Das Kindergeld bekommt man in der Regel bis zum Abschluss der ersten Ausbildung des Kindes. Sobald das Kind das Abschlusszeugnis in den Händen hält, endet der Kindergeld-Anspruch. Aber was passiert mit dem Kindergeld, wenn das Kind die Ausbildung nicht abschließt, sondern abbricht? Wird es weiterhin ausgezahlt? Und wie lange?
Wie lange bekommt man nach Abbruch der Ausbildung noch Kindergeld?
Nicht immer läuft eine Ausbildung so, wie man sie sich vorstellt. Laut eines Datenreports des Bundesinstituts für Berufsbildung brachen im Jahr 2022 über 155.000 Menschen ihre Ausbildung vorzeitig ab. Aber was bedeutet ein solcher Schritt für das Kindergeld? Muss man darauf künftig verzichten? Die Bundesagentur für Arbeit gibt in einem solchen Fall Entwarnung. Bricht das Kind die Ausbildung ab, muss es sich bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter als arbeitssuchend melden. Dann bleibt der Kindergeldanspruch in der Regel bestehen - und zwar bis zum Tag vor dem 21. Geburtstag, sollte das Kind keine andere Ausbildung beginnen. Auf der Website der Bundesagentur für Arbeit finden sich alle Unterlagen, die man benötigt, um das Kindergeld weiterhin beantragen zu können.
Was ist aber, wenn das Kind nach dem Abbruch eine weitere Ausbildung anfängt oder ein Studium aufnimmt? Auch in einem solchen Fall bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen. Das Kind kann dann bis zum 25. Geburtstag Kindergeld beziehen, sofern es nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet oder geringfügig beschäftigt ist.
Wann fällt das Kindergeld weg?
In der Regel endet der Anspruch auf Kindergeld laut Bundesagentur für Arbeit dann, wenn das Kind die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Der Beziehende sollte die Familienkasse darum frühzeitig über das geplante Ausbildungsende informieren. Der Anspruch auf Kindergeld besteht bis zum Erhalt des Abschlusszeugnisses. Denn dieses sollte man als Kopie bei der Familienkasse als Nachweis einreichen. Möchte man vorher bereits darüber informieren, dass die Ausbildung bald endet, reicht man das Zeugnis im Nachgang ein.
Wer erst später als geplant die Ausbildung abschließt, weil er zum Beispiel die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, muss dies ebenfalls bei der Familienkasse melden. In einem solchen Fall benötigt sie eine Kopie der Vertragsverlängerung oder eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebs als Nachweis.
Wer das 25. Lebensjahr vollendet, obwohl er noch in der Ausbildung steckt, ist ebenfalls nicht mehr Kindergeld-berechtigt. Ist man arbeitslos, endet der Bezug bereits mit Vollendung des 21. Lebensjahrs.
Übrigens: Ab 2025 soll sich das Kindergeld erhöhen. Dann kann man statt bisher 250 Euro sogar 255 Euro monatlich für jedes Kind beziehen.