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Zuschüsse
BAföG im Ausland: Gibt es Förderung außerhalb Deutschlands?
BAföG kann auch im Ausland bezogen werden, nicht nur in Deutschland. Interessanterweise ist der Kreis der Anspruchsberechtigten sogar größer. Wir erläutern warum und geben weitere Infos.
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Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolb) | Studierende im Hörsaal: BAföG-Anspruch gibt es nicht nur für Deutschland.
Patrick Freiwah
 |  aktualisiert: 17.04.2024 14:09 Uhr

BAföG ist für Studierende und Auszubildende ein wichtiges Mittel zum finanziellen Überleben. Der Anspruch auf die staatliche Unterstützung gilt jedoch nicht nur innerhalb der Bundesrepublik: Auch für das Ausland bestehen Regelungen für den Anspruch auf BAföG, der Kreis der Anspruchsberechtigten ist sogar größer als es hierzulande der Fall ist. Wir erklären woran das liegt, erläutern die Möglichkeiten und wofür BAföG im Ausland geltend gemacht werden kann.

BAföG im Ausland: Für Studium und Praktikum möglich

Die Zuschüsse aus der Heimat kann es im Ausland sowohl für ein Studium geben, als auch für Praktika. Für eine Bewilligung muss der Zeitraum dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zufolge mindestens sechs Monate (beziehungsweise ein Semester) umfassen, dazu benennt das deutsche Studierendenwerk folgende Möglichkeiten:

  • ein vollständiges Studium innerhalb der EU oder der Schweiz
  • ein Auslandsteilstudium nach mindestens einem Studienjahr im Inland
  • einen integrierten Studiengang (grenzüberschreitende Zusammenarbeit einer deutschen und mindestens einer ausländischen Hochschule)

Darüber hinaus kann die BAföG-Förderung vom Staat für ein Pflichtpraktikum im Rahmen eines Studiums oder einer Ausbildung beantragt werden.

BAföG im Ausland: Voraussetzungen und Regionen

Generell sind die BAföG-Voraussetzungen für das Ausland die gleichen wie in der Heimat. Für die Bewilligung eines Antrags auf BAföG im Ausland müssen Studierende einen ständigen Wohnsitz in Deutschland vorweisen. Eine weitere Bedingung für das Auslands-BAföG ist laut dem BMBF die Gleichwertigkeit der Ausbildung zwischen deutscher und ausländischer Hochschule: Die gewählten Studienleistungen müssen zumindest in Teilen an der Heimatuniversität anrechenbar sein. 

Ein wesentlicher Unterschied gegenüber dem BAföG-Erhalt in Deutschland: Wegen des höheren Grundbedarfs im Ausland können auch solche Studenten BAföG erhalten, die die Voraussetzungen in der Heimat nicht erfüllen würden. In welchem Umfang die Zeit außerhalb von Deutschland gefördert werden kann, hängt vom jeweiligen Gastland ab sowie der Art des Aufenthalts (Grundlage: § 5 und § 16 des BAföG-Gesetzes). Laut dem offiziellen Portal des Ministeriums, bafoeg.de, gilt die finanzielle Zuwendung für folgende Fälle:

  • Innerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz kann eine Ausbildung an Berufsfachschulen, Fachschulen, Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen von Beginn an bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses gefördert werden.
  • Bei Auslandsaufenthalten außerhalb der EU gibt es bis zu einem Jahr lang BAföG – liegen besondere Gründe vor, sogar bis zu zweieinhalb Jahre. Das schließt auch bis zu einjährige, in sich abgeschlossene Studiengänge in Drittstatten ein.
  • Wer einen Austausch an einer Partnerhochschule macht, kann sogar während der gesamten Zeit BAföG beziehen (Auszahlungstermine).
  • Finanzielle Unterstützung im Ausland gibt es grundsätzlich auch für Studierende während eines Pflichtpraktikums. Voraussetzung: Hierfür muss das Praktikum, wenn es außerhalb der EU absolviert wird, mindestens zwölf Wochen dauern.
  • Außerdem können Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Gesamtschulen sowie Fach- oder Fachoberschulen unter Umständen während ihres Auslandsschuljahres BAföG bekommen.

BAföG für Praktikum im Ausland: Bestimmte Kriterien von Bedeutung

Über die BAföG-Bedingungen für ein Praktikum im Ausland klärt mitunter das BMBF auf:

  • Mindestdauer von zwölf Wochen (maximale Förderdauer: ein Jahr)
  • Praktikum ist für die Ausbildung erforderlich und förderlich
  • die Ausbildungs- oder Prüfungsstelle erkennt an, dass das angestrebte Praktikum den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt

Darüber hinaus weist die Behörde darauf hin, dass der Antrag für BAföG im Ausland mindestens ein halbes Jahr vor Reiseantritt gestellt werden soll, damit rechtzeitig eine Bewilligung erfolgen kann.

Eine Übersicht und Erörterung von Möglichkeiten für Auslandspraktika kann mitunter die Seite Kulturwerke-deutschland.de vorweisen.

Wie erfolgt der Antrag auf BAföG im Ausland?

Auslands-BAföG muss unabhängig von einem Bezug in Deutschland beantragt werden. Das deutsche Studierendenwerk weist darauf hin, dass der Antrag bei einem der 18 zuständigen Ämter gestellt werden muss. Je nachdem, um welches Land es sich handelt, ist in Deutschland eine bestimmte Behörde zuständig. Auf der Website bafoeg.de gibt es eine Übersicht. Beantragt werden kann BAföG online beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt auf bafoeg-digital.de.

BAföG im Ausland studieren: Rechner und Höhe der Beträge

Wer im Ausland BAföG beziehen will, soll sich durch finanzielle Unterstützung möglichst gut auf sein Studium oder Praktikum konzentrieren können. Allerdings gilt wie in der Heimat, dass das Auslands-BAföG bezüglich Einkommen eltern- bzw. familienabhängig ist. Derzeit beträgt der BAföG-Höchstsatz hierzulande 934 Euro pro Monat. Übrigens gilt auch für BAföG im Ausland, dass 50 Prozent zurückgezahlt werden müssen. Der Zuschlag für die Studiengebühren ist hiervon allerdings nicht betroffen, erläutert der Verein für Internationalität durch Studienprogramme. Die Rückzahlung erfolgt bis zu fünf Jahre nach Beendigung der Regelstudienzeit (und lässt sich unter Umständen verschieben).

Folgende Zuschläge aus der Heimat werden laut bafoeg.de in Aussicht gestellt:

  • Für nachweisbar notwendige Studiengebühren winken bis zu 5.600 Euro (maximal für ein Jahr).
  • Für Reisekosten von Schülerinnen, Schülern und Studierenden innerhalb Europas für eine Hin- und eine Rückreise gibt es je 250 Euro, außerhalb Europas jeweils 500 Euro.
  • Für eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung (monatlich bis zur Höhe des Krankenversicherungszuschlags nach § 13a Abs. 1 BAföG i. V. m. § 5 Auslandszuschlagsverordnung).
  • Für höhere Lebenshaltungskosten bei Studierenden (außerhalb EU und Schweiz) sind vom jeweiligen Land abhängige Auslandszuschläge möglich.

Für weitere Fragen bezüglich BAföG im Ausland und der gewünschten Zielstation sind die benannten Ämter die richtige Anlaufstelle, hier gibt es die Übersicht.

 
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