Während das Koalitionsklima in Deutschland aufgrund des Wirbels um das neue Heizgesetz neuerlich brodelt, haben Bürger und Bürgerinnen die Gelegenheit, sich aktiv an der Klimawende zu beteiligen. Bei der Erneuerung einer Heizanlage können staatliche Förderungen in Anspruch genommen werden. Und die können beträchtlich ausfallen, so sie beantragt werden. Zwar ist die Anschaffung einer Wärmepumpe kostspielig, mit Preisen im fünfstelligen Tausenderbereich. Möglicherweise kommen dazu noch notwendige Sanierungsarbeiten an einem bestehenden Haus, außerdem geht damit die Entsorgung einer Gas- oder Ölheizung einher. Mit einem Antrag zur staatlichen Förderung kann der erforderliche Betrag jedoch deutlich reduziert werden.
Förderung von Wärmepumpen: 25 Prozent Zuschuss und mehr
Bund und Länder beteiligen sich im Zuge einer BAFA-Förderung an den Maßnahmen, um Deutschland langfristig von fossilen Brennstoffen wegzubringen und die Energiewende voranzutreiben. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat Programme auferlegt, für die einzeln oder auch im Rahmen einer kompletten Sanierung Zuschüsse geltend gemacht werden können. Eine der finanziellen Unterstützungen ist im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für den Einbau von umweltfreundlicher Heiztechnologie vorgesehen.
Zu den möglichen Modernisierungsmaßnahmen gehört auch die Beschaffung einer Wärmepumpe, denn insbesondere dieses Heizsystem erfreut sich hierzulande einer größer werdenden Beliebtheit. Das verdeutlichen bisherige Absatzzahlen des Jahres. Nach einer zwischenzeitlichen Anpassung der Vorgaben beträgt der Basis-Zuschuss für eine Wärmepumpe (die den Anforderungen gemäß der veröffentlichten BAFA-Liste entspricht) 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die Übersicht der Modelle wird laut Ministerium regelmäßig aktualisiert.
Mit welchen Kosten einer Anschaffung ist zu rechnen? Wie das Fachportal Energieheld schildert, seien die Gesamtkosten einer Wärmepumpen-Anlage schwer zu definieren, weil es je nach Qualität, Leistung und Hersteller massive Unterschiede gibt. Indizien zeugen davon, dass sich diese Form der Energiegewinnung preislich bald ändern wird.
Wärmepumpe: Staatliche Förderung bis maximal 24.000 Euro möglich
Wichtig im Hinblick auf die staatliche Förderung von Wärmepumpen: Maximal ist ein Betrag von 60.000 Euro je Haus (oder Wohneinheit) förderfähig und das pro Kalenderjahr. Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten beträgt die jährliche Obergrenze bei einem Gebäude 600.000 Euro. Die Fördersumme für eine Wärmepumpe kann um weitere zehn Prozent aufgestockt werden, wenn der Heiz-Tausch-Zuschuss ebenfalls genutzt wird. Dieser kann überwiesen werden, wenn die neue Energiequelle eine noch funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gas-Heizung vollständig ersetzt, deren Demontage gemäß BAFA-Bestimmungen noch nicht durchgeführt wurde.
Was noch fehlt, um auf optimale 40 Prozent der Förderung zu gelangen: fünf Prozent Bonus für die Erschließung von Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle für die neue Pumpe. Für andere Wärmepumpen kann diese Erstattung ebenfalls angefordert werden - sofern beim Kreisprozess natürliches Kältemittel zum Einsatz kommt. Wenn also die Gesamtförderung für eine Anschaffung im Jahr 2023 beim Maximalbetrag von 60.000 Euro bewilligt wird, betragen die Fördergelder der BAFA für eine Wärmepumpe 24.000 Euro.
Eigentümer und Eigentümerinnen sollten zunächst prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Wärmepumpe-Förderung erfüllt sind. Auf der Seite des Ministeriums lässt sich dieser Prozess anhand einer Eignungsanalyse durchführen.
Wärmepumpe für mehr Effizienz? Auch von der KfW gibt es eine Förderung
Darüber hinaus kann auch für die Sanierung eines Hauses der Staat finanziell herangezogen werden: Dafür gibt es die Unterstützung von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen eines Kreditprogramms: Die Summe ist zum einen auf 120.000 Euro gedeckelt. Wenn jedoch eine Heizung eingebaut wird, die mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird, steigt die maximale Summe laut Gesetzgebung auf 150.000 Euro.
Zwei positive Aspekte fallen hierbei ins Gewicht: Zum einen handelt es sich um ein zinsniedriges Darlehen, im Vergleich zum Kredit bei einer herkömmlichen Bank. Zum anderen können bis zu 40 Prozent der Tilgung wegfallen - je nach Effizienzgrad nach Beendigung der Maßnahmen, worüber die KfW aufklärt.