitsanreize.“

Übrigens: Wenn die Beitragsbemessungsgrenze steigt, dann wird auch die maximale Rente in Deutschland steigen und es wird mehr Menschen geben, die 3000 Euro Rente pro Monat bekommen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich um Bruttorenten handelt, es gehen also noch Steuern und Abgaben weg. Wie viel Rente man haben darf, ohne Steuern zu zahlen, hängt mit dem Grundfreibetrag zusammen. So müssen Personen, die 2000 Euro Rente bekommen, für die Netto-Rente einiges abziehen, damit sie wissen, was von 2000 Euro übrig bleibt.

 
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