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Fahrverbot
EU-weiter Führerscheinentzug: Das droht deutschen Autofahrern
Wer sich im Verkehr daneben benimmt, soll künftig auch in seinem Heimatland dafür büßen. Für schwere Vergehen ist ein EU-weiter Führerscheinentzug geplant.
Tempolimit.jpeg       -  Wer im Ausland eine Verkehrssünde begeht, soll auch in der Heimat büßen.
Foto: Carsten Rehder, dpa (Archivbild) | Wer im Ausland eine Verkehrssünde begeht, soll auch in der Heimat büßen.
Patrick Freiwah
 |  aktualisiert: 09.05.2024 09:50 Uhr

Die EU plant eine neue Gesetzgebung, die in der Zukunft Autofahrer und -fahrerinnen teuer zu stehen kommen kann: Wer innerhalb der europäischen Staatengemeinschaft drastisch gegen Verkehrsregeln verstößt, soll auch in der Heimat dafür geradestehen. Das betrifft nicht mehr nur "Knöllchen" aufgrund der Missachtung von Tempolimits oder Halteverboten, sondern auch schwere Vergehen, die einen Führerscheinentzug nach sich ziehen.

EU-weiter Führerscheinentzug für mehr Verkehrssicherheit

Dabei wäre es nicht so, dass derartige Verkehrssünden nicht schon jetzt geahndet und mit Bußgeldern belegt werden: Deutsche, die zum Beispiel im Italien-Urlaub beim Rasen und/oder Fahren mit Alkohol erwischt werden, werden bereits gegebenenfalls mit Führerscheinentzug bestraft. Das Ausmaß der Strafe hängt vom jeweiligen Bußgeldkatalog des Landes ab. Was sich innerhalb der Europäischen Union künftig ändern soll:

Wenn einem Deutschen (oder anderen EU-Staatsbürgern) im Ausland verboten wird zu fahren, darf er sich momentan im Heimatland trotzdem hinter das Lenkrad setzen. Wie der ADAC gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) verdeutlicht, "gilt ein Fahrverbot derzeit nur in dem Land, in dem es auch ausgesprochen wurde." Werden Fahrverbote jedoch auch auf das Land des Wohnorts ausgeweitet, geht dies mit einer höheren Verkehrssicherheit einher - so die Erwartungen auf EU-Ebene.

Fahren ohne Führerschein künftig auch in der Heimat bestraft

Anfang Februar 2024 stimmte das EU-Parlament in Straßburg mit einer Mehrheit (372 Stimmen zu 220 Stimmen, 43 Enthaltungen) für die Einführung eines EU-weiten Führerscheinentzugs. Die Pläne beinhalten, dass das Fahren ohne gültigen Führerschein in die Liste der schwerwiegenden Verkehrsverstöße aufgenommen wird, genauso wie Alkohol am Steuer und tödliche Verkehrsunfälle. Die Information über das Fahrverbot soll automatisch dem EU-Staat kommuniziert werden, in welchem der betroffene Führerschein ausgestellt wurde.

Der SPD-Europaabgeordnete Thomas Rudner verweist auf Zahlen der EU-Kommission, wonach etwa 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsverstöße in der EU ungeahndet blieben. In einer Mitteilung erklärt das europäische Parlament, dass es sich beim EU-weiten Fahrverbot um eine Maßnahme des im Frühjahr 2023 vorgelegten Pakets zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit handelt. Deutsche Autofahrer würden nach der Umsetzung zum Beispiel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h nicht nur im EU-Ausland, sondern auch in der Heimat ihre Fahrlizenz für einen bestimmten Zeitraum verlieren. Innerhalb von Wohngebieten könnte ein zu hohes Tempo von 30 km/h zum Verlust des Führerscheins führen.

EU-weiter Führerscheinentzug: Umsetzung wird noch Jahre dauern

Bis die neue EU-Regelung in Kraft tritt, dauert es jedoch noch: Da der Europäische Rat seinen Standpunkt bezüglich des EU-weiten Fahrverbots noch nicht festgelegt hat, setzt das Europaparlament der nächsten Legislaturperiode - gewählt im Juni 2024 - die Arbeit fort. Außerdem muss das Vorhaben mit den jeweiligen Verkehrsregeln der 27 Mitgliedsstaaten in Einklang gebracht sowie innerhalb der Abgeordneten ein gemeinsamer Kurs festgelegt werden.

Nach der Einigung auf eine solche Richtlinie haben EU-Staaten dann noch rund zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales geltendes Recht umzusetzen, führt die dpa aus.

Folgende Fristen sollen dann beim EU-weiten Führerscheinentzug gelten:

  • zehn Arbeitstage, innerhalb derer die EU-Staaten einander über Entscheidungen zum Entzug der Fahrerlaubnis informieren.
  • weitere 15 Arbeitstage, innerhalb derer entschieden wird, ob der Entzug der Fahrerlaubnis EU-weit gilt.
  • innerhalb von sieben Arbeitstagen sollen Besitzer des Führerscheins benachrichtigt werden.
 
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