Die permanente Jobsuche, zu der Bürgergeld-Beziehende angehalten sind, geht nicht immer spurlos an den Betroffenen vorbei. Manchen tut daher ein Urlaubsreise zum Verschnaufen gut. Doch ist das überhaupt erlaubt, schließlich gilt die Pflicht zur Erreichbarkeit? Was Sie beachten müssen, wenn Sie als Empfängerin oder Empfänger von Bürgergeld in den Urlaub fahren, wie Sie ihn beim Jobcenter beantragen und welche Voraussetzungen allgemein bei Ortsabwesenheit gelten, lesen Sie in diesem Artikel.
Bürgergeld und die Pflicht zur Erreichbarkeit: Ist Urlaub erlaubt?
Grundsätzlich gilt: Das Jobcenter hat nichts dagegen, wenn Sie als Bürgergeld-Empfänger für einen gewissen Zeitraum in den Urlaub fahren, um Freunde und Familie zu besuchen oder einfach, um sich von den Strapazen der Jobsuche zu erholen.
Gleichzeitig gilt nach Paragraf 7b des Sozialgesetzbuches (SGB II) eine generelle Pflicht zur Erreichbarkeit. Doch wie passt das zusammen? Und welche Auflagen und Regeln gelten, wenn Sie dennoch für eine gewisse Zeit in den Urlaub fahren und nicht erreichbar sind?
Bürgergeld und Urlaub: Warum Sie die Zustimmung des Jobcenters brauchen
Die wichtigste Auflage, ohne die ein jeder Urlaub für Bürgergeld-Beziehende unzulässig und ein Regelverstoß darstellt, ist die Informationspflicht gegenüber dem Amt. Schließlich finanziert das Jobcenter den Lebensunterhalt von Bürgergeld-Empfängern. Es steht ihm also seiner Auffassung nach zu, über die Urlaubspläne der Betroffenen, das heißt, wann, wohin und für wie lange verreist werden soll, vorab informiert zu werden. Wichtig hierzu: Sie können das Amt nicht vor vollendete Tatsachen stellen, denn die Informationspflicht ist nicht pro forma gedacht, sondern bedarf der Bestätigung des Amtes. Erst wenn es ihren Urlaubsplänen zustimmt, können Sie die Reise antreten.
Der Hintergrund ist laut buerger-geld.org, dass alle Anstrengungen des Amtes zur "Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt" nur bei Ortsanwesenheit greifen können. Ist der Jobsuchende demnach nicht vor Ort, ist er auch für Bewerbungsaufrufe, Weiterbildungs-Maßnahmen und Vorstellungsgespräche nicht zu erreichen.
Bürgergeld und Urlaub: Was droht, wenn Sie das Jobcenter nicht informieren?
Ernste Konsequenzen drohen dagegen, wenn Sie eine Reise antreten, ohne das für Sie zuständige Jobcenter vorab darüber in Kenntnis zu setzen. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt hierzu klipp und klar: "Ihr Anspruch auf Bürgergeld erlischt, wenn Sie verreisen ohne uns vorab zu informieren." Ausnahmen sind laut arbeitsagentur.de nur in Einzelfällen möglich. Falls Sie sich demnach nicht mit dem Amt in Verbindung setzen, drohen Bürgergeld-Sanktionen und Leistungsminderungen. Nach drei Wochen unangekündigter Abstinenz kann Ihnen sogar Ihr gesamtes Bürgergeld entzogen werden.
Bürgergeld: Wie lange darf der Urlaub dauern - zählt auch Wochenende zu Urlaub?
Der maximale Zeitraum für eine Ortsabwesenheit gibt die Arbeitsagentur mit drei Wochen aus. Auf der Web-Seite heißt es hierzu: "Solange Sie für längstens drei Wochen im Kalenderjahr mit unserer Zustimmung nicht erreichbar sind, haben Sie Anspruch auf Bürgergeld." Vorgeschrieben ist einzig die vorhergegangene Absprache. Nicht darunter fallen dagegen Wochenend-Ausflüge. Schließlich gilt die Pflicht zur Erreichbarkeit nur an Werktagen.
Übrigens: Falls Sie als Bürgergeld-Empfänger ein Auto anschaffen wollen, sollten Sie sich vorab informieren, ob es zulässig ist und welche Art von Auto vom Jobcenter bewilligt wird.
Bürgergeld: Wie Sie einen Urlaub beantragen
Wenn Sie als Bürgergeld-Empfänger eine Urlaubs-Reise planen und es schneller gehen soll, bietet das Amt auch ein Online-Formular im Netz. Auf die Antwort des Jobcenters muss allerdings in jedem Fall gewartet werden. Auch nach fristgerechter Rückkehr müssen sich die Betroffenen zurückmelden.
Bürgergeld und Urlaub: Kann das Jobcenter eine Reise verweigern?
Grundsätzlich kann das Jobcenter eine Reise verweigern. Ansonsten müsste sie nicht vorab bewilligt werden. Da die Koordination aller Maßnahmen zur Jobbeschaffung über das Amt läuft, wissen die zuständigen Mitarbeiter am besten über zeitnahe Termine und Fristen Bescheid. Fällt Ihr Urlaub beispielsweise auf einen wichtigen Weiterbildungstag, kann das Amt um Verschiebung bitten.