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BAföG
Wo beantragt man BAföG? Das müssen Sie wissen
Mit dem Start ins neue Uni- und Ausbildungsjahr fragen sich viele junge Menschen, wo und wie sie am besten BAföG beantragen können. Alles Wichtige zu dem Thema erfahren Sie hier.
BAföG wie oft kann es beantragt werden.jpg       -  BAföG hilft Studierenden und Auszubildenden, ohne finanzielle Nöte durch die Ausbildung zu kommen. Doch wo kann man BAföG eigentlich beantragen?
Foto: Florian Schuh, picture alliance/dpa/dpa-tmn (Symbolbild) | BAföG hilft Studierenden und Auszubildenden, ohne finanzielle Nöte durch die Ausbildung zu kommen. Doch wo kann man BAföG eigentlich beantragen?
Ann-Katrin Hahner
 |  aktualisiert: 17.04.2024 15:06 Uhr

BAföG ist eine finanzielle Unterstützung für Studierende in Deutschland. Es ermöglicht vielen Studierenden, ihre Ausbildung zu finanzieren und sich auf ihr Studium zu konzentrieren, ohne sich um finanzielle Belastungen sorgen zu müssen. Auch Auszubildende oder Schüler können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG nutzen und es gibt sowohl Aufstiegs-BAföG als auch BAföG, welches unabhängig vom Vermögen der Eltern ausgezahlt wird. Aber wie und wo beantragt man BAföG?

Wo beantragt man BAföG?

Um BAföG-Leistungen zu erhalten, ist ein schriftlicher Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung erforderlich. Dieser kann entweder per Post mit dem bereitgestellten Antragsformblatt oder elektronisch übermittelt werden. 

Die rechtliche Basis für diesen Antragsprozess ist im § 46 BAföG festgelegt. Während die benötigten Formulare, wie beispielsweise die Vermögensabfrage oder Angaben über das Einkommen der Eltern, bei jedem Amt für Ausbildungsförderung verfügbar sind, besteht auch die Möglichkeit, sie online im Bereich "Antragstellung" einzusehen, auszufüllen und bei Bedarf auszudrucken. Es gibt zudem die Option, den BAföG-Antrag elektronisch über eID oder De-Mail zu senden. Diese Vorgehensweise gewährleistet eine sichere Datenübertragung im Internet, sodass ein Ausdrucken des Antrags überflüssig wird.

Laut der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung muss der Antrag für BAföG in schriftlicher Form je nach Ausbildungsart bei verschiedenen Stellen eingereicht werden. Studierende sollten sich an das Studierendenwerk ihrer Hochschule wenden, an der sie eingeschrieben sind. Für Studierende, die also beispielsweise am Karlsruher Inistitut für Technologie (KIT) oder der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe (PH) ein Studium beginnen, ist das Studierendenwerk Karlsruhe zuständig.

Schülerinnen und Schüler, die Abendgymnasien, Kollegs, Höhere Fachschulen oder Akademien besuchen, müssen ihren Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung einreichen, in deren Bezirk ihre Ausbildungsstätte liegt. Für alle anderen Schüler ist das zuständige Amt für Ausbildungsförderung entweder bei der Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnort ihrer Eltern oder in bestimmten Fällen an ihrem eigenen Wohnort.

BAföG-Antrag einfach online stellen

Die Antragstellung für BAföG ist heute einfacher denn je, dank der Möglichkeit, dies online zu tun. Die offizielle Website bietet einen digitalen Antragsassistenten namens BAföGDigital.de an. Dieser Assistent gibt Hinweise, wie der Antrag korrekt ausgefüllt wird und welche Unterlagen beim Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) eingereicht werden müssen. Wichtig hierbei: Ein BAföG-Antrag sollte nie mehrfach also beispielsweise zusätzlich per Mail oder per Post gesendet werden. Dies kann zu Verwirrung und Verzögerungen in der Bearbeitung führen und den Bearbeitungszeitraum des Antrags in die Länge ziehen. 

Wer seinen Antrag nicht online einreichen möchte, hat aber noch weitere Möglichkeiten, die Förderung zu beantragen. Wenn Sie den Antrag lieber persönlich oder in Papierform einreichen möchten, können Sie sich an das für Sie zuständige BAföG-Amt wenden. Die erforderlichen Formulare können Sie auch von der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung herunterladen und ausdrucken. 

Wichtig: Egal welche Form des BAföG-Antrags Sie wählen und ganz gleich wo Sie ihn einreichen, gilt, dass Sie den Antrags immer erst stellen können, wenn Sie die Zusage für Ihren Studienplatz bereits erhalten haben. BAföG wird zudem nicht rückwirkend gezahlt. Sie sollten den Antrag also so früh wie möglich stellen.

 
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