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Immissionsschutzgesetz
Neue Regeln: Diese Holzöfen müssen ab 2025 stillgelegt oder nachgerüstet werden
Einige Holzöfen könnten ab 2025 kalt bleiben. Grund dafür ist eine neue Verordnung. Welche Öfen nachgerüstet werden müssen und was die Kosten sind, lesen Sie hier.
Ein knisternder Holzofen in einem Wohnzimmer.jpg       -  Einige Holzöfen müssen bis Ende des Jahres 2024 nachgerüstet oder ausgetauscht werden, sonst dürfen sie nicht mehr benutzt werden.
Foto: Bernd Weißbrod, dpa/dpa-tmn (Symbolbild) | Einige Holzöfen müssen bis Ende des Jahres 2024 nachgerüstet oder ausgetauscht werden, sonst dürfen sie nicht mehr benutzt werden.
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 09.06.2024 07:58 Uhr

Viele Menschen wärmen sich im Winter gerne an ihrem eigenen Holzofen. Das könnte für einige bald vorbei sein, denn eine neue Verordnung verpflichtet dazu, dass einige Holzöfen, die viel Feinstaub produzieren bis 2025 mit Filtern nachgerüstet oder gar nicht mehr betrieben werden dürfen. Alle Informationen finden Sie im Artikel.

Holzofen-Verbot: Bis wann müssen Öfen nachgerüstet oder ausgetauscht werden?

Die Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) sieht vor, dass alte Holz- und Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen. Besitzerinnen und Besitzer haben dafür bis zum 31. Dezember 2024 Zeit.

Welche Grenzwerte sind bei Holzöfen einzuhalten?

Laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz müssen die Holzöfen bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten, damit sie weiter in Betrieb bleiben dürfen. Das kann entweder durch eine Bescheinigung des Herstellers oder durch den Schornsteinfeger erfolgen. Zudem können die entsprechenden Informationen aus dem Feuerstättenbescheid entnommen werden, der vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausgegeben wird.

Eingehalten werden müssen Grenzwerte für Staub von 0,15 Gramm je Kubikmeter Abgasluft sowie für Kohlenstoffmonoxid von vier Gramm je Kubikmeter Abgasluft.

Wer den Nachweis nicht erbringen kann, muss den Ofen nachrüsten lassen. Ansonsten muss er außer Betrieb genommen werden. Wie Sie mit Holz sparsam und umweltbewusst heizen, erfahren Sie hier.

Welche Öfen fallen unter die 1. BImSchV?

In der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) wird zwischen Einzelraumfeuerungsanlagen und Heizkesseln differenziert. Zu Einzelraumfeuerungsanlagen zählen zum Beispiel Kachelöfen, Kaminöfen, Kachelöfeneinsätze und Herde.

Die Verordnung wurde erlassen, da diese Feuerungsanlagen gesundheitsgefährdende Stoffe, wie Feinstaub und Polyzyklisch Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) erzeugen.

Damit die Feinstaubbelastung in Deutschland reduziert wird, wurde die 1. BImSchV 2010 angepasst.

Übrigens: Holz ist nicht gleich Holz. Einige Holzarten brennen besser als andere.

Welche Öfen müssen nach der 1. BImSchV nicht nachgerüstet werden?

  • Historische Öfen und Kamine, die vor 1950 hergestellt oder errichtet wurden
  • Offene Kamine
  • Nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt
  • Badeöfen
  • Grundöfen, zum Beispiel Einzelraumfeuerungsanlagen aus mineralischen Speichermaterialien, die als Wärmespeicherofen genutzt werden
  • Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten (Wärmeversorgung erfolgt ausschließlich durch diese Anlage)

Welche Alternative gibt es für veraltete Holzöfen?

Wer alte Holzöfen nicht nachrüsten möchte, kann dafür auch einen Pelletkessel oder einen Pelletkaminofen einbauen lassen. Pelletfeuerungen stoßen nur geringe Emissionen aus, weil der Verbrennungsvorgang und die Brennstoffmenge vollautomatisch aufeinander abgestimmt sind, wie das Deutsche Pelletinstitut (DEPI) mitteilt.

Kosten für Holzofen-Nachrüstung: Was kostet ein Feinstaubfilter für den Kamin?

Wenn der Ofen oder der Kamin den neuesten Voraussetzungen nicht mehr entspricht, kann er durch Staubabscheider oder Feinstaubfilter nachgerüstet werden. Welche Kosten dafür entstehen, hängt vom jeweiligen System ab. Passive Feinstaubfilterilter kosten laut co2online.de etwa 300 Euro, aktive Filter hingegen um die 1000 Euro.

Zu bedenken ist, dass die passiven Feinstaubfilter alle ein bis zwei Jahre gewechselt werden müssen. Bei aktiven Filtern ist das nicht nötig, diese verursachen allerdings Stromkosten.

Genaue Kosten kann zum Beispiel der Schornsteinfeger nennen, nachdem er sich den Ofen angeschaut hat.

 
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