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EuGH-Urteil: Instagram, WhatsApp & Facebook dürfen Nutzerdaten nicht zusammenführen
Das Bundeskartellamt hat 2019 dem Konzern Meta untersagt, die Nutzerdaten von WhatsApp, Instagram und Facebook zusammenzuführen. Der Konzern klagte dagegen. Doch der Europäische Gerichtshof gab dem Kartellamt Recht.
Meta EuGH Urteil Daten sammeln.jpg       -  Der US-Konzern Meta darf keine Daten seiner Nutzer bündeln.
Foto: Andre M. Chang, picture alliance, dpa, ZUMA Press Wire | Der US-Konzern Meta darf keine Daten seiner Nutzer bündeln.
Tiana Zoric
 |  aktualisiert: 11.03.2024 11:19 Uhr

Meta - der Mutterkonzern von Facebook, Instagram und Co. - hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verloren. Denn bei Wettbewerbsanalysen dürfen Kartellämter auch überprüfen, ob die Datenschutzrichtlinien eingehalten werden. Das hat der EuGH am Dienstag, 4. Juli 2023, in Luxemburg entschieden.

Das bedeutet auch: Das Bundeskartellamt darf zurecht die Bündelung der Daten verbieten.

EuGH-Urteil: Meta will Nutzerdaten zusammenfassen

Wie das Handelsblatt berichtet, sammelt Meta fleißig Daten über ihre Nutzer. So müssen Facebook-Nutzer den Allgemeinen Nutzungsbedingungen, Cookies sowie Richtlinien für die Verwendung der Daten zustimmen. Darüber soll Meta die Aktivitäten sowohl auf der Plattform selbst als auch außerhalb zusammenfassen und diese den Facebook-Konten zuordnen. Unter den Daten außerhalb der Plattform sollen auch Daten über die Nutzung der anderen Meta-Plattformen, wie Instagram oder WhatsApp, gehören. Aber auch, welche Drittseiten besucht werden.

2019 hatte das Bundeskartellamt dem Konzern verboten, diese Daten ohne die Einwilligung zu sammeln und zu verarbeiten, berichtet das Handelsblatt weiter. Begründet wurde dies mit der Datenschutzgrundverordung (DSGVO). Außerdem würde Meta damit "seine marktbeherrschende Stellung" ausnutzen.

Übrigens: Einige alte Betriebssysteme könnten bald keinen Zugriff mehr auf WhatsApp haben.

EuGH-Urteil: Meta darf keine Daten bündeln

Der Konzern hatte daraufhin gegen das Verbot am Oberlandesgericht Düsseldorf geklagt. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, habe Meta damit argumentiert, dass das Bundeskartellamt seine Kompetenzen überschritten habe. Dies gab den Fall an den EuGH weiter um zu klären, ob nationale Kartellämter überhaupt überprüfen dürften, ob die Datenverarbeitung mit dem nationalen Datenschutzrecht vereinbar ist.

Der EuGH gab dem Bundeskartellamt Recht. Denn die Marktmacht "sei hier ein wichtiger Aspekt für die Prüfung, ob die Einwilligung in die Datenverarbeitung überhaupt freiwillig und damit wirksam war", schreibt das Handelsblatt weiter. Dass sich Meta durch die personalisierte Ausspielung von Werbung finanziere, sei kein ausreichender Grund. Über den konkreten Fall wird nun wieder am Oberlandesgericht in Düsseldorf entschieden.

Übrigens: Der Bundesgerichtshof hat den Weg für mehr Klagen beim Dieselskandal geebnet.

 
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