Von BAföG haben die meisten schon mal was gehört. Aber was ist eigentlich Aufstiegs-BAföG, kurz AFBG? Wann kann man es beantragen und lohnt sich das? Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet Antworten:
Was genau ist Aufstiegs-BAföG?
Aufstiegs-BAföG funktioniert ähnlich wie das BAföG, das Studierende bekommen. Es soll eine Unterstützung bieten, wenn man eine Aufstiegsfortbildung machen, also beispielsweise einen Meisterlehrgang besuchen möchte oder einen Fachwirtkurs. Daher rührte auch der frühere Name des Aufstiegs-BAföG: "Meister-BAföG".
Wichtig ist dabei, dass die Fortbildung fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereitet. Der angestrebte Abschluss muss außerdem über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Eine solche Ausbildung sollte man bereits absolviert haben, um eine Prüfungszulassung zur Fortbildung zu bekommen. Welche Fortbildungen genau mit dem AFBG gefördert werden, erklärt das Bundesministerium für Bildung und Forschung detailliert online.
Worüber man sich keine Sorgen machen muss, ob einem Aufstiegs-BAföG zusteht, ist beim Einkommen oder beim Alter: Das Aufstiegs-BAföG ist alters- und einkommensunabhängig. Grundsätzlich steht es damit jedem zu, der eine solche Weiterbildung in Angriff nimmt.
Wie viel Geld bekommt man beim Aufstiegs-BAföG?
Um den Lehrgang und die Prüfungsgebühren bezahlen zu können, bekommt man einen Beitrag in Höhe der anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 15.000 Euro. Die Hälfte davon ist Zuschuss. Die andere Hälfte kann man als zinsgünstiges Bankdarlehen der KfW erhalten, man muss es also wieder zurückzahlen. Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt werden bis zu 2000 Euro in gleicher Weise gefördert.
Aber Achtung: Stellt man nach bestandener Prüfung einen Antrag, erlässt die KfW einem 50 Prozent des Darlehens. Und wer sich nach der Fortbildung selbstständig macht, muss gar nichts zurückzahlen.
Bei einer Fortbildungsmaßnahme, die in Vollzeit stattfindet, kann man zusätzlich einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Diese Förderung ist allerdings abhängig vom Einkommen und Vermögen. Der maximale Betrag für Alleinstehende beträgt 963 Euro im Monat. Wie viel Förderung man genau bekommt, hängt aber von der individuellen Lebenssituation ab, also beispielsweise ob man Kinder hat, die man versorgen muss oder einen Partner, der mit einem zusammen lebt.
Arbeitet man nebenher, wird das Einkommen genauso wie beim BAföG angerechnet. Man darf aber einem Minijob bis zu 520 Euro nachgehen, ohne dass die Einnahmen angerechnet werden.
Und das Schönste ist: Man muss keine Angst haben, dass die Darlehensschuld für den Unterhalt während der Fortbildung ins Unermessliche steigt. Seit August 2020 wird die Unterhaltsförderung vollständig als Zuschuss gewährt, sie muss also nicht mehr zurückgezahlt werden.