zurück
Sanierung
Mit dem Riester-Vertrag die Heizung sanieren: So müssen Sie vorgehen
Mit Riester-Verträgen können nun verschiedene energetische Sanierungsmaßnahmen an der eigenen Immobilie finanziert werden. Wie das bei einer neuen Heizung funktioniert, lesen Sie in diesem Artikel.
Heizung.jpeg       -  Mit Riester-Verträgen können nun verschiedene energetische Sanierungsmaßnahmen an der eigenen Immobilie finanziert werden.
Foto: Fabian Sommer, dpa (Symbolbild) | Mit Riester-Verträgen können nun verschiedene energetische Sanierungsmaßnahmen an der eigenen Immobilie finanziert werden.
Tiana Zoric
 |  aktualisiert: 11.03.2024 09:25 Uhr

Mit dem Inkrafttreten des viel diskutierten Heizungsgesetz - oder auch Gebäudeenergiegesetzes (GEG) - müssen einige Haushalte in den kommenden Jahren ihre Öl- und Gasheizungen durch klimafreundlichere Alternativen austauschen.

Dafür können seit 1. Januar 2024 auch bestehende Riester-Verträge genutzt werden. Denn seit dem Stichtag können bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen mithilfe einer Kapitalentnahme aus den Verträgen finanziert werden.

Riester-Vertrag für energetische Sanierung nutzen: Diese Maßnahmen gehören dazu

Zu den energetischen Sanierungsmaßnahmen, für die die Kapitalentnahme aus dem Riester-Vertrag genutzt werden können, gehören der Deutschen Rentenversicherung zufolge

  • die Erneuerung von Außentüren und Fenstern,
  • die Dämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen,
  • die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage,
  • der Einbau von Digitalsystemen zur Optimierung des energetischen Betriebs und Verbrauchs,
  • die Kosten für Energieberatung sowie für die Erteilung notwendiger Bescheinigungen,
  • oder die Erneuerung oder die Optimierung der Heizungsanlage, sofern sie älter als zwei Jahre ist.

Riester-Vertrag für Heizungssanierung nutzen: Das muss beachtet werden

Wer mithilfe seines Riester-Vertrags die Heizungsanlage sanieren will, muss einige Voraussetzungen erfüllen. So muss die Immobilie, deren Heizungsanlage ausgetauscht werden soll, zum einen vom Riester-Inhaber selbst bewohnt werden, schreibt die Deutsche Rentenversicherung. Außerdem muss die Person Eigentümer oder Miteigentümer der Immobilie sein. Und das Objekt muss sich in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum befinden.

Darüber hinaus muss ein Fachunternehmen die Sanierung durchführen. Dieses muss zur Beantragung der Kapitalentnahme eine Bestätigung ausstellen, dass es sich um eine "energetische Sanierung im Sinne des Einkommensteuergesetzes" handelt. Dann kann die Kapitalentnahme auf der Website der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.

Wie die Rentenversicherung weiter ausführt, liegt die Mindestentnahmesumme bei Immobilien, die innerhalb der vergangenen drei Jahre gekauft oder gebaut wurden, bei 6000 Euro. "In allen anderen Fällen, zum Beispiel bei einer Schenkung der Immobilie, liegt sie bei 20.000 Euro", heißt es auf der Seite weiter.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Energetische Modernisierung
Energie und Heizen
Europäischer Wirtschaftsraum
Heizungsanlagen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen