zurück
Finanzen
Wohngeld 2023: In welcher Höhe kommt es und welche Voraussetzungen gelten?
Durch eine Reform gibt es 2023 für viele Menschen mehr Wohngeld. Alle Informationen zur Höhe und die Voraussetzungen für "Wohngeld Plus" lesen Sie hier.
Wohngeld       -  Das Wohngeld wird 2023 reformiert. Dann haben mehr Haushalte Anrecht auf den Zuschuss.
Foto: Bodo Marks, dpa | Das Wohngeld wird 2023 reformiert. Dann haben mehr Haushalte Anrecht auf den Zuschuss.
Julius Bretzel
 |  aktualisiert: 11.03.2024 13:35 Uhr

Für Haushalte, die wenig Einkommen haben, gibt es ein staatliches Wohngeld - also einen Mietzuschuss. Laut Bundesregierung beziehen derzeit rund 600.000 Haushalte diese Unterstützung. Künftig sollen es deutlich mehr sein: Wegen steigender Wohnkosten aufgrund der Inflation und der wirtschaftlichen Lage seit Beginn des Kriegs in der Ukraine soll das Wohngeld reformiert werden. Auf das neue sogenannte "Wohngeld Plus" sollen zwei Millionen deutsche Haushalte Anrecht haben - und es soll deutlich mehr Geld geben. Alle Informationen zum neuen Wohngeld ab 2023 im Überblick.

Was ist das neue "Wohngeld Plus"?

Das Wohngeld wird Mietern geleistet, die ihre Wohnkosten kaum selbst bewältigen können. Auch für Besitzer von Wohneigentum gibt es einen solchen Zuschuss, den Lastenzuschuss. Im Rahmen der Entlastungspakete der Bundesregierung soll das Wohngeld 2023 reformiert werden. Damit sollen 2023 rund zwei Millionen Haushalte mit 4,5 Millionen Menschen beim Stemmen der Miet- und Energiekosten unterstützt werden. Die Kosten der Wohngeldreform werden je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen.

Außerdem steigt die Höhe der Bezuschussung: Mit dem neuen Wohngeld wird erstmals auch die Zahlung der Heizkosten unterstützt, erklärt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Dies geschieht in Form eines Pauschalzuschlags in der Wohngeldberechnung. Zudem enthält das "Wohngeld Plus" auch eine Klima-Komponente, um den derzeitigen Gebäudebestand in Deutschland mit Modernisierungen klimaneutral zu machen.

Auf welche Höhe soll das Wohngeld 2023 steigen?

Der Wohngeld-Betrag soll sich nach den Plänen insgesamt im Durchschnitt mehr als verdoppeln. Derzeit liegt das durchschnittliche Wohngeld bei etwa 177 Euro pro Monat, dieser Durchschnittswert soll dann auf 370 Euro steigen. Allerdings lässt sich die Höhe des neuen Wohngelds nicht pauschal beziffern: Der Betrag berechnet sich nämlich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbst genutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder.

Die genaue Wohngeldhöhe wird vom örtlichen Wohngeldamt geprüft und festgelegt. Wie hoch das neue Wohngeld konkret ausfallen kann, können Interessierte aber vorab mit dem (vorläufigen) Wohngeldrechner des BMWSB individuell und anonym herausfinden. 

Voraussetzungen für das Wohngeld 2023: Wer bekommt es?

Der Empfängerkreis des Wohngelds wird zukünftig mehr als verdreifacht - auf zwei Millionen Wohngeldhaushalte. Das BMWSB rät deshalb: "Wenn man also wenig Einkommen hat, dann lohnt es sich, seinen Anspruch auf Wohngeld zu prüfen." Folgende Personen, die nicht ausreichend Einkommen zur Verfügung haben, um die Kosten fürs Wohnen bezahlen zu können, können einen Antrag auf Wohngeld stellen:

  • Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen
  • Rentner
  • Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen
  • Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG haben oder dieses als Volldarlehen erhalten
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld.

Kein Wohngeld erhalten diejenigen Personen, die bereits andere Transferleistungen erhalten. Das erklärt das BMWSB. Zu diesen Leistungen zählen unter anderem das zukünftige Bürgergeld (derzeit noch SGB II), Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Ausbildungsförderungshilfen (Schüler-BAföG, BAföG oder Berufsausbildungshilfe). Bei all diesen Sozialleistungen sind die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt, so das Ministerium.

Wohngeld 2023: Ab wann kommt das neue Wohngeld?

Die neuen Regelungen sollen am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt kann laut Aussagen des BMWSB das "Wohngeld Plus" bei der jeweiligen Behörde beantragt werden. Eine Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Antrags.

Wie und wo beantragt man das Wohngeld 2023?

Wie bei jeder Unterstützungsleistung des Staates ist auch beim Wohngeld ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen örtlichen Behörde erforderlich, betont das BMWSB. Das Wohngeld kann bei den örtlich zuständigen Wohngeldämtern folgender Verwaltungen beantragt werden: 

  • Gemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung
  • Amtsverwaltung
  • Kreisverwaltungen

Dort finden Interessierte die Antragsformulare und zudem eine umfassende Beratung. Zudem bieten viele Bundesländer den Antrag digital auf ihren Internetseiten an.

Was muss man aber tun, wenn man bereits Wohngeld bekommt? Wer bereits wohngeldberechtigt ist, bekommt das verbesserte Wohngeld laut Bundesregierung im Rahmen des laufenden Bewilligungszeitraums automatisch ohne gesonderten Antrag. "In diesen Fällen ist ein Antrag erst wieder nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums erforderlich", so das zuständige Ministerium.

Wohngeld 2023: Lohnt sich der Antrag?

Laut der Verbraucherzentrale war das Wohngeld bereits vor der Reform eine Möglichkeit, "die Sie bei knapper Kasse unbedingt in Betracht ziehen sollten." Demnach gibt es Schätzungen, dass Hunderttausende Menschen in Deutschland längst Wohngeld erhalten könnten, es bisher aber nicht beantragt haben. "Stellen Sie einen Antrag, wenn die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen. Je länger Sie das hinausschieben, desto höher können sich Schulden auftürmen", rät die Verbraucherzentrale.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Heizkosten
Mietkostenzuschüsse
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen