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Heizgesetz
Wirtschaftsexperte: So kostet eine Wärmepumpe nicht mehr als eine Gasheizung
Privathaushalte müssen für eine Wärmepumpe nicht mehr zahlen als für eine Gas- oder Ölheizung, so ein Ökonom. Doch wie soll das gehen?
Wärmepumpen.jpeg       -  Kritiker behaupten, die Anschaffungskosten für den Einbau einer Wärmepumpe sei für viele nicht zu stemmen.
Foto: Moritz Frankenberg, dpa (Archivbild) | Kritiker behaupten, die Anschaffungskosten für den Einbau einer Wärmepumpe sei für viele nicht zu stemmen.
Lukas Rameil
 |  aktualisiert: 11.03.2024 11:18 Uhr

Anstoß für Kritik am neuen Heizgesetz waren und sind die hohen Ausgaben, die - vorausgesetzt das Gesetz geht erfolgreich durch den Bundestag und Bundesrat - gerade Hauseigentümer älterer Immobilien bei der energetischen Sanierung ihrer Anlagen treffen würden, so die Kritiker.

Dabei rentiert sich die bislang noch teure Anschaffung einer neuen, nicht-fossilen Heizung, etwa der Wärmepumpe oder Pelletheizung, langfristig durchaus. Das jedenfalls behauptet Prof. Dr. Sebastian Dullien, wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK). Gemeinsam mit den IMK-Experten für Wohnungsmärkte und sozial-ökologische Transformation, Dr. Carolin Martin und Dr. Tom Bauermann, hat er die Kosten für fossile Heizanlagen für die nächsten zwei Jahrzehnte hochgerechnet, und warnt vor einer Fehleinschätzung. Die Gruppe spricht sich zudem für ein alternatives Modell zur Gegenfinanzierung einer energetischen Sanierung für Hauseigentümer aus. Doch wie sieht das Konzept aus?

Übrigens: Es gibt auch Immobilienbesitzer, die von der Austauschpflicht des GEG ausgenommen sind.

Wirtschaftsexperte Dullien: Kosten für Gas- und Ölheizungen werden ab 2027 deutlich steigen

Ausgangspunkt für die Ergebnisse der Untersuchung "Mit staatlichem Sanierungskapital die Energiewende unterstützen" ist eine Analyse über die Kosten für den Betrieb von Gas- und Ölheizungen in den kommenden zweieinhalb Jahrzehnten. Diese, so die Ökonomen, würden von vielen Laien und Gegnern von Habecks Heizgesetz unterschätzt, weil sie den mittelfristigen Anstieg des CO2-Preises zu niedrig ansetzten.

Die nach den Initiatoren der Untersuchung aussagekräftigsten Studien prognostizieren dagegen, dass der Preis pro Tonne schon bis 2028 auf deutlich mehr als 200 Euro steigen könnte. Das IMK rechnet damit, dass bei einem Preis von 300 Euro pro Tonne die Heizkosten für ein teilweise saniertes Altbau-Einfamilienhaus mit 120 Quadratmetern Wohnfläche sogar bis 2028 um 300 Euro pro Monat hochklettern könnten. Das bedeute, dass folglich auch die Abzahlungsrate für neue Gas- und Ölheizungsanlagen steigen, da sie daran gekoppelt seien, wie sich die Preise für Öl und Gas entwickeln.

Das Heizen mit Öl und Gas wird laut der Experten ab dem Jahr 2027 also mit großer Wahrscheinlichkeit deutlich teurer als viele glauben. "Den wenigsten Menschen dürfte diese möglicherweise schon bald eintretende Belastung für den Fall eines einfachen Weiterbetriebs ihrer Heizung bewusst sein", schreiben Bauermann, Dullien und Martin in ihrer Untersuchung.

Staatsdarlehen und Wärmewende: Anschaffungskosten mit KfW-Bank-Krediten begleichen

Zwar sieht das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) für mitunter einkommensschwache Hauseigentümer großzügige Zuschüsse für die energetischen Sanierung ihrer Heizanlage vor, doch auch die können bei der Anschaffung und Instandhaltung der Anlagen für die Betroffenen noch erheblich zu Buche schlagen. Wie also wollen die Experten die Finanzierung abfedern?

Die Ökonomen schlagen vor, dass Hauseigentümer zunächst als Eigenanteil jene Kosten aufbringen, die für eine hypothetische neue Öl- bzw. Gasheizung anfallen würde. Für die weiteren Kosten, die eine nicht-fossile Heizung, Sanierungs- und Instandhaltungskosten mit sich bringen, soll dagegen die staatliche Förderbank KfW ein zinsgünstiges Förderdarlehen bewilligen. So würden Eigentümer die Kostenbelastung, die über eine neue Gas- oder Ölheizung hinausgeht, abfedern können.

Dullien und Co. betonen nicht zuletzt, dass im Unterschied zu den geplanten Direkt-Förderzahlungen aus dem Bundehaushalt KfW-Kredite nicht auf die Schuldenbremse drücken würden. Somit würden nicht nur die Geldbeutel der Hauseigentümer geschont, sondern auch die öffentlichen Ausgaben.

 
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