
Während Studierende sich bei der Finanzierung ihres Studiums maßgeblich auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dessen monatliche Zahlungen verlassen, wissen viele Schülerinnen und Schüler nicht, dass auch sie förderberechtigt sind. Dabei finanzieren laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Stand August 2022) 175.000 Schülerinnen und Schüler in Deutschland ihre Ausbildung mit BAföG.
Wie der Antrag gestellt wird, und wie hoch die monatlichen Zahlungen sind, mit denen Schülerinnen und Schüler rechnen können, erfahren Sie im Folgenden.
BAföG für Schüler: Höhe und Höchstsatz
Am meisten wird die Höhe es BAföGs von dem Einkommen der Eltern oder eines Ehegatten oder Lebenspartners beeinflusst, welches beim Antrag angegeben werden muss. Unter gewissen Voraussetzungen kann man allerdings auch elternunabhängiges BAföG bekommen.
Auch das eigene Vermögen und ob man im Haus seiner Eltern wohnt, wirkt sich auf die Förderhöhe aus. Ein weiterer Punkt ist zudem die Schulform, die eine Schülerin oder ein Schüler zum Zeitpunkt der Förderung besucht. Wir haben in einer Tabelle die Schulformen aufgelistet und den dazu möglichen Höchstsatz für eine monatliche BAföG-Auszahlung, wenn Schülerinnen oder Schüler nicht bei ihren Eltern wohnen.
Wie erwähnt, sind diese allerdings höchst individuell und von vielen Faktoren abhängig. Die Zahlen sollen als grober Rahmen dienen, um festzustellen, welche Förderhöhe möglich sein könnte. Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung sind in unserer Tabelle nicht mit einberechnet.
Schulart | Höchstsatz |
Abendhauptschule | 736 Euro |
Abendgymnasium (nach abgeschlossener Berufsausbildung) | 781 Euro |
Abendrealschule | 736 Euro |
Akademie | 812 Euro |
Berufsaufbauschule (nach abgeschlossener Berufsausbildung) | 736 Euro |
Berufsfachschule | 632 Euro |
Fachschule (Berufsausbildung nicht vorausgesetzt) | 632 Euro |
Fachschule (nach abgeschlossener Berufsausbildung) | 632 Euro |
Fachschule (nach abgeschlossener Berufsausbildung) | 781 Euro |
Fachoberschule (nach abgeschlossener Berufsausbildung) | 736 Euro |
Gesamtschule (ab Klasse 10) | 632 Euro |
Gymnasium (ab Klasse 10) | 632 Euro |
Höhere Fachschule | 812 Euro |
Kolleg | 781 Euro |
Realschule (in Klasse 10) | 632 Euro |
*Die in der Tabelle verwendeten Zahlen beziehen sich auf § 12 und § 13 BAföG sowie die Website Bundesministerium für Bildung und Forschung zum Thema BAföG.
Wie viel BAföG Ihnen zusteht, können Sie ganz leicht berechnen.
Welche Voraussetzungen müssen Schüler erfüllen, um BAföG zu bekommen?
Wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung in seiner Info-Broschüre zu BAföG schreibt, können grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAföG beantragen. Darunter fallen Berufsschulen und Berufsfachschulen, aber auch Fachoberschulen (FOS) sowie Berufsoberschulen (BOS) oder Berufliche Gymnasien (Fachgymnasium). Genauer ist dies in § 2 BAföG unter "Ausbildungsstätten" geregelt.
Wer auf eine allgemeinbildende Schule geht (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) kann erst ab der 10. Klasse gefördert werden und auch nur dann, wenn er außerhalb des Elternhauses wohnen muss - etwa, weil der gewünschte Abschluss nicht in der Nähe des Elternhauses erlangt werden kann oder die Schülerin oder der Schüler bereits einen eigenen Haushalt führt.
BAföG ist primär für Schülerinnen und Schüler mit der deutschen Staatsbürgerschaft gedacht. Unter bestimmten Voraussetzungen können aber auch EU-Angehörige und Personen, die eine Niederlassungserlaubnis haben oder als Flüchtling anerkannt sind, gefördert werden.
Wir haben die Voraussetzungen für die BAföG-Förderung noch einmal gesondert zusammengefasst.
BAföG: So stellen Schüler den Antrag
Um BAföG zu beantragen, müssen Schülerinnen und Schüler im wesentlichen die gleichen Schritte befolgen, wie Studierende. Die Antragsformulare für BAföG können entweder online von der Website des BAföG-Amtes heruntgerladen, per Post angefordert oder direkt beim örtlichen BAföG-Amt abgeholt werden. Der ausgefüllte Antrag wird samt der erforderlichen Unterlagen im Anschluss beim zuständigen BAföG-Amt abgegeben. Im Anschluss bewertet das Amt den Antrag und Schülerinnen und Schüler erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung. Wird der Antrag bewilligt, gehen monatliche Zahlungen auf das Konto ein.
Bei Studierenden ist das BAföG-Amt des Studentenwerks der jeweiligen Hochschule zuständig. Schülerinnen und Schüler hingegen müssen ihren Antrag über das BAföG-Amt in der Stadt oder Gemeinde, in der sie ihren Wohnsitz haben, stellen. Das für Schülerinnen und Schüler zuständige Amt lässt sich über die Website des BAföG-Amtes herausfinden.
Übrigens: Das BAföG muss irgendwann einmal zurückgezahlt werden. Wann die BAföG-Rückzahlung eingefordert wird und was man tun kann, wenn man einmal nicht zahlen kann.