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Basiselterngeld
Mindestbetrag beim Elterngeld: Wie hoch ist das Basiselterngeld?
Das Elterngeld soll Eltern nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Aber wie viel Basiselterngeld bekommt man mindestens?
Vater und Kind.jpeg       -  Eltern steht ein Mindestbetrag beim Elterngeld zu
Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild) | Eltern steht ein Mindestbetrag beim Elterngeld zu
Nicolas Kaufmann
 |  aktualisiert: 13.09.2024 09:36 Uhr

Frisch gebackene Eltern stehen mit der Geburt des Kindes auf einmal vor wesentlich mehr Ausgaben. Nahrung, Bekleidung, Gesundheit: Ein Baby verursacht hohe Kosten und benötigt viel Betreuung.

Der Staat greift betroffenen Eltern deshalb unter die Arme und unterstützt sie finanziell mit unterschiedlichen Leistungen. So gibt es nach der Geburt drei Arten von Elterngeld: das Basiselterngeld, das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus.

Höhe des Basiselterngeldes von verschiedenen Faktoren abhängig

Die Höhe des Basiselterngeldes wird anhand verschiedener Faktoren errechnet. Das Einkommen vor und nach der Geburt ist ebenso ausschlaggebend wie die Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden.

Es gibt jedoch einen Mindestbetrag, der bei Erfüllen der Voraussetzungen gezahlt wird. Konkret erhalten diesen alle Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten. Hierbei liegt das Basiselterngeld laut dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, bei 300 Euro pro Monat und ist damit doppelt so hoch wie beim ElterngeldPlus. Allgemein gilt: Umso niedriger das Einkommen ist, umso höher ist das einem zustehende Elterngeld.

Basiselterngeld wird maximal 14 Monate gezahlt

Erhalten Eltern die staatliche, finanzielle Stütze, erfolgt die Auszahlung über einen Zeitraum von zwei bis zwölf Monaten. Ein alleinerziehender Elternteil kann sogar bis zu 14 Monate Basiselterngeld bekommen, schreibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Webseite.

Darüber hinaus gibt es einen Ausnahmefall, in dem den Eltern bis zu vier weitere Monate Basiselterngeld zustehen. Der tritt ein, wenn das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt.

Um Elterngeld zu erhalten, müssen Eltern spätestens drei Monate nach der Geburt ihres Kindes den entsprechenden Antrag bei der Elterngeldstelle stellen. Die Geldzahlung erfolgt dann in der Regel innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des jeweiligen Lebensmonats überwiesen.

 
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