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Steuererklärung
Beamtenstatus: Wer muss eine Steuererklärung machen?
Nicht jeder muss eine Steuererklärung machen. Und auch bei Beamten gibt es Sonderfälle. Welche genau, lesen Sie in diesem Artikel.
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Foto: Christin Klose, picture alliance/dpa (Symbolbild) | Auch Beamte müssen unter Umständen eine Steuererklärung machen.
Tiana Zoric
 |  aktualisiert: 11.03.2024 11:29 Uhr

Egal ob Rentner, Arbeitnehmer oder Sonstige: Viele Menschen müssen einmal im Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben. Wer das machen muss, ist genau geregelt. Aber manchmal kann das zuständige Finanzamt auch einfach eine Steuererklärung einfordern.

Und das gilt übrigens auch für Beamte. Denn auch die Staatsbediensteten sind unter Umständen dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Alles Wichtige lesen Sie in diesem Artikel.

Wie viel Steuern müssen Beamte bezahlen?

Auch Beamte müssen Steuern auf ihr Gehalt zahlen. Und zwar genauso viel, wie andere Arbeitnehmer auch. Das gilt im Übrigen auch für die Kirchensteuer.

Im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmern sind Beamte jedoch nicht sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass ihnen keine Beiträge für die Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung abgezogen werden. Statt Rente bekommen Beamte nämlich eine Pension vom Staat, die ihnen laut Business Insider auf Lebenszeit garantiert wird. Außer sie verletzen bestimmte Pflichten.

Die Krankenversicherung müssen Beamte jedoch selbst bezahlen. Dafür müssen sie sich entweder freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer privaten Krankenkasse versichern.

Übrigens: Auch Rentner müssen eine Steuererklärung machen. Das gilt übrigens auch für Influencer. Damit das einfacher geht, kann man auch die Elster-App nutzen.

Sind Beamte verpflichtet eine Steuererklärung zu machen?

Ja, auch Beamte sind teilweise verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Denn laut Haufe gelten für sie die selben Gesetze wie für Arbeitnehmer.

Dies gilt vor allem in einem konkreten Fall: Wenn die Vorsorgepauschale höher ist als die bezahlten Versicherungsbeiträge, dann muss eine Steuererklärung abgegeben werden.

Für die Lohnsteuerklassen I, II, IV, V und VI beträgt die Mindestvorsorgepauschale zwölf Prozent des Arbeitslohns, maximal jedoch 1900 Euro jährlich. Für Steuerklasse III liegt sie bei maximal 3000 Euro jährlich.

Stiftung Warentest weist aber darauf hin, dass die verpflichtende Abgabe in diesem Fall bei Arbeitslöhnen bis 13.150 Euro brutto - beziehungsweise bei Paaren 24.950 Euro brutto - entfällt.

Übrigens: Wem ein Fehler bei der Steuererklärung auffällt, kann diesen auch noch nachträglich korrigieren. Außerdem lassen sich auch bestimmte Versicherung von der Steuer absetzen. Und auch Betreuungskosten lassen sich unter Umständen als Sonderkosten von der Steuer absetzen.

 
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