Insekten dürfen mittlerweile in einer ganzen Reihe an Lebensmitteln stecken. Von M&Ms über Müllermilch bis hin zu Kinder Schokobons - viele Artikel enthalten Insekten beziehungsweise natürliche Produkte, die von Insekten hergestellt werden. In jedem Fall müssen Insekten(bestandteile) im Essen gekennzeichnet werden. Doch sind Insekten auch in Babynahrung erlaubt? Dieser Text gibt darauf Antwort.
Novel Food: Insekten als neuartiges Lebensmittel in der EU
In der Europäischen Union ist klar geregelt, welche Insekten überhaupt als Lebensmittel verkauft werden dürfen. Mit dabei sind beispielsweise der Mehlkäfer oder die Wanderheuschrecke. Einfach so mischen Lebensmittelhersteller die Tierchen oder deren Bestandteile aber nicht in ihre Produkte. Auf der Zutatenliste beispielsweise muss klar und verständlich aufgeführt sein, wenn Insekten verarbeitet sind. Etwa dadurch, dass der deutsche wie auch der lateinische Name des Insektes angegeben ist sowie die Darreichungsform - also getrocknet zum Beispiel oder als Pulver.
Insekten in Lebensmitteln: Nichts für jeden
In anderen Ecken der Welt gilt das Verzehren von Insekten als völlig normal. Verbraucher in unseren Breitengraden sind nicht ganz einheitlich dafür oder dagegen, Insekten für Lebensmittel zu benutzten. Das geht aus einer Umfrage des Bundesinstituts für Risikobewertung hervor: 47 Prozent der Befragten stimmten für die Nutzung von Insekten als Lebensmittel für Menschen, 48 Prozent sind eher dagegen. Dabei weisen zunehmend mehr Experten darauf hin, dass Insekten im Essen durchaus gesund sein können.
In diesem Zusammenhang sind für viele Verbraucher offenbar Fragen offen. Beispielsweise, ob in vegetarischen Lebensmitteln Insekten verarbeitet sein dürfen? Oder auch, ob in Babynahrung Insekten stecken dürfen? Eine Antwort auf die letztgenannte Frage liefert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf Anfrage.
Stecken Insekten in Babynahrung?
"Nein, Speiseinsekten sind für Babynahrung (Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder) nicht zugelassen", erklärt Sabine Holzäpfel, bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Referentin in der Abteilung Lebensmittel und Ernährung. Der Grund liege in den festgelegten Bedingungen bei der Zulassung neuartiger Lebensmittel. Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder bilden eigene spezifizierte Lebensmittelkategorien.
In der Unionsliste ist festgehalten, welches zugelassene neuartige Lebensmittel in welcher Kategorie unter welchen Bedingungen verwendet werden darf. Für Baby- und Kleinkindnahrung lohnt sich so der Blick auf die Kategorien Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung, Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder sowie Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und Kleinkinder. Während es beispielsweise erlaubt ist, das neuartige Lebensmittel "N-Acetyl-D-Neuraminsäure" unter Einhaltung von Höchstgehalten in den genannten Kategorien zu verwenden. So ist es untersagt, Hausgrillen und Co. zu benutzen.
Entsprechend lassen sich auch keine Hersteller oder Produkte finden. Abgesehen von Babynahrung können Insekten jedoch durchaus verarbeitet werden. Wer sich unsicher ist, ob und wenn ja, welches Insekt im eigenen Essen steckt, für den lohnt der Blick in eine App, die schnell Klarheit schafft.
Übrigens: Nicht nur in Lebensmittel stecken Insekten, auch in der Kosmetik sind sie zu finden.