zurück
Energie
Neue Regeln ab 2024: Soll ich meine Öl- oder Gasheizung davor noch einmal erneuern?
Neue Gesetze machen Druck zum Austausch von Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Wir sagen, ob der alte Brenner wirklich raus muss und wann es sich lohnt.
Ab 2024 soll jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.       -  Ab 2024 soll jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Foto: Christin Klose, dpa | Ab 2024 soll jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Sandra Markert
 |  aktualisiert: 11.03.2024 13:13 Uhr

Ab 2024 soll jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. So lautet der Plan, den die Bundesregierung derzeit in einen Gesetzesentwurf gießt und der im Sommer verabschiedet werden soll. Was das für Besitzer von Öl- und Gasheizungen bedeutet.

Kann man ab 2024 keine neue Gasheizung mehr einbauen?

Doch. Allerdings ist geplant, dass diese neuen Gasheizungen dann nur noch mit nachhaltigem Biomethan, mit grünem Wasserstoff oder anderen grünen Gasen genutzt werden dürfen – also nicht mehr mit klassischem Gas. Diese erneuerbaren Gase gibt es bislang jedoch nicht in größeren Mengen und sie werden voraussichtlich auch noch über Jahre sehr teuer sein. Vor 2024 eingebaute Heizungen sind davon erst einmal nicht betroffen, sie können ganz normal weiterbetrieben werden.

Dann kann man die Regelung also umgehen, wenn man noch dieses Jahr die Gasheizung ersetzt?

Wer eine ältere Gasheizung hat und am Gas festhalten möchte, für den ist das eine Möglichkeit, ja. Dagegen sprechen aber mehrere Dinge. „Die Gaspreisbremse läuft Ende April 2024 aus und wie sich die Preise dann entwickeln oder ob es zu weiteren finanziellen Unterstützungen kommt, weiß derzeit keiner“, sagt Frank Hettler, Leiter des Informationsprogramms Zukunft Altbau des Landes Baden-Württemberg.

Zudem sind im Sommer 2022 die Fördergelder für den Einbau einer neuen Gasheizung komplett weggefallen – bis dahin wurden beispielsweise neue Gashybridheizungen mit Solarthermie mit bis zu 45 Prozent gefördert. Außerdem ist absehbar, dass mit Erdgas betriebene Heizungen irgendwann ganz verboten werden.

„Baden-Württemberg will bis 2040 klimaneutral werden, da haben Öl- und Gasheizungen keinen Platz mehr“, sagt Frank Hettler. Schon heute lohne sich deshalb der Einbau einer rein mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung nicht mehr, wenn sie nur noch 17 Jahre laufe – bislang waren Laufzeiten von bis zu 30 Jahren keine Seltenheit.

So lassen sich Heizkosten sparenÄltere, unsanierte Gebäude verursachen besonders hohe Heizkosten. Doch das muss man nicht tatenlos hinnehmen. Diese Maßnahmen kann man selbst ergreifen, um Kosten zu ersparen:

Fenster und Türen: Alte, zugige Fenster an Schwachstellen durch Kunststoff-Profile, Dichtbänder oder selbstklebende Schaumstoffbänder abdichten, undichte Rollladenkästen nach Möglichkeit von innen mit einer Dämmung versehen und hinter den Heizkörpern Reflexionsfolien – besser noch in Kombination mit Dämmplatten – anbringen, um die Strahlungswärme zurück in den Raum zu lenken. Auch die Spalte unter der Haus- oder Wohnungstüre mit einer Bürsten- oder Falzdichtung zu verbessern, reduziert den Wärmeverlust.

Kellerdecke: Eine besonders effiziente Maßnahme, um die Heizrechnung zu senken, ist die nachträgliche Dämmung der Kellerdecke. „Sie ist eine der wenigen Sanierungsmaßnahmen, die man häufig selbst und ohne professionelle Unterstützung umsetzen kann“, sagt Frank Hettler, Leiter des Informationsprogramms von Zukunft Altbau. „Als Dämmstoff eignen sich unter anderem Hartschaumplatten aus Polystyrol oder Polyurethan, Mineralwollplatten sowie Naturdämmstoffe, beispielsweise Holzfaserplatten oder Zelluloseplatten.“ Die Dämmplatten werden an die Kellerdecke geklebt, gedübelt oder mit einem Schienensystem befestigt.

