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Finanzen
Bürgergeld und Grundsicherung: Gibt es einen Unterschied?
Das Bürgergeld bestimmt seit seiner Einführung 2023 die Schlagzeilen. Manchmal wird auch von der Grundsicherung gesprochen. Gibt es Unterschiede?
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Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolbild) | Bürgergeld oder Grundsicherung: Gibt es überhaupt einen Unterschied?
Marcus Giebel
 |  aktualisiert: 11.03.2024 09:21 Uhr

In einer Zivilgesellschaft geht es immer auch darum, die Ärmsten mitzunehmen. Das sind in den meisten Fällen die Erwerbslosen. In Deutschland können sie seit Beginn 2023 Bürgergeld beantragen, das das Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Hartz IV abgelöst hat.

Um das Prestigeprojekt von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wird seit seinem ersten Tag gestritten. FDP, Union und AfD halten die zu Jahresbeginn 2024 erneut angehobenen Regelsätze für zu hoch und das gesamte Konzept für nicht zu Ende gedacht. Nun plant die Ampel-Regierung, die Sanktionen beim Bürgergeld dahingehend zu verschärfen, dass notorischen Arbeitsverweigerern die gesamte Leistung für einen gewissen Zeitraum gestrichen werden kann. Denn vor allem geht es darum, die Bezugsberechtigten schnell wieder in einen Job zu vermitteln – hierfür wird gemeinsam mit dem Jobcenter ein Kooperationsplan ausgearbeitet.

Im Zusammenhang mit dem Bürgergeld wird auch immer wieder von der Grundsicherung gesprochen. Aber gibt es da überhaupt einen Unterschied?

Bürgergeld: Was steckt dahinter?

Das Arbeitsministerium fasst kurz und bündig zusammen: "Das Bürgergeld sichert all denjenigen ein menschenwürdiges Existenzminimum, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können. Dabei werden die persönlichen Umstände der erwerbsfähigen hilfebedürftigen Menschen berücksichtigt und gemeinsam passende Pläne gemacht."

Die Leistung muss im Jobcenter beantragt werden. Sie richtet sich an Menschen, die zuvor ALG II oder Sozialgeld bezogen haben. Bezugsberechtigt sind auch Personen, die nicht arbeiten können, aber mit einem Bürgergeldberechtigten in einem Haushalt zusammenleben. Andere Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag werden vorrangig behandelt.

Grundsicherung: Was steckt dahinter?

Unter der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist laut der Bundesagentur für Arbeit eine staatliche Sozialleistung zu verstehen, die die wirtschaftliche Existenz während der Arbeitssuche absichern soll. Es geht darum, den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können, wenn die eigenen Mittel dafür nicht ausreichen.

Bezugsberechtigte werden in eine Regelbedarfsstufe eingeordnet, die die persönliche Situation berücksichtigt. Unterschieden werde grundsätzlich zwischen zwei Leistungen: solchen, die dabei helfen sollen, eine Arbeit zu finden und solchen, die den Lebensunterhalt sichern sollen.

Es soll sichergestellt werden, "dass alle Menschen die zum Leben notwendigen Sachen haben". Das Ziel sei, dass Menschen wieder in die Lage versetzt werden, "den Lebensunterhalt für sich und ihre Familien zu verdienen".

Bürgergeld und Grundsicherung: Gibt es einen Unterschied?

Nein. Die Agentur für Arbeit spricht zwar mal vom Bürgergeld und in anderen Fällen von der Grundsicherung für Arbeitsuchende, bei den Erklärungen der damit zusammenhängenden Begriffe wird aber verdeutlicht, dass es sich um zwei Bezeichnungen für dieselbe Sache handelt. Der entscheidende Satz in diesem Zusammenhang lautet: "Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird auch Bürgergeld genannt."

Neben der erwähnten Grundsicherung für Arbeitsuchende gibt es auch noch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese beziehen sich auf Bürger, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Weitere Voraussetzung ist laut der Deutschen Rentenversicherung, dass die Person in Deutschland wohnt.

 
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