Als Student zieht man oft um. Sei es, weil man eine neue WG gefunden hat. Oder, weil man für den Master an eine andere Universität wechselt. Doch eine Sache sollte man dabei nicht vergessen: Man muss dem BAföG-Amt seine neue Adresse mitteilen. Wie das geht und was passiert, wenn man es versäumt, lesen Sie hier.
So teilt man seine neue Adresse dem BAföG-Amt mit
Wer studiert und BAföG bezieht, sollte seinem zuständigen BAföG-Amt so schnell wie möglich Bescheid geben, wenn ein Umzug ansteht. Denn: Wenn einen das Amt nicht mehr erreichen kann, fragt es die Adresse über das Einwohnermeldeamt ab. Die Kosten dafür zahlt man laut den Experten des Portals meinbafoeg.de selbst.
Es ist allerdings nicht schwer, dem BAföG-Amt seine neue Adresse mitzuteilen. Dafür hat man drei Möglichkeiten:
- Man schreibt eine formlose E-Mail oder einen Brief an sein BAföG-Amt. Darin teilt man dem Amt mit, seit wann man ein neue Anschrift hat und wie die Anschrift lautet.
- Schneller und effizienter ist es allerdings, wenn man für die Umzugs-Mitteilung den Vorabdruck „Änderungsmitteilung“ benutzt. Den findet man in der Regel auf der Website seines zuständigen BAföG-Amts zum Ausdrucken.
- Mittlerweile ist es auch in fast allen Bundesländern möglich, das BAföG-Amt online über einen Umzug zu unterrichten und zwar über das Portal BAföG digital.
Aber egal für welche Möglichkeit man sich entscheidet: Man muss auf jeden Fall eine Kopie des Mietvertrags beilegen.
Übrigens: Seit Mai 2021 kann man seinen BAföG-Antrag auch komplett digital stellen.
Nach dem Studium: Muss man dem BAföG-Amt mitteilen, wenn man umzieht?
Wer sein Studium beendet hat, macht sich oft nicht mehr viele Gedanken übers BAföG-Amt. Doch nach ungefähr fünf Jahren beginnt laut Stiftung Warentest die BAföG-Rückzahlung.
Um die Rückzahlung kümmern sich allerdings nicht die BAföG-Ämter, sondern das Bundesverwaltungsamt.
Hier tappen viele ehemalige BAföG-Bezieher in eine Falle: Denn die BAföG-Ämter teilen dem Bundesverwaltungsamt nur ein einziges Mal die Anschrift des BAföG-Empfänger mit. Danach ist man als Darlehensnehmern laut dem Bundesverwaltungsamt selbst dafür verantwortlich, dass der Behörde immer die korrekte Anschrift vorliegt.
Wenn das Bundesverwaltungsamt keine aktuelle Adresse von einem hat, fragt es die Adresse übers Einwohnermeldeamt ab. Dafür wird einem eine Kostenpauschale in Höhe von 25 Euro in Rechnung gestellt.
Deswegen sollte man darauf achten, dass auch das Bundesverwaltungsamt weiß, wo man wohnt. Doch auch das ist nicht schwer. Seine aktuelle Adresse kann man dem Amt mittlerweile online mitteilen.
Übrigens: Schüler müssen ihr BAföG nicht zurückzahlen.