Heizleitungen: Gänzlich ungedämmte oder nur dünn gedämmte Heizleitungen an der Kellerdecke sollten gut mit vorgefertigten runden Dämmschalen eingepackt werden, und zwar deutlich dicker als der Rohrdurchmesser. Heizkosteneinsparungen von bis zu zehn Prozent sind dadurch möglich. (sam)

Welche Heizungsarten sind mit der 65-Prozent-Regelung erlaubt?

Dem Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie zufolge sind folgende technische Lösungen als Ersatz möglich: Anschluss an ein Wärmenetz, Einbau einer Wärmepumpe, Einbau einer Biomasseheizung, Einbau einer Gasheizung mit grünen Gasen, Einbau einer Hybridheizung und Einbau einer Stromdirektheizung.

Der Einbau einer Heizung mit erneuerbaren Energien ist bei der Anschaffung deutlich teurer als eine Gasheizung. Sind Härtefallregelungen geplant?

Bekannt ist bisher lediglich, dass man den Einbau aufschieben kann. Beispielsweise dann, wenn es einen kommunalen Wärmeplan gibt, dass in absehbarer Zeit ein Anschluss an Fernwärme möglich wird. Auch wenn die alte Heizung ausfällt und beispielsweise der Einbau einer Wärmepumpe nicht kurzfristig möglich ist (weil dazu beispielsweise erst eine Flächenheizung oder Dämmung nötig sind), sollen Eigentümer drei Jahre Zeit für die Umstellung bekommen.

Wie sieht es mit Ölheizungen aus?

Der Einbau reiner Ölheizungen ist ab 2026 in Deutschland bereits verboten. Das Gebäudeenergiegesetz sieht hier jedoch Ausnahmen für Häuser vor, in denen keine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist – erneuerbare Energien technisch den Wärmebedarf also nicht decken können und es auch keinen Gas- oder Fernwärmenetzanschluss vor Ort gibt. Auch Hybridlösungen sind weiterhin erlaubt – hier werden die Anforderungen durch die geplante 65-Prozent-Regelung ab 2024 aber deutlich höher.

Gibt es nicht ohnehin schon Austauschpflichten für alte Heizungen?

Ja. Wer eine mehr als 30 Jahre alte Heizung betreibt, muss diese in bestimmten Fällen schon dieses Jahr austauschen, so schreibt es die Modernisierungsregel im Gebäudeenergiegesetz vor. Betroffen sind Heizkessel, die vor 1993 eingebaut wurden. Experten schätzen, dass das auf mehr als zwei Millionen Heizungen in Deutschland zutrifft.

Gibt es Ausnahmen zu dieser Austauschpflicht?

Ja. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel, weil diese effizienter sind. Auch wer in einem Gebäude mit weniger als drei Wohneinheiten eine Wohnung zum 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, darf die Heizung weiter betreiben. Die Austauschpflicht tritt dann erst bei einem Eigentümerwechsel in Kraft. Dann hat man zwei Jahre Zeit, die Heizung zu tauschen, so das Informationsprogramm Zukunft Altbau.

Ich habe mir erst in den letzten fünf Jahren eine neue Öl- oder Gasheizung eingebaut. Was jetzt?

„Ball flach halten und nicht in blinden Aktionismus verfallen“, sagt Frank Hettler. Eine neue Heizung einfach so rauszureißen, sei meist nicht sinnvoll. „Stattdessen sollte man zunächst versuchen, die Verbrauchswerte der Heizung runter zu bringen und dann die Vorlauftemperatur durch gezielte Optimierungen und energetische Sanierungsmaßnahmen zu senken.“ Hettler empfiehlt dabei eine ganzheitliche Planung vorab – am besten zusammen mit einem Energieberater.

Ist eine Wärmepumpe ein guter Ersatz für meine Öl- oder Gasheizung?

Dafür gibt es einen guten Test: Dafür muss die Außentemperatur deutlich unter null Grad Celsius liegen, besonders gut geht was, wenn mehrere Tage lang Frost herrscht. Dann sollte man die Vorlauftemperatur der Heizung auf 50 bis 55 Grad absenken.

Man sieht dieses Temperatur etwa auf einem Display am Heizkessel oder einer Temperaturanzeige am Vorlaufrohr. Einstellen lässt sie sich am Displaymenü oder per Drehknopf. Geht das nicht, kann ein Heizungsbauer helfen.

