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Finanzen
Zuflussprinzip bei Bürgergeld: Was ist das und wie entscheidet es über die Höhe?
Das Zuflussprinzip führt häufig zu Missverständnissen zwischen Bürgergeld-Beziehern und dem Jobcenter. Aber was genau ist das Zuflussprinzip überhaupt?
383209235.jpg       -  Das Zuflussprinzip kann sich für Bürgergeld-Beziehende schnell leistungsmindernd auswirken.
Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild) | Das Zuflussprinzip kann sich für Bürgergeld-Beziehende schnell leistungsmindernd auswirken.
Pegah Julia Meggendorfer
 |  aktualisiert: 28.03.2024 05:57 Uhr

Das Zuflussprinzip wird für Bürgergeld-Beziehende insbesondere dann zum Problem, wenn man kurzzeitig arbeitet, um sich etwas zum Bürgergeld dazuzuverdienen. Aber auch schon Kindergeld kann zum Problem werden. Was genau das Zuflussprinzip ist und wieso es sich auf die Höhe des Bürgergeldes auswirkt, erklären wir hier.

Bürgergeld: Wie funktioniert das Zuflussprinzip?

Das Zuflussprinzip besagt laut Informationen der Agentur für Arbeit, dass Einkommen in dem Monat leistungsmindernd anzurechnen ist, in dem es auf das Konto des Beziehenden kommt - in dem es ihm also "zufließt". Angenommen also, man hat noch bis August im Betrieb gearbeitet, ist ab September aber arbeitslos: Hat man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I), ist man sofort Bürgergeld-berechtigt.

Bekommt man dann aber Anfang September noch das Gehalt für August gezahlt, wird es für den gesamten Monat September angerechnet. Sollten dadurch die Leitungen für diesen Monat komplett wegfallen, geschieht die Anrechnung auf insgesamt sechs Monate des Leistungszeitraums. Sechs Monate lang werden einem dann also die Leistungen gekürzt. Weil Bürgergeld immer im Voraus ausgezahlt wird, kommt es außerdem schnell mal zu einer "Überzahlung". Der überschüssige Betrag muss dann an das Jobcenter zurückgezahlt werden.

Auch wenn man eine neue Stelle aufnimmt, kann das Zuflussprinzip zum Problem werden - zumindest dann, wenn man sich nicht rechtzeitig kümmert. Beginnt man zum Beispiel im Oktober einen neuen Job, hat aber die Leistungen des Jobcenters für Oktober bereits im Voraus erhalten, kann es auch hier sein, dass man das Bürgergeld zurückzahlen muss. Das passiert dann, wenn man zu Ende des Monats das Gehalt der neuen Stelle ausbezahlt bekommt, also zum Beispiel am 28. Oktober. Häufig entsteht bei Menschen, die vom Bürgergeldbezug in eine neue Stelle wechseln, darum eine Einkommenslücke, die sie meist nur schwer überbrücken können.

Bürgergeld: Für welche Einkommen gilt das Zuflussprinzip?

Aber was genau kann alles dem Bürgergeld angerechnet werden? Das Zuflussprinzip gilt nicht nur für Gehälter aus Beschäftigungsverhältnissen. Laut § 11 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) fallen darunter neben den Einnahmen aus Erwerbstätigkeit auch

  • Einkommen aus Zahlungen im Rahmen des Bundesfreiwilligen- beziehungsweise Bundesjugenddienstes,

  • Kindergeld,

  • Einnahmen aus kurzfristiger Beschäftigung und

  • Tageseinnahmen.

Bürgergeld: Wie vermeide ich Rückzahlungen?

Grundsätzlich empfehlen Jobcenter und Agentur für Arbeit, jedes Einkommen, das auf das Konto fließt, zu melden. Hierunter fallen auch kleinere Beträge, wie zum Beispiel eine Nachzahlung des ehemaligen Arbeitgebers über 50 Euro. Auch den Eintritt in ein neues Beschäftigungsverhältnis sollte man so schnell wie möglich beim Jobcenter melden, damit man nicht am Ende das gesamte Geld zurückzahlen muss. Gerät man durch die Einkommenslücke wirklich in finanzielle Bedrängnis, kann man einen Antrag beim Jobcenter auf ein sogenanntes zinsfreies Überbrückungsdarlehen stellen. Reicht man diesen rechtzeitig ein, sollte das Zuflussprinzip kein Problem mehr darstellen.

 
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