Die Wärmepumpe ist derzeit ein viel diskutiertes Thema. Eine Kritik lautet, dass die Luft-Wasser-Wärmepumpe zu laut sei. Sie nutzt Energie aus der Umgebungsluft zum Erhitzen. Dafür braucht sie große Kästen in der Nähe des zu heizenden Gebäudes. Das kann zu Ärger führen: Neben genannter Lärmbelastung führen mitunter auch Brandschutzbestimmungen und ästhetische Gründe zu Streit in der Nachbarschaft. Wie viel Abstand braucht die Wärmepumpe zum Nachbarn? Ein Überblick.
Manchmal wird eine solche Anlage wegen ihrer Größe als gebäudeähnlich eingestuft. Dann gelten oft höhere Mindestabstände zur Grenze des Nachbarn, zum Beispiel 2,50 Meter in Hamburg oder drei Meter in Schleswig-Holstein und Berlin. Gerade für Reihenhäuser mit einem kleinen Grundstück kann das zu Problemen führen. In anderen Bundesländern gibt es keine genauen Regeln dazu, wie viel Abstand eine Wärmepumpe einhalten muss. Meist regeln sich die Abstände dann erst durch Gerichtsurteile.
Wärmepumpe: Diesen Abstand braucht es zum Nachbarn
Genaue Informationen zu spezifischen lokalen Regelungen liefern meist die jeweiligen Kommunen in ihren städtebaulichen Satzungen. Im Zweifel empfiehlt es sich, dort nachzufragen. Der Haustechnikkonzern NIBE hat den jeweiligen Abstand der Wärempumpe zum Nachbargrundstück derweil grob für die einzelnen Bundesländer aufgelistet (Stand: Januar 2023):
- Baden-Württemberg: Kein Mindestabstand
- Bayern: Unklare Urteile von Gerichten, Revision beim Bundesgerichtshof steht aus
- Berlin: Mindestens drei Meter
- Brandenburg: Unklar. Wird die Wärmepumpe als Gebäude eingestuft, wird der Abstand individuell errechnet. Ist sie nicht mehr als zwei Meter hoch und nicht als Gebäude eingestuft, gilt kein Mindestabstand
- Bremen: Kein Mindestabstand
- Hamburg: Mindestens 2,50 Meter, wenn die Wärmepumpe als gebäudeähnlich eingestuft wird
- Hessen: Kein Mindestabstand
- Mecklenburg-Vorpommern: Mindestens drei Meter, wenn die Wärmepumpe als gebäudeähnlich eingestuft wird. Sonst kein Mindestabstand für Anlagen, die nicht höher als drei Meter und nicht länger als neun Meter sind
- Niedersachsen: Lage unklar
- Nordrhein-Westfalen: 0,5 Meter
- Rheinland-Pfalz: Kein Mindestabstand
- Saarland: Kein Mindestabstand, wenn die Außeneinheit nicht höher als zwei Meter ist
- Sachsen: Lage unklar
- Sachsen-Anhalt: Lage unklar
- Schleswig-Holstein: Mindestens drei Meter bei Einstufung als gebäudeähnlich
- Thüringen: Mindestens drei Meter bei Einstufung als gebäudeähnlich
Abstand der Wärmepumpe: Die Bundesländer regeln es unterschiedlich
Auch in jenen Bundesländern, in denen es keinen Mindestabstand der Wärmepumpe zum Nachbargrundstück gibt, gelten Regeln, und zwar: die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm. Das ist eine Verwaltungsvorschrift, die Menschen vor allzu heftigem Dauerlärm schützen soll. Sie gilt auch dort, wo aus anderen Gründen kein Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten werden muss. Sie gibt Grenzwerte vor und beschreibt, wo sie gemessen werden sollen.
Die Experten von NIBE schätzen, dass sich die aktuell teilweise noch unterschiedlichen Standards der Genehmigungspraxis mit der zunehmenden Verbreitung von Wärmepumpen annähern werden.
Technische Lösungen bei zu lauter Wärmepumpe
Sollte die eigene Wärmepumpe zu laut sein, gibt es technische Möglichkeiten, das zu beheben. Und wie bei vielen Problemen ist es natürlich auch sinnvoll, wenn man mit den Nachbarn spricht und gemeinsam zu einer Lösung kommt.
Übrigens: Es gibt Argumente für und gegen die These, dass Wärmepumpen in Zukunft günstiger werden.