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Heizkosten-Deckelung
Gaspreisbremse 2023: Was Vermieter beachten müssen
Seit März 2023 soll die Gaspreisbremse die hohen Energiepreise deckeln. Verträge mit Versorgern haben meist die Vermieter. Was gibt es für sie zu beachten?
Heizkosten sind sichtbar - nicht nur an einem Wintermorgen über der Stadt. Sondern künftig auch monatlich durch Informationsschreiben für Vermieter. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa-tmn       -  Die Gaspreisbremse soll die hohen Energiepreise deckeln. Für Vermieter gibt es da einiges zu beachten.
Foto: Jan Woitas, dpa | Die Gaspreisbremse soll die hohen Energiepreise deckeln. Für Vermieter gibt es da einiges zu beachten.
Lukas Rameil
 |  aktualisiert: 11.03.2024 13:30 Uhr

Durch den Ukraine-Krieg sind die Gaspreise in Deutschland stark gestiegen. Die Bundesregierung hat hier mit der im Dezember 2022 in Kraft getretenen Gaspreisbremse Abhilfe geschaffen. Sie soll die hohen Heizkosten für Mieter und Vermieter zwischen März 2023 und April 2024 merklich abfedern. Für Januar und Februar 2023 wurden die Entlastungsbeiträge zudem rückwirkend angerechnet.

Da Mieterinnen und Mieter oftmals nicht selbst Kunde bei Gas-Versorgern sind, müssen Vermieterinnen und Vermieter die Entlastung über die Betriebskostenabrechnung "weiterreichen". Doch was gibt es dabei zu beachten?

Was ist die Gaspreisbremse?

Bei der Gaspreisbremse handelt es sich um einen Zuschuss des Staates zum Gaspreis. Sie ist Teil des vom Kabinett beschlossenen und vom Bundesrat bewilligten 200-Milliarden schweren "Abwehrschirms". Die Bundesregierung teilt dazu mit: "Diesen Rabatt übernimmt der Bund gegenüber den Energieversorgern, die verpflichtet sind, den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Entlastungsbetrag gutzuschreiben – entweder mit der Abrechnung oder über die Voraus- oder Abschlagszahlung."

Gaspreisbremse 2023: Einmalzahlung und Deckelung

Um den hohen Belastungen von Gas- und Fernwärmekunden entgegenzuwirken, haben private Haushalte und kleine Firmen im Dezember vergangenen Jahres auf Basis des Gasverbrauchs der Abschlagszahlung vom September 2022 bereits eine Einmalzahlung erhalten. Anspruch auf die Einmalzahlung hatten Haushalte und Unternehmen, welche weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) im Jahr verbrauchen.

Im März 2023 ist dann die Gaspreisbremse in Kraft treten, um die nach oben geschossenen Gas-Abschlagszahlungen zu deckeln. Die Höhe unterscheidet sich je nach Verbrauch.

In welcher Höhe kommt die Gaspreisbremse?

Beim Gas gilt: Private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie Vereine profitieren von einem Gaspreis von maximal 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Der Plan der Regierung: Für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gilt der niedrigere Preis. Doch Energiesparen lohnt sich dann trotzdem: Für den restlichen Verbrauch muss laut dem Gesetz der normale Marktpreis gezahlt werden.

Außerdem hat die Bundesregierung beschlossen, die Mehrwertsteuer für den Gasverbrauch von 19 auf nun sieben Prozent zu senken. Diese Steuersenkung gilt auch für Fernwärme.

Gaspreisbremse 2023: Was sollten Sie als Vermieterin oder Vermieter beachten?

Vermieterinnen und Vermieter sind verpflichtet, ihre Mieter über die Höhe und Laufzeit der im Rahmen der Betriebskostenabrechnung enthaltenden Entlastungen aufzuklären und die gedeckelten Gaspreise unverzüglich an sie weiterzugeben. Diese Regelung gilt als Transparenz-Sicherheit, da Mieterinnen und Mieter in der Regel erst im Laufe oder gegen Ende des Jahres 2023 entlastet werden, nämlich dann, wenn die Heizkostenabrechnungen erstellt werden.

Die Bundesregierung hat den Energie-Versorgern sowie den Vermieterinnen und Vermietern ein Musterdokument für diese Informationspflichten zur Verfügung gestellt.

Gaspreisbremse 2023: Hilfsfonds für Vermieter und Wohnungsgesellschaften

Zur Überbrückung bis zur Gaspreisbremse im März sollten zudem sogenannte Hilfsfonds, also zinslose Liquiditätshilfen für Vermieter und Wohnungsgesellschaften bei hohen Ausgaben, helfen. Denn insbesondere private Vermieter gingen seit der gestiegenen Energiepreise in Vorleistung und geraten dadurch leicht in Zahlungsschwierigkeiten. 

Obwohl eine Mietpartei im Zuge der Nebenkostenabrechnung den entstandenen Differenzbetrag ausgleichen muss, entsteht für Vermieter ein Risiko, wenn diese die hohe Summe nicht aufbringen kann.

 
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