Im nächsten Schritt werden alle Thermostate an den Heizkörpern auf 20 Grad Zieltemperatur gedreht (Stufe 3). Ist diese Temperatur in absehbarer Zeit erreicht, ist das Haus für die Wärmepumpe geeignet. Wenn nicht, muss nachgebessert werden, etwa durch eine energetische Sanierung.

Neben Luftwärmepumpen gibt es auch Erdwärmepumpen, was hat es damit auf sich?

Geothermie nutzt keine Wärme aus der Luft, sondern aus dem Erdinneren. Es gibt zwei Haupttypen: oberflächennahe Geothermie und Tiefengeothermie. Oberflächennahe Geothermie ist günstiger, aber weniger effizient, während Tiefengeothermie deutlich aufwändiger ist – mit ihr können ganze Viertel beheizt werden. Für die Tiefengeothermie sind jedoch viele Daten nötig, sie ist auch nicht überall möglich.

Erdwärmepumpen sind seltener als Luft-Wärmepumpen, weil die Anfangsinvestitionen wegen der nötigen Bohrungen deutlich höher sind. Jedoch sind die Betriebskosten niedriger, auch als die einer Luftwärmepumpe. Fördergelder und geteilte Kosten durch Nachbarn oder Gemeinden können die Kosten senken.

Ist eine Pelletheizung eine gute Alternative?

Martin Bentele ist Geschäftsführer des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbandes, er sagt, dass „Pelletheizungen für nahezu alle Gebäudetypen geeignet seien. Das gelte „auch in älteren Gebäuden mit hohen Vorlauftemperaturen, wo die Wärmepumpe viel Strom verbrauchen würde.“

Allerdings ist die Umrüstung recht teuer: Im Vergleich zu neuen Öl- und Gasheizungen kosten sie zwei- bis dreimal so viel. Mit 25.000 Euro oder mehr muss man laut DEPV für eine Zentralheizung rechnen. Es gibt aber Fördermittel, gerade bei Umrüstungen und wenn Pellets mit Solarthermie oder Wärmepumpen koordiniert werden.

Was ist mit Fernwärme?

Fernwärme ist ein Zusatzprodukt, wenn in größerem Maßstab Strom erzeugt wird in Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Über Rohre gelangt sie zu den Haushalten, dort sind dann keine größeren Heizungsanlagen nötig. Aber nicht jeder kann Fernwärme beziehen. Voraussetzung ist ein regionales Netz, an das man sich anschließen kann. Und selbst das ist meist nur für Mehrfamilienhäusern in größeren Ballungsgebieten sinnvoll.

Neue Gebäude verbrauchen allerdings teilweise so wenig Energie, dass ein Anschluss nicht sinnvoll ist. Außerdem bindet man sich mit Fernwärme meist dauerhaft an einen Anbieter, zu dem es keine Alternativen gibt.

Droht neben der Gas- oder Ölheizung auch meinem Kachelofen das Aus?

Nicht zwingend, aber Nachrüstungen sind bei älteren Modellen oft zwingend. Bis Ende 2024 haben Besitzer von Kachelöfen aus den Einbau-Jahren 1995 bis 2010 Zeit, um ihre Öfen auf den danach zwingenden technischen Stand zu bringen. Das liegt daran, dass viele dieser Öfen den Schadstoffausstoß überschreiten, der in der Bundes-Immissionsschutzverordnung festgelegt ist.

Wenn es sich dabei aber bereits um Modelle handelt, die mit geringer Emission betreibbar sind, dürfen sie weiter genutzt werden. Genaueres kann einem der Kaminkehrer oder die Kaminkehrerin bei der Feuerstätten-Schau sagen, sie informieren auch zu weiteren Ausnahmen.

Kann ich als Ergänzung zu einer Gas- oder Ölheizung nachträglich einen Kachelofen einbauen?

So einfach ist das nicht. Am 1. Januar 2022 ist eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes in Kraft getreten. Seit her muss zum Schutz der Nachbarn vor Feinstaub die Öffnung des neu errichteten Schornsteins am Dachfirst angebracht sein, also dem höchsten Punkt des Hauses, und muss diesen um 40 Zentimeter oder mehr überragen. Einfach irgendwo am Haus einen Schornstein anzubringen ist deswegen nicht mehr möglich.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Erdwärmepumpe
Heizkörper
Kachelöfen
Pelletheizungen
Polystyrol
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen