In den letzten Lebensjahren noch einmal die große Liebe finden: Das war das Ziel eines älteren Mannes aus dem . Dafür engagierte er eine aus , die ihn mit Frauen aus bekannt machen sollte. 5300 Euro überwies er dafür im Oktober 2020 an die Agentur. Die Fahrtkosten sollten laut Vertrag extra berechnet werden. Da er jedoch keine passende Partnerin kennenlernte, ihm trotzdem fortlaufend Geld vom Konto abgezogen wurde, ging er im Juli 2022 schließlich zur und zeigte die
Mehrere Umstände machten die Partnervermittlung schwierig
Insgesamt zog die Partnervermittlung jedoch mehr als 36.000 Euro vom Konto des 87-Jährigen ab, da der Mann immer wieder Zahlungen zurückbuchte. Abzüglich dieser Rückbuchungen verdiente die Agentur 5700 Euro mit dem Kunden. Die Angeklagte, Geschäftsführerin der Partnervermittlung, erläuterte während des Prozesses im Amtsgericht Dillingen die Problematik der Vermittlung: Zunächst machten es die Corona-Beschränkungen schwierig, dass die Frauen aus Polen überhaupt einreisen konnten, erklärt sie. Denn zeitweise war die Grenze gesperrt oder nur unter strengen Auflagen passierbar. Auch Telefongespräche gestalteten sich oft schwierig, da der Mann schwerhörig sei und die Verbindung zudem oft schlecht gewesen sei.
Als weitere Schwierigkeit bei der Partnervermittlung führt die Agenturbesitzerin die hohen Ansprüche des Kunden an: "Sie sollten sich um den Haushalt kümmern, kochen können und schlank sein", erklärt sie Richterin . Das habe der Mann bei der Vertragsverhandlung gefordert. Zudem zeigte der Mann laut Aussage der Angeklagten auch Interesse an ihrer Person, er hielt den Termin zur Vertragsunterzeichnung bei ihm Zuhause wohl für ein erstes Treffen.
Auch ein zweiter Vertrag wurde geschlossen, dieser ist allerdings verschwunden
Die Agentur aus Ostdeutschland sucht gezielt nach polnischen Frauen, die an einem ländlichen Leben in interessiert sind. Da sich die Partnervermittlung in diesem Fall als besonders schwierig erwies, kam es im Frühjahr 2021 laut der Angeklagten zu einem weiteren persönlichen Gespräch zwischen dem Mann und einem Mitarbeiter. Dabei sollte ein weiterer Vertrag mit ergänzenden Zahlungen über weitere 5300 Euro geschlossen werden, um dem Aufwand der Agentur gerecht zu werden. Dieser wurde allerdings entweder mündlich geschlossen oder ist nicht mehr auffindbar, das konnte nicht geklärt werden. Richterin Held hält den zweiten Vertrag dennoch für plausibel, da er die weiteren Abbuchungen erklären würde.
Stellt sich die Frage, ob sich der Verdacht des Betrugs erhärtet. Der Polizei sagte der Mann beim Erstatten der Anzeige, dass es 2020 zwei Treffen gegeben habe. Die Frauen seien ihm allerdings nicht sympathisch gewesen. Die Angeklagte fügt während des Prozesses hinzu, dass laut ihren Akten drei weitere Frauen zu Besuch waren. Wiederum drei weitere Treffen seien nicht zustande gekommen, da der Mann die Zahlungen – unter anderem auch für die Fahrtkosten – zurückbuchte.
Der Prozess im Amtsgericht Dillingen endet mit einer Vergleichszahlung
Da es zu Treffen kam, ist für Richterin Held der Verdacht auf nicht gegeben. Denn dafür müsste bereits bei Vertragsbeginn die Absicht da gewesen sein, nie Treffen zu vermitteln. "Um es kurz zu machen, hier wird Unzufriedenheit mit
Nach kurzer Rücksprache mit der Angeklagten stimmen Gerstel und Staatsanwalt dem Vorschlag der Richterin zu. Das Verfahren wird daraufhin mit der Auflage, dass die Angeklagte bis zum 20. Juli einen Betrag von 400 Euro an den Geschädigten zahlt, eingestellt.