Die Bundesregierung hat im Dezember 2022 die langersehnte Unterstützung für Heizöl und andere, sogenannte nicht-leistungsgebundene Energieträger, angekündigt. Dazu gehören unter anderem auch Pellets und Flüssiggas.
Damit sollen diejenigen unterstützt werden, die bei der Gaspreisbremse leer ausgegangen sind. Denn nicht nur der Gaspreis schoss vergangenes Jahr in die Höhe, sondern auch der von Heizöl, Pellets und Co.
Mit dem Zuschuss soll also zumindest ein Teil der Kosten übernommen werden. Wer viel Heizöl gekauft hat, kann eventuell sogar 2000 Euro erstattet bekommen. Wie die Antragsstellung in Bayern abläuft und wer überhaupt anspruchsberechtigt ist, das lesen Sie hier im Artikel.
Das Wichtigste zum Heizöl-Zuschuss in Bayern zusammengefasst:
- Der Zuschuss für das Heizöl muss beantragt werden. Das ist seit dem 15. Mai 2023 auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales möglich.
- Voraussetzungen müssen erfüllt sein, beispielsweise muss der gezahlte Ölpreis doppelt so hoch sein als noch im Vorjahr.
Heizöl-Zuschuss in Bayern: Wie bekomme ich ihn?
Der Antrag für den Heizöl-Zuschuss läuft über eine Online-Plattform. Diese ist seit dem 15. Mai 2023 freigeschaltet.
Folgende Dokumente benötigen Sie für den Zuschuss:
- Elster-Zertifikat
- Die Rechnung oder Rechnungen des Heizöllieferanten
- Den Zahlungsbeleg oder einen Kontoauszug, der die Zahlung der Rechnung bestätigt
Handschriftliche Rechnungen werden jedoch nicht akzeptiert. Wer noch kein Elster-Zertifikat hat, kann dies auf der offiziellen Elster-Website beantragen.
Wann gibt es den Zuschuss für Heizöl?
Wann der Zuschuss für das Heizöl ausbezahlt wird, ist noch nicht bekannt.
Wer bekommt den Heizöl-Zuschuss in Bayern?
Die sogenannte Härtefallhilfe erhalten laut dem Bayerischen Sozialministerium die Bewohnerinnen und Bewohner von Privathaushalten in Bayern. Der Zuschuss kann jedoch nur für einen Wohnsitz beantragt werden. Für die restlichen Bundesländer gibt es andere Antragsplattformen.
Den Antrag stellen dürfen die Bewohner oder die Mieter oder die Eigentümer eines Privathaushaltes in Bayern. In einem Mehrfamilienhaus, das mit einer Ölzentralheizung betrieben wird, sind hingegen die Vermieter oder die Wohnungseigentumsgemeinschaft anspruchsberechtigt.
Wichtig jedoch: Der Heizöl-Zuschuss muss an die Bewohner der Privathaushalte weitergegeben werden.
Heizöl-Zuschuss: Wie viel wird erstattet?
Wie auch bei der Gaspreisbremse bekommen diejenigen, die mit Öl heizen, nicht die gesamten Mehrkosten erstattet. Stattdessen wird mit einem sogenannten Referenzpreis gerechnet.
Dieser ist bundesweit einheitlich und liegt für Heizöl bei 71 Cent pro Liter inklusive Umsatzsteuer. Wenn Sie nun im Entlastungszeitraum für über 1,42 Euro pro Liter (inklusive Umsatzsteuer) Heizöl gekauft haben, können Sie den Antrag stellen. Alles bis zu diesem Betrag muss selbst getragen werden.
Alles, was dann über dem Preis von 1,42 Euro pro Liter liegt, wird zu 80 Prozent erstattet.
Voraussetzungen für den Heizöl-Zuschuss
Damit der Antrag genehmigt wird und der Heizöl-Zuschuss tatsächlich auf dem Konto landet, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
1. Bestellung muss im Entlastungszeitraum erfolgt sein
Zum einen muss das Lieferdatum offiziell innerhalb des sogenannten Entlastungszeitraums erfolgt sein. Das bedeutet, das Heizöl muss zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 1. Dezember 2022 liegen. Das Datum finden Sie auf der Rechnung.
In Bayern gibt es beim Heizöl-Zuschuss jedoch einen Sonderfall: Hier kann auch das Bestelldatum angegeben werden, wenn Sie dafür einen Nachweis, wie eine Bestellbestätigung haben. Wenn das Bestelldatum innerhalb des Entlastungszeitraumes liegt und das Heizöl bis spätestens 31. März 2023 geliefert wurde, ist diese Voraussetzung erfüllt.
2. Heizöl-Preis muss im Vergleich zum Durchschnittswert 2021 mindestens doppelt so hoch sein
Zum anderen muss der Preis für das Heizöl, dass in dem Entlastungszeitraum bestellt wurde, mindestens doppelt so hoch gewesen sein, wie der Durchschnittswert 2021. Der Referenzwert für Heizöl liegt bei 71 Cent pro Liter (inklusive Umsatzsteuer). "Ein Betrag bis zu einer Verdopplung des Referenzpreises ist von Bewohnerinnen und Bewohnern der Privathaushalte selbst zu tragen", schreibt das Bayerische Sozialministerium dazu auf seiner Website.
3. Der berechnete Heizöl-Zuschuss muss mindestens 100 Euro betragen
Wenn Sie einen Anspruch auf den Heizöl-Zuschuss haben, aber nur für weniger als 100 Euro, bekommen Sie kein Geld überwiesen. Denn erst ab einem Mindestbetrag von 100 Euro wird der Heizöl-Zuschuss ausbezahlt.
Auch nach oben ist der Heizöl-Zuschuss gedeckelt. Nur Mehrkosten bis 2000 Euro pro Privathaushalt werden erstattet.
Wie wird der Heizöl-Zuschuss in Bayern berechnet?
Auf der Website des Bayerischen Sozialministeriums gibt es einen Härtefall-Rechner. Dort können Sie berechnen, ob und in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf den Heizöl-Zuschuss haben.
Wenn Sie den Heizöl-Zuschuss selbst berechnen möchten, können Sie folgende Formel nehmen: 0,8 x(Rechnungsbetrag - 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)
Wenn Sie beispielsweise 2500 Liter für einen Preis von 1,50 Euro gekauft haben, ergibt sich folgende Rechnung: 0,8 x (3750 Euro - 2 x 0,71 x 2500) = 160 Euro
Somit hätten Sie einen Anspruch auf 160 Euro Heizöl-Zuschuss.
Wichtig: Sie müssen Anspruch auf mindestens 100 Euro Heizöl-Zuschuss haben. Beträge darunter werden nicht ausbezahlt. Maximal werden 2000 Euro pro Privathaushalt ausbezahlt.
Heizöl-Zuschuss in Bayern: Wann endet die Frist?
Laut dem Bayerischen Sozialministerium endet die Frist für die Beantragung des Heizöl-Zuschusses am 20. Oktober 2